Schiefe Betondecke

beat_lu

Mitglied
15. Sep. 2008
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Hallo miteinander,

wir sind mit einem GU am An-/Umbau eines Einfamilienhauses. Der knapp 30m2 grosse eingeschossige Anbau (Betonboden und Betondecke) macht uns nun Sorgen. Beim Einbau der Fensterfront wurde festgestellt, dass die Betondecke ab Raummitte über ca 2.5m Länge eine Steigung von ca. 3cm hat. Wir vermuten, dass die Stützen der Schalung nicht im Lot waren.

Kennt jemand die SIA Normen, um wie viel Prozent eine Betondecke nicht gerade sein darf?

Oder weiss jemand, an welche unabhängige Stelle wir uns diesbezüglich wenden können?

Wir sind nicht bereit für Pfusch den vollen Kaufbetrag zu übernehmen.

Danke für eure Hilfe und einen schönen Gruss

Beat

 
Hallo Beat,

willkommen im Forum.

Die zulässigen Maßtoleranzen für die Rohbaudecke kenne ich leider (für Euch) nicht.

Ist denn die Steigung nun direkt nachteilig, weil sie vom Nomalmaß nach UNTEN verläuft, oder ist sie nach OBEN verlaufend?

Hätte die Decke nun eine Steigung nach oben, bzw. sie hätte eine "Delle" nach oben, so ist diese ja leicht durch Auftrag einer zusätzlichen Putzschicht, als Vorausgleich, zu beheben. Die Kosten sind relativ gering und sollten dann auch vom GU getragen werden.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer,

danke für deine Antwort! Die Decke verläuft nach oben. Nach Aussage des Gipser kann die Decke aufgrund der grossen Differenz nicht 'aufgedoppelt' werden. Er müsste einen Rost an die Decke hängen und die ganze Decke mit Gipsplatten ins Lot bringen. Dadurch büssen wir natürlich an Raumhöhe ein, was nicht in unserem Sinn und sicherlich auch nicht unser Auftrag an den GU war.

Wahrscheinlich müssen wir uns mit einem solchen Kompromiss zufrieden geben, doch dann werden wir einen massiven Preisnachlass verlangen.

Schöner Gruss

Beat

 
Also ...

Entweder kannst Du mit der schiefen Decke leben, oder Du kannst es nicht. Im ersten Fall ist Dir kein messbarer materieller Schaden entstanden (da der Gebrauchswert nicht eingeschränkt ist), im zweiten lässt er sich mit einem Preisnachlass nicht beheben.

Bei Schadenersatzforderungen (d.h. wenn der Bauherr den mangel gegen Preisminderung in Kauf nimmt) richtet sich ein allfälliger Preisnachlass nicht nach dem Aufwand der Behebung, sondern nach dem entstehenden Schaden oder Mindergebrauchswert, und der dürfte bei einer um 3.5 cm schiefen Garagendecke doch sehr gering sein. Auf einen "massiven" Preisnachlass wird sich der Baumeister nicht einlassen.

Von einem bewusst in Kauf genommenen Murks kann auch nicht die Rede sein, denn der Aufwand für das fachgerechte Schalen wäre nicht grösser gewesen. Und an Streitereien wegen solchen Dingen kann kein ernstzunehmender Unternehmer interessiert sein.

Ich würde an Deiner Stelle den Baumeister mal Vorschläge machen lassen, wie und bis wann er den Mangel zu beheben gedenkt (diese Möglichkeit hat er juristisch sowieso), bevor Du mit Geldforderungen kommst. Vor allem, wenn die anderen Arbeiten dieses Unternehmers sonst gut waren.

Ich möchte meine Meinung nicht als "Freibrief zum Murks am Bau" verstanden wissen. Aber es gibt eben auch Bauherren, die von vornherein einplanen, bei der Abnahme durch Pingeligkeit und überrissene Forderungen einen Teil der Bausumme wieder hereinzuholen.

 
Nach Aussage des Gipser kann die Decke aufgrund der grossen Differenz nicht 'aufgedoppelt' werden. Er müsste einen Rost an die Decke hängen

Beat
Hallo Beat,

das trifft so eigentlich nicht zu! Vermutlich hat der dazu auch keine große Lust, da es ja nicht sein Fehler war.

Die Betondecke lässt sich in diesem Teilbereich natürlich vor- bzw. aufputzen. Dies muss jedoch in 1-2 zusätzlichen Lagen geschehen. In einer Auftragsstärke ginge dies nicht.

Die Fläche kann anschl. mit einem Gittergewebe überzogen und somit der Rissgefahr, an den unterschiedlich starken Putzflächen, entgegengewirkt werden.

Denkbar wäre, wenn er dies nicht mit Kalkzementputz machen möchte, ein Auftrag von Spritzbeton auf diese höherliegende Teilfläche. Nach dessen Aushärtung kann der dann wieder den normalen Deckenputz in gleichmäßiger Strärke auftragen. Schon wäre Dein Problem gelöst.

Gruß vom Pfälzer

 
hallo beat

woher hat der siebzehnte Emil die Info ,dass der Anbau sich um eine Garagedecke handelt ? hast Du dann eine grosse Fensterfront für die Garage vorgesehen. Ist natürlich purer Luxus.

Für nur eine Garage wird der Minderwert wahrscheinlich sehr gering sein.

Andernfalls müsste dieser geschätzt werden (Verkaufspreisminderung)Wenn das der einzige Murks bleibt und die Garage sonst nicht absäuft, dann hast Du noch Glück.

Ich hatte mal v.27J. das Pech beim Gästezimmer dies bei der Abnahme übersehen zu haben und musste dann mit einer grossen Hartpapierplatte die dto. 3,5cm Differnz ausschifften um anschliessend Akustikzierplatten aufkleben zu können, denn der Spalt bei der beginnenden Steigung von einer Akustikplatte zur nächsten sah scheusslich aus. Der Polier war immer besoffen. Alles krumm.

Jetzt hat der GU bei uns z.B. die vorgesehene Raumhöhe gem. Plan im EG von 2.38m ohne Ankündigung einfach auf 2.35cm verringert und habe dies bei der Abnahme auch bemängelt. Nach Rückfrage bei div. Fachleuten ist 1% Fehlmass in der Toleranz. Komischerweise nicht bei den Gebäude-Aussenmassen-keine Plustoleranz (max. 1cm).

Er hat dann einfach behauptet, eine grössere Isolation im Boden zur Garage eingebaut zu haben. Ob wahr oder nicht war. Leider ist die gesetzliche minimale Raumhöhe nur 2.25 m (Appenzellerzeit), wobei dies für Personen ab 1.90m Grösse schon erdrückend ist.

Gruss godi

 

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