Hallo Zusammen
Ich und meine Partnerin sind nun sicher bereits 6 Monate am Diskutieren über dieses Thema.
Folgender Sachverhalt. Meine Eltern sind vor ca. 3 Jahren aus meinem Elternhaus ausgezogen und haben das Haus vermietet. Anfang von diesem Jahr haben wir uns entschieden das Haus zu mieten, damit wir es, sobald wir genug eigenkapital haben übernehmen können.
Im Vorfeld waren wir bereits bei der Kundenberaterin von meinen Eltern. Diese hat gleich abgewinkt und gesagt keine Chance. --> Deshalb zuerst 5 Jahre miete bis Eigenkapital genug.
Nun gut, nach einem Notarbesuch, um Erbthemen zu bereinigen hat uns die Notarin darauf aufmerksam gemacht, dass wenn uns meine Eltern das Haus zu einem Besseren Preis verkaufen wir diese Differenz zum Schätzwert als Erbvorbezug zu 100 als Eigenkapital anrechen lassen können.
Super haben wir gedacht, dann klappt ja das ganze trotzdem.
Bis wir erfahren haben das meine Eltern durch ihre Kundenberaterin empfohlen, die 1. Hypothek für 5 Jahre verlängert haben./emoticons/default_mad.png ca. 5 Monate nach unserem 1 Beratungsgespräch war dies der fall, obwohl diese Gewusst hat, dass meine Eltern im Sinn haben das Haus zu verkaufen.
Die 2 hypothek läuft nun auf Ende Oktober von diesem Jahr aus, dort lassen sich neue Konditionen verhandeln.
Gemäss unserem Wissen wäre nun dieser Rückforderungsbetrag zu bezahlen. Gemäss bank beläuft sich dieser auf ca. 25k CHF!! Aber ein wechsel zu einer anderen Bank wäre auch dann nicht möglich, haben sie im Schreiben vermerkt. Ist das möglich????
Die Konditionen von meinen Eltern sind dermassen schlecht, das wenn wir eine neue Hypothek mit einer anderen Bank verhandeln könnten ca. 400-500 CHF pro Monat sparen könnten.
Guter Rat ist nun teuer.. Gibt es nur die Möglichkeit auf Goodwil von der Bank zu hoffen? Von dieser Beraterin verspreche ich mir ehrlich gesagt nicht gerade viel.
Ich danke euch im Voraus für euren wertvollen Rat.
MFG
Ich und meine Partnerin sind nun sicher bereits 6 Monate am Diskutieren über dieses Thema.
Folgender Sachverhalt. Meine Eltern sind vor ca. 3 Jahren aus meinem Elternhaus ausgezogen und haben das Haus vermietet. Anfang von diesem Jahr haben wir uns entschieden das Haus zu mieten, damit wir es, sobald wir genug eigenkapital haben übernehmen können.
Im Vorfeld waren wir bereits bei der Kundenberaterin von meinen Eltern. Diese hat gleich abgewinkt und gesagt keine Chance. --> Deshalb zuerst 5 Jahre miete bis Eigenkapital genug.
Nun gut, nach einem Notarbesuch, um Erbthemen zu bereinigen hat uns die Notarin darauf aufmerksam gemacht, dass wenn uns meine Eltern das Haus zu einem Besseren Preis verkaufen wir diese Differenz zum Schätzwert als Erbvorbezug zu 100 als Eigenkapital anrechen lassen können.
Super haben wir gedacht, dann klappt ja das ganze trotzdem.
Bis wir erfahren haben das meine Eltern durch ihre Kundenberaterin empfohlen, die 1. Hypothek für 5 Jahre verlängert haben./emoticons/default_mad.png ca. 5 Monate nach unserem 1 Beratungsgespräch war dies der fall, obwohl diese Gewusst hat, dass meine Eltern im Sinn haben das Haus zu verkaufen.
Die 2 hypothek läuft nun auf Ende Oktober von diesem Jahr aus, dort lassen sich neue Konditionen verhandeln.
Gemäss unserem Wissen wäre nun dieser Rückforderungsbetrag zu bezahlen. Gemäss bank beläuft sich dieser auf ca. 25k CHF!! Aber ein wechsel zu einer anderen Bank wäre auch dann nicht möglich, haben sie im Schreiben vermerkt. Ist das möglich????
Die Konditionen von meinen Eltern sind dermassen schlecht, das wenn wir eine neue Hypothek mit einer anderen Bank verhandeln könnten ca. 400-500 CHF pro Monat sparen könnten.
Guter Rat ist nun teuer.. Gibt es nur die Möglichkeit auf Goodwil von der Bank zu hoffen? Von dieser Beraterin verspreche ich mir ehrlich gesagt nicht gerade viel.
Ich danke euch im Voraus für euren wertvollen Rat.
MFG