Hallo zäme
Wir haben heute dieses Forum entdeckt und finden es eine tolle Sache.
Schon bald sind wir Hauseigentümer. Nun haben sich aber 2 Monate vor Einzug Probleme ergeben. Wir lassen unser Haus über einen Generalunternehmer bauen. Vertraglich ist der Einzugstermin auf den 31.08.08 festgelegt. Im Vertrag ist folgender Wortlaut festgehalten:"Der Übergang von Nutzen und Schaden wird auf den 31.08.2008 festgesetzt / Durch Überweisung von Fr. xx per Datum der Schlüsselübergabe oder spätestens per Datum des Überganges von Nutzen und Schaden / Bei verspäteter Zahlung kann die Verkäuferin 5% Verzugszins berechnen.
Nun verlangt doch tatsächlich der GU das wir in den nächsten Tagen das Haus übernehmen - sonst droht uns ein Verzugszins von 5% des Kaufpreises.
Wir wollen und können das Haus nicht 2Mt. früher übernehmen. Ist das Vorgehen des GU legal? Bitte, bitte helft uns weiter.Danke für eure Antwort.
Wir haben heute dieses Forum entdeckt und finden es eine tolle Sache.
Schon bald sind wir Hauseigentümer. Nun haben sich aber 2 Monate vor Einzug Probleme ergeben. Wir lassen unser Haus über einen Generalunternehmer bauen. Vertraglich ist der Einzugstermin auf den 31.08.08 festgelegt. Im Vertrag ist folgender Wortlaut festgehalten:"Der Übergang von Nutzen und Schaden wird auf den 31.08.2008 festgesetzt / Durch Überweisung von Fr. xx per Datum der Schlüsselübergabe oder spätestens per Datum des Überganges von Nutzen und Schaden / Bei verspäteter Zahlung kann die Verkäuferin 5% Verzugszins berechnen.
Nun verlangt doch tatsächlich der GU das wir in den nächsten Tagen das Haus übernehmen - sonst droht uns ein Verzugszins von 5% des Kaufpreises.
Wir wollen und können das Haus nicht 2Mt. früher übernehmen. Ist das Vorgehen des GU legal? Bitte, bitte helft uns weiter.Danke für eure Antwort.