Schlussabrechnung

latierra

Mitglied
23. Juli 2009
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Hallo zäme - wir sind neu auf diesem Forum als Mitglied, nun möchten wir jedoch die breite Möglichkeit der Kommunikation nutzen, um Hilfe zu erhalten.

Wir haben im August 2008 begonnen, unser Eigenheim zu bauen. Teils mit ein wenig Eigenleistungen und natürlich diversen Partnern.

Der Baumeister, welche Rohbauarbeiten ohne Mauerwerk erhalten hat, offerierte uns ein Angebot von ca. Fr. 240'000.-- (keine Pauschale sondern Per Preise). In seinem Werkvertrag ist definiert, dass der Bauherr verpflichtet sei, sämtliche erstellten Arbeiten im effektiven Ausmass zu übernehmen. Es ist jedoch nirgends ersichtlich, wie hoch beispielsweise eine Regiestunde kommen würde. Da in der Offerte jedoch ziemlich alles geregelt wurde und zudem mit dem Baumeister alles besprochen wurde, erscheint es uns jetzt unklar, weshalb diverse Dinge nicht angezeigt wurden.

Nun, da wir den Architekten rasch in die Wüste sandten und innerhalb der Familie Bauleute haben, übernahmen wir die Bauleitung selbst. Jetzt im Juli 2009 erhielten wir die Schlussrechnung seitens des Baumeisters und überprüften alles nochmals.

Festgestellt wurde folgendes:

Im Juni 2009 stellt der Baumeister eine Rechnung für angebliche Regiearbeiten vom Januar 2009. Wofür? 38 Stunden um Schalungsmaterial zu reinigen...

Er verrechnet beispielsweise weiter eine betonierte Wand pauschal mit Fr. 4300.-- obschon das Ausmass, was ausgemacht war, ca. Fr. 1200.-- betragen würde. Er stellt beispielsweise Regierapporte in Rechnung für eine Schneeräumung für Fr. 400.-- obschon zu der Zeit, als es schneite, seine Arbeiter nie auf der Baustelle waren.

Weiter wurden in der Offerte 197m2 des Schalungstyps 2 offeriert. In der Abrechnung wurden nun 413m2 verwendet! Das ergibt bei diesem Posten einen Aufpreis von über 100%.

Lichtschächte wurden versetzt in Regie. Tja, leider hat kein einziger Lichtschacht die gleiche Höhe, so dass wir Chromstahlaufsätze machen lassen mussten, natürlich nicht umsonst...

Es wurde beispielsweise eine Baustelleninstallation vereinbart für Fr. 1950.-- pro Monat. Nun, das einzige was funktionierte war die Heizung. Der Kühlschrank konnte aus hygienischen Gründen nicht verwendet werden und während 3 Monaten hatten wir kein Wasser auf der Baustelle. Der Maurer musste während dieser Zeit Evian Wasser in 1.5liter Flaschen auf die Baustelle führen...

Es tauchen Posten wie "Benützung Inventar der Firma S..." für Fr. 3500.-- auf. Auch da: Da aufgrund der mangelhaften Baustelleninstallation kein Werkzeug vorhanden war, kauften wir direkt alles selbst. Wir haben nun Bickel, Schaufen, Bohrhämmer, Kreissägen etc. - eine komplette Werkstatt.

Es wurden 24lm Abschrankungen in Rechnung gestellt obschon nur 4x 2m Abschrankungen verwendet wurden...

Es wurden 1h Fahrzeit verrechnet obschon der Fahrweg 15min beträgt...

Fazit: Aus den offerierten Fr. 240'000.-- wurden nun Fr. 340'000.--. Es gab beispielsweise mehr Aushubmaterial, was ausgehoben und abgeführt werden musste, nachvollziehbare Mehrkosten. Bis anhin zahlten wir gutgläubig immer alles. Doch nun, als wir die Schlussrechnung über Fr. 33'000.-- erhalten haben, in welcher er eine Akontozahlung von Fr. 15'000.-- "vergessen" hatte und somit noch Fr. 18'000.-- ausstehend wären, zudem diese diversen Regie- und anderweitig "komische" Punkte vorfanden, suchten wir den Dialog mit dem Herrn. Leider tauchte er am vereinbarten Termin nicht auf, meldete sich nicht einmal ab.

Nach eingehender Überprüfung kommen wir zum Schluss, dass es Diskussionsstoff im Wert von mind. Fr. 25'000.-- gibt.

1. Was haltet Ihr davon?

2. Wir sind der Meinung, dass anhand der Diskussionsstoffes die ausgestellten Rechnungen nicht bezahlt werden bis diese Sachlage geklärt ist. Ist das korrekt?

3. Ich weiss, Regierapporte sind so ein Thema, doch ich hätte gerne nochmals eine Bestätigung: Unterzeichnet wurde nie auch nur ein Rapport. Somit können sämtliche solche Punkte gestrichen werden, ist das korrekt?

Wir danken Euch für Euer Feedback

Eva & Raffael

 
Hallo Eva & Raffael,

wenn der Rechnungssteller belegen kann, dass er Zusatzaufwendungen gehabt hat, dann müsst Ihr zahlen. Wie Ihr den Fall aber beschreibt, sind "komische Positionen" verrechnet worden, welche für Euch nicht nachvollziehbar sind.

Ihr habt Euch auch um einen Besprechnungstermin bemüht und er ist unabgemeldet nicht erschienen...

Die Rechnung stillschweigend nicht zu bezahlen wäre jedoch falsch. Ich würde eingeschrieben darauf hinweisen, dass Ihr die Rechnung so nicht akzeptieren könnt und dass der Besprechnungstermin leider nicht wargenommen wurde. Zudem Ihr diese Schlussabrechnung - ohne handfeste Erläuterungen - so nicht akzeptiert und Ihr um einen Nachweis/Besprechnung bittet.

Damit ist der "Ball" beim Rechnungssteller und Ihr könnt vorerst mal abwarten.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Eva und Raffael,

wenn man solche Verträge, mit Ausmass und Nachweis, unterzeichnet sollte von Beginn an klar sein, dass dies niemals der Endpreis ist, zudem sollten man davon ausgehen, dass zumindest die Mengenangaben bei der Ausschreibung/Devis bereits korrekt ermittelt wurde!

Ist dies nicht der Fall gewesen, dann war die Menge passend geschätzt worden, die Einheitspreis ggf. auch künstlich erhöht. Immer im Wissen, dass die Menge und sich damit der Endpreis passende erhöhen wird. Da war man zum Start recht günstig, bekam den Auftrag und macht dann mit den richtigen Massen den Gewinn. Leider eine gängige Praxis.

Die Postionen welche über Ausmass berechnet werden, sollten dann aber zumindest korrekt gemessen werden. Dies macht man in der Regel zusammen, ober anhand der Pläne und in einer Art, welche man auch überprüfen kann! Nicht einfach schreiben.... Menge ist... ohne den reschnerischen Ansatz dazu beizufügen.

Hier kannst Du für diese Positionen selbst die Menge nachrechnen und die Rechnung passend kürzen. Für Positionen die nirgends zu Beginn aufgeführt waren, geht das natürlich nicht.

Da hätte man als Bauleiter entsprechend eingreifen müssen. Somit kehrt sich die gut gedachte Eigenleistung nun in einen passenden Nachteil um.

 
Hallo und vielen Dank für die raschen Nachrichten!

@Arcuos:

Deine Nachricht bringt uns zur nächsten Frage: Was ist ein Beleg? Ein Regierapport, welcher 1. uns nie kommuniziert wurde und 2. von uns nie genehmigt wurde? Beispiel der Reinigung von Schalungsmaterial, angeblich im Januar 09 gemacht und im Juni 09 verrechnet. Das ist ja gut und recht, aber nachprüfen können wir das ja eh nicht; und, auch wir können auf ein Blatt Papier etwas schreiben - bekanntlich nimmt Papier ja vieles an...

Wie würdet Ihr daher mit diesen ominösen "Regierapporten" umgehen?

Fakt ist: Das Schalungsmaterial beispielsweise, dass wurde vom Maurer gereinigt und zweimal neu gestapelt, da es dem Baumeister nicht recht war. Bevor das Material aufgeladen wurde, wurde vom Mitarbeiter des Baumeisters klar kommuniziert, dass es nun in Ordnung ist. D.h. wie kann 6 Mt. später ein "Regierapport" geltend gemacht werden für etwas, was in Ordnung war. Und sorry, aber 38 Stunden um Schalungsmaterial zu reinigen, tja, wir sind vielleicht keine Bauprofis, aber dumm sind wir nicht...

Fakt ist: Ein Mitarbeiter half dem Maurer während 4 Stunden. Verrechnet werden 10 in Regie. Unterzeichnet wurde nichts. Wie sieht es da aus?

Wir werden am Montag mit Sicherheit ein Einschreiben absenden, das ist klar.

@Pfälzer:

Es war uns klar, dass es diverse Punkte gab, welche klar zu einem Mehrpreis führten. Aber wie kann es sein, dass ein Baumeister "einfach so" für Fr. 100'000.-- mehr baut, ohne auch nur einmal uns über die Kostenfolge zu orientieren? Seriös ist wohl etwas anderes oder?

Was macht man mit Punkten, die nie geregelt wurden?

Danke nochmals für Eure Mühen!

Eva & Raffael

 
Hallo Eva und Raffael,

um da detailiert Auskunft geben zu können müsste man genau wissen, was ursprünglich vereinbart wurde.

Habt Ihr einen Baubeschrieb, ein Pflichtenheft oder sonst irgendwas schriftliches, wo die zu erbringenden Leistungen und zu welchem Preis aufgeführt sind? Eine Offerte also, welche detailiert wiedergibt was Ihr für den vereinbarten Preis bekommt?

Ebenso müsste man eine klare Vereinbarung mit dem Baumeister haben (schriftlich), wo geregelt wird was innerhalb seiner Kompetenz liegt und was nur mit Rücksprache mit Euch entschieden werden kann.

Ist nichts dergleichen vorhanden, dann wird es u.U. sehr schwierig. Es gibt wohl - wie in jeder Branche - den Passus "nach üblichem Ermessen" oder "+/- X% der Offertsumme"... und da muss nicht mal unbedingt ein Rapport von Euch unterschrieben werden - den die Rapporte der Handwerker unterschreibt ja der Baumeister, welcher in Eurem Namen agiert.../emoticons/default_wink.png

Bei einer so massiven Überschreitung (wir reden da ja von immerhin etwa 40%/emoticons/default_eek.png) müssen Belege vorhanden sein. Also unterschriebene Rapporte und Aufstellungen wer wann was wo getan hat.

Grundsätzlich ist wohl hier die Frage, wieviel Kompetenz Ihr dem Baumeister gegeben habt (Vertrag). Denn dieser agiert ja wohl in Eurem Auftrag... oder?

...die "Reinigung für Schalungsbretter" finde ich dann aber eine etwas abartige Position. Besonders, da es mich ja eigentlich nicht zu interessieren hat, denn ich zahle als Bauherr ja die Betonwand/Decke und nicht die Reinigung der Schalungsbretter! Dies sollte eigentlich im Preis integriert sein.... sowas auch
p020.gif


...sonst könnten die Handwerker ja noch kommen und Rapporte für die Reinigung ihrer Fahrzeuge ausstellen und dem Baumeister zur Unterschrift geben.../emoticons/default_biggrin.png

Wie gesagt vorgehen, eingeschrieben die Rechnung als nicht akzeptiert bezeichnen und abwarten - der soll sich erstmal bei Euch um einen "Termin" bemühen.

Kopf hoch und Grüssle

Arcuos

 
Hallo Eva & Raffael,

im Prinzip hängt es hauptsächlich davon ab, was genau im Beschrieb, der Offtert und im anschließenden Werkvertrag steht?

Es git nun einmal auch Schlitzohren unter den Baumeistern und wenn diese merken, dass Du hier als Fachkraft alleine stehst (...Architekt in Wüste geschickt... Bauleitung in der Familie organisiert...) besteht natürlich auch die Gefahr, dass dies ausgenutzt wird. Ein bisschen oder schamlos... jeder Mensch reagiert hier verschieden.

Wäre er seriös gewesen, hätte er die Menge, welche ja Basis für den Auftrag war, passend genau ermittelt, oder wenn dies noch Leistung des Architekten war, überprüft und korrigiert... aber so war er wohl nicht.

Rapportzettel oder Regiearbeiten fallen immer dann an, wenn eine Leistung nicht bestimmt wurde, vergessen wurde, Änderungswünsche im kleinen Rahmen von der Bauherrenseite kommen.... dann sind diese am Abend auszustellen und unterzeichnen zu lassen, spätestens am Folgetag.

Aber dies trifft nicht zu auf Leistungen welche nach Aufwand oder Aufmass abgerechnet werden. Wenn in der Offerte stand... Pos..X ca. ....Stunden.... á X CHF, dann bedeutet dies nicht, dass er dafür extra Regiestunden via Rapportzettel abgeben muss. Die listet er für sich, als Abrechnungsbasis auf und berechnet diese am Schluss. Ebenso wie er es mit der Masse an Material oder hergestellter Flächen.... macht.

Es sei denn, ihr hättet dies explizit so vereinbart, dass auch dies Positionen NUR über den Rapportzellt festgehalten und verrechnet würden? Habt ihr aber vermutlich nicht! Daher sagte ich ja, hier hängt vieles vom Werkvertrag und dessen Ausformulierung ab!

Bei den von Dir genannten "Regiestunden" als Mithilfe für... da würde ich dies durchaus so sehen, dass er hierfür hätte den passenden Rapportzettel hätte vorlegen müssen. Denn diese Leistungen waren so nicht Bestandteil des Vertrages da sie nicht zur Bauleistung gehörten. Da diese nicht vorliegen, würde ich diese nicht zahlen. Wenn doch, wenn er Dir bei Rest entgegen kommt, dann evtl. schon aber nur im Rahmen welcher unstrittig ist. Also beim obigen Beispiel diese 4 Stunden.... u.s.w....

Ist denn dies nun der Einzige welche solche Abrechnungen vorgelegt hatte oder seid ihr immer noch beim Rohbau abrechnen? Wie sieht es mit den restlichen Gewerken aus?

 

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