Schlussrechnung - Abzug der Mängel

Kai

Mitglied
22. März 2009
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Hallo zusammen,

wie oben geschrieben, geht es um die Abschlussrechnung unseres Wohnungskaufes. Grundsätzlich weder zu hoch noch zu tief sondern mehr oder weniger auf unserem Budget!

Jetzt haben wir jedoch zwei grössere Mängel die auch nicht mehr zu beheben sind.

Zum einen wurde im kleinen Badezimmer der Rauhputz nicht sauber bis zu den Wandfliesen aufgetragen. Unsere Wände sind nur auf ca. 170 cm gefliest, der Rest der Wand ist Rauhputz. Was ich genau meine sieht man am Besten auf dem anhängenden Bild 1. Das ganze zieht sich einmal rum im ganzen kleinen Bad.

Wir haben im Nachhinein überlegt, einfach eine weitere Reihe Fliesen verlegen zu lassen, der Fliesenleger riet uns aber ab, da die Fliesen höchstwahrscheinlich etwas höher sein würden als die bereits gefliesten. Wir hätten also eine "Treppenstufe". Das wollen wir nicht.

Des weiteren haben wir zwei Türme (Kamine) auf unserer Terrasse stehen die uns die Sicht etwas verunschönen. Siehe Bilder unten. Wenn wir auf dem Sofa sitzen haben wir die Teile immer im Blick, auch auf der Terrasse sitzend sind sie immer gut sichtbar. Natürlich sind die Teile auch im Betrieb, eine Rauchbelästigung haben wir bisher noch nicht festgestellt in der Wohnung. Wir haben zum Glück eine Komforlüftung und müssen nicht über die Fenster lüften.

Beim Kauf der Wohnung wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass wir zwei Kamine auf die Terrasse bekommen. Auch im weiteren Verlauf wurde nie darüber gesprochen.

Aber logisch ist auch, dass sie irgendwo hin müssen! Die zwei Parteien unter uns haben ja auch n Recht auf ihren Schwedenofen.

Da wir nun noch die Abschlussrechnung mit dem GU diskutieren werden, fragen wir uns ob wir für diese beiden Positionen etwas in Abzug bringen können.

Grundsätzlich sind wir sehr zufrieden mit unserem GU und würden ihn jedem weiterempfehlen. War ne sehr angenehme Bauphase und wir wollen jetzt auch nicht das ganze Porzellan zerschlagen.

Ideen und Empfehlungen sind wie immer willkommen.

Viele Grüsse

Kai

Anhang anzeigen 17013

Anhang anzeigen 17014

3.JPG

 
Hallo Kai

Zuerst stellt sich die Frage ob Du diese Mängel, da es sich um offensichtliche Handelt im allerersten Mängelprotokoll bei der Uebernahme innert 30 Tagen festgehalten hast. Wenn Ja, hat dieses Protokoll dein Vertragspartner akzeptiert und unterschrieben? Wenn nein dann sind alle Mängelrechte verwirkt und Du hast sehr sehr schlechte Karten. Deshalb ist eben die Abnahme so wichtig. Dann sehe ich so etwas wie Lüftung und dann Schwedenöfen, sind alle Geräte so einreguliert, dass absolut kein Unterdruck entstehen kann??

Gruss Bauprofi

 
Hallo Bauprofi,

Schwedenofen und Komfortlüftung laufen jetzt wie geschmiert. Keine Probleme mehr!

Die Mängel wurden zwar per Email mitgeteilt, jedoch nicht in Form eines Mängelprotokols. Dabei haben wir jedoch nur das Problem im Bad mitgeteilt. Die Türme stellen ja in dem Sinn ja keinen Mangel dar, der noch irgendwie behoben werden könnte.

Aber ich sehe schon, unsere Chancen etwas ausrichten zu können sind gering. Naja, schau mer mal.

Grüsse

Kai

 

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