Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage: Ich bin seit fast 6 Jahren in meinem neuen Haus eingezogen. Es hat nie eine offizielle Bauabnahme stattgefunden. Weil laut Vertrag steht: Schlusszahlung nach Schlüsselübergabe. Wir haben die Schlusszahlung nie bezahlt, weil sie nicht korrekt war und da auch keine Abnahme stattgefunden hat. In den letzten 5 1/2 Jahren haben wir alle Mängeln ordentlich gerügt. Nur der Architekt, sagt immer das das keine Mängeln sind. Es gibt auch diverse Abweichungen im Vertrag. Wir hatten auch schon einen Anwalt eingeschaltet und einen exteren Bauexperten. Die sind beide unserer Meinung. Der Architekt hat uns ein Jahr nach der Fälligkeit der Schlusszahlung die erste und die zweite Mahnung geschickt, mit Betreibungsandrohung. Das war im Jahr 2007. In unserem Vertrag steht nichts von der SIA Norm, dann kann ich davon ausgehen das er nach OR geregelt ist oder?
Wir haben auch bevor die Garantie frist über 5 Jahren abgelaufen ist, die verdeckten Mängeln auch gerügt und eine Klage eingereicht für die Garantieunterbrechung. Meine Frage ist jetzt: Wie lange ist diese Garantieunterbrechung? Kann der Architekt uns noch überhaupt betreiben, wenn er die letzten 5 Jahren nichts gemacht hat? Kann ich mit meiner Schlusszahlung die Mängeln von einen dritten beheben lassen?
Vielen Dank für die Antwort
Ich habe eine Frage: Ich bin seit fast 6 Jahren in meinem neuen Haus eingezogen. Es hat nie eine offizielle Bauabnahme stattgefunden. Weil laut Vertrag steht: Schlusszahlung nach Schlüsselübergabe. Wir haben die Schlusszahlung nie bezahlt, weil sie nicht korrekt war und da auch keine Abnahme stattgefunden hat. In den letzten 5 1/2 Jahren haben wir alle Mängeln ordentlich gerügt. Nur der Architekt, sagt immer das das keine Mängeln sind. Es gibt auch diverse Abweichungen im Vertrag. Wir hatten auch schon einen Anwalt eingeschaltet und einen exteren Bauexperten. Die sind beide unserer Meinung. Der Architekt hat uns ein Jahr nach der Fälligkeit der Schlusszahlung die erste und die zweite Mahnung geschickt, mit Betreibungsandrohung. Das war im Jahr 2007. In unserem Vertrag steht nichts von der SIA Norm, dann kann ich davon ausgehen das er nach OR geregelt ist oder?
Wir haben auch bevor die Garantie frist über 5 Jahren abgelaufen ist, die verdeckten Mängeln auch gerügt und eine Klage eingereicht für die Garantieunterbrechung. Meine Frage ist jetzt: Wie lange ist diese Garantieunterbrechung? Kann der Architekt uns noch überhaupt betreiben, wenn er die letzten 5 Jahren nichts gemacht hat? Kann ich mit meiner Schlusszahlung die Mängeln von einen dritten beheben lassen?
Vielen Dank für die Antwort