Schon vor der Baubewilligung Stress mit Nachbar :/

NBS

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02. Juni 2014
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Hallo zusammen

Wir planen unseren Neubau EFH, unsere Parzelle grenzt an 3 weitere, nur die Westseite bebaut. Diesem Nachbarn sind wir uns nun vorstellen gegangen inkl Pläne vorlegen etc. Wir möchten gerne sein Einverständnis für eine 1,50 m Stützmauer (leichte Hanglage, er ist unter uns). 1m dürfen wir ohne seine Unterschrift, danach 25cm nach innen und wieder 50cm hoch - diesen kleinen Graben möchten wir gern vermeiden. Da der Nachbar eine 3m hohe Thujahecke hat dort, spielt es ihm eigentlich keine Rolle. Ausserdem hätten wir ihm im selben Dokument unsere Einwilligung gegeben, dass die Hecke bestehen bleiben kann, denn sie hängen sehr daran. Ausserdem haben wir versichert, dass wir eine ansehnliche Stützmauer machen werden, zB kein Beton etc da sie den einen Teil ja sehen können. Und dass die Hecke auch von unserem Grundstück her geschnitten werden darf.

Nun verlangt der künftige Nachbar jedoch, dass ins besagte Dokument noch weitere Punkte aufgenommen werden. ZB dass er Zugang über unser Land möchte um bei sich eine Stützmauer auszubessern (möchten wir nicht, da Zeitpunkt schwierig festzuhalten?), was für Material wir verwenden für die Mauer (wissen wir ja noch nicht) und er möchte einen Exemplar des Baueingabe-Plans haben bevor er uns unterschriebt. Wir haben ihm das Dokument hingegen bereits mit unseren Unterschriften vorbeigebracht, wo ja eben das mit der Hecke steht. Wir werden ihm den definitiven Plan natürlich zeigen (auch so kommuniziert), möchten diesen jedoch nicht überlassen. Er könnte diesen ja jederzeit nochmals auf der Gemeinde einsehen während der 20 Tage Frist. Ich frage mich was er damit anfangen würde/könnte..

Nun habe ich grundsätzliche Fragen:

- hat der Nachbar Anrecht auf einen Bauplan, resp sind wir total daneben wenn wir keinen abgeben möchten?

- falls wir uns nicht einigen können, hat der Nachbar ein Recht darauf, seine Hecke von unserem Grundstück her zu schneiden? Oder geht das nur mit unser Einwilligung?

Ich bin froh wenn ich hier Inputs bekomme.. muss anf. nächste Woche nochmals bei dem Herrn vorbei und möchte vorbereitet sein. Unser Ziel ist ein gutes Verhältnis, aber sein Misstrauen und kompliziertes Verhalten lassen uns nicht allzu viel Gutes erwarten.. und weckt auch meine Skepsis.

Danke fürs lesen und eure Antworten :)

 
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Hallo NBS

"Der liebe Nachbar....."

Am besten ist es, wenn Du das machst, was Du gemäss Gesetz machen darfst. Glaub mir, solche Kandidaten wie Deiner hatte ich auch schon zur Genüge. Die machen nur Ärger. Plane die Stützmauer mit Winkelplatten in Beton, stell Sie 25cm von der Grundstücksgrenze weg hin. Den "Verlust" eines Streifens im Garten von 25cm ist zu verkraften. Mit Winkelplatten spart Du mämlich bei der krone wieder mit Sicherheit mehr ein, als wenn Du noch eine exquisite Natursteinmauer baust, elche Du nicht siehst. Und, wenn Du nämlich später einmal der Meinung bist, dass er die immer mehr in die Höhe wuchernde Friedhofs-Hecke unter der Schere halten soll, bist Du ihm nichts schuldig.

Ein gutes Verhältnis mit einem komplizierten Menschen hast Du immer dann, wenn Du nicht mit ihm zu tun hast. Traue meiner Erfahrung. und erspare Dir Frustrationen.

Schönes Weekend und eine erfolgreiche Besprechung nächste Woche. Gruss, Urs

 
Ich würde sogar noch weitergehen als Urs, denn selbst wenn ihr dick befreundet wärt, kann eine Hecke die beste Freundschaft zerstören :D  

Aus eigener Erfahrung: Wir haben auf beiden Seiten ein grundsätzlich gutes Verhältnis, aber das "immer direkt auf Grenze pflanzen" der Nachbarin war und ist ein Ärgernis. Da wir im Gegenzug ebenfalls Sträucher näher an die Grenze pflanzten, sozusagen zwischen das nachbarschaftliche Gehölz, können wir uns aber heute nicht mehr beschweren... ;)  

Leider gibt es bezüglich deiner Fragen keine schweizweite Regelung, aber die Gemeinde müsste dir Auskunft geben können; wo sie keine eigene Regelung getroffen hat, gilt der Kanton.

Bei uns zum Beispiel müsste die Hecke des Nachbarn bei 3m in einer Entfernung von 1,5m zur Grenze stehen (halbe Höhe) und es gilt auch keine Verjährungsfrist, er müsste sie also schneiden, wenn sie zu nah steht. Da auch ein Mindestabstand von 0.6m vorgesehen ist, müsste er dein Grundstück nicht betreten, um die Hecke zu schneiden. Du siehst, nach unseren Regeln wäre es mit jeglichen Ansprüchen des Nachbarn an dich vorbei ;)  
Weiter würde bei uns der Nachbar als Anstösser bei einem regulären Baugesuch automatisch von der Gemeinde informiert bzw. bei einem kleineren Bauvorhaben auch gleich mit den eingereichten Plänen versorgt. Beim vereinfachten Verfahren müsste man bereits im Voraus die Unterschrift aller Anstösser mitbringen. 

Ich würde auch das tun, was dir das Gesetz erlaubt, wie Urs schon sagt. Die Einbusse ist geringer als der spätere Ärger.

Edit: Vielleicht ist das noch interessant?

 
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Hallo NBS

"Der liebe Nachbar....."

Am besten ist es, wenn Du das machst, was Du gemäss Gesetz machen darfst. Glaub mir, solche Kandidaten wie Deiner hatte ich auch schon zur Genüge. Die machen nur Ärger. Plane die Stützmauer mit Winkelplatten in Beton, stell Sie 25cm von der Grundstücksgrenze weg hin. Den "Verlust" eines Streifens im Garten von 25cm ist zu verkraften. Mit Winkelplatten spart Du mämlich bei der krone wieder mit Sicherheit mehr ein, als wenn Du noch eine exquisite Natursteinmauer baust, elche Du nicht siehst. Und, wenn Du nämlich später einmal der Meinung bist, dass er die immer mehr in die Höhe wuchernde Friedhofs-Hecke unter der Schere halten soll, bist Du ihm nichts schuldig.

Ein gutes Verhältnis mit einem komplizierten Menschen hast Du immer dann, wenn Du nicht mit ihm zu tun hast. Traue meiner Erfahrung. und erspare Dir Frustrationen.

Schönes Weekend und eine erfolgreiche Besprechung nächste Woche. Gruss, Urs
Danke für deine Antwort. Sind Winkelplatten denn genügend stabil bei einer leichten Hanglage resp halten dem Druck stand? Es sind ja doch 1m und nochmals 50cm.

Der Nachbar unten hatte schon Probleme mit rutschendem Boden bei viel Regen.

Und was denkst du wegen dem Bauplan, ist es ok/normal wenn wir keinen abgeben wollen? 

 
Ich würde sogar noch weitergehen als Urs, denn selbst wenn ihr dick befreundet wärt, kann eine Hecke die beste Freundschaft zerstören :D  

Aus eigener Erfahrung: Wir haben auf beiden Seiten ein grundsätzlich gutes Verhältnis, aber das "immer direkt auf Grenze pflanzen" der Nachbarin war und ist ein Ärgernis. Da wir im Gegenzug ebenfalls Sträucher näher an die Grenze pflanzten, sozusagen zwischen das nachbarschaftliche Gehölz, können wir uns aber heute nicht mehr beschweren... ;)  

Leider gibt es bezüglich deiner Fragen keine schweizweite Regelung, aber die Gemeinde müsste dir Auskunft geben können; wo sie keine eigene Regelung getroffen hat, gilt der Kanton.

Bei uns zum Beispiel müsste die Hecke des Nachbarn bei 3m in einer Entfernung von 1,5m zur Grenze stehen (halbe Höhe) und es gilt auch keine Verjährungsfrist, er müsste sie also schneiden, wenn sie zu nah steht. Da auch ein Mindestabstand von 0.6m vorgesehen ist, müsste er dein Grundstück nicht betreten, um die Hecke zu schneiden. Du siehst, nach unseren Regeln wäre es mit jeglichen Ansprüchen des Nachbarn an dich vorbei ;)  
Weiter würde bei uns der Nachbar als Anstösser bei einem regulären Baugesuch automatisch von der Gemeinde informiert bzw. bei einem kleineren Bauvorhaben auch gleich mit den eingereichten Plänen versorgt. Beim vereinfachten Verfahren müsste man bereits im Voraus die Unterschrift aller Anstösser mitbringen. 

Ich würde auch das tun, was dir das Gesetz erlaubt, wie Urs schon sagt. Die Einbusse ist geringer als der spätere Ärger.

Edit: Vielleicht ist das noch interessant?
Danke auch dir.

Stützmauern dürfen direkt an der Grenze gebaut werden bis max. 1m. Mit Zustimmung des Nachbarn sogar 1,50m. Das wäre uns das Liebste, um den nutzlosen Graben von 25cm zu vermeiden. Aber wenn wir die Unterschrift nicht bekommen ist das zu akzeptieren und kein Weltuntergang - nur wäre das eine eher negative Grundlage für die künftige Nachbarschaft :) denn für den Nachbarn bedeutet es ja keinen Unterschied wg der Hecke. 

Die Hecke ist recht hoch, ich werde noch recherchieren ob da alles rechtens ist. 

 
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Danke auch dir.

Stützmauern dürfen direkt an der Grenze gebaut werden bis max. 1m. Mit Zustimmung des Nachbarn sogar 1,50m. Das wäre uns das Liebste, um den nutzlosen Graben von 25cm zu vermeiden. Aber wenn wir die Unterschrift nicht bekommen ist das zu akzeptieren und kein Weltuntergang - nur wäre das eine eher negative Grundlage für die künftige Nachbarschaft :) denn für den Nachbarn bedeutet es ja keinen Unterschied wg der Hecke. 

Die Hecke ist recht hoch, ich werde noch recherchieren ob da alles rechtens ist. 
- Wenn der Nachbar so ist wie Urs T. hoffentlich zu Unrecht befürchtet, dann kann die Hecke gar nicht hoch genug sein.

Du kannst natürlich verhandeln auf der Basis, eine Hand wäscht die andere. Er kann die andere Stützmauer über deinen Grund reparieren und du kannst 1.50 hoch an die Grenze.

Das Problem ist, man kann die einfachsten Sachen nicht mehr normal regeln, wenn das Verhältnis vermurkst ist. Du hast nichts davon dass er seine andere (?) Mauer nur umständlich reparieren kann (Beachte: Leiter- und Hammerschlagrecht) und er hat nichts davon, dass Eure Mauer einen Absatz nach hinten macht.

Eingabepläne kann man problemlos weitergeben, mit dem handy fotografieren und per mail zustellen, die kann jeder Nachbar sowieso auf der Gemeinde einsehen. Das zu verweigern wo man sie eh auf dem Tisch hat, kann also schon auch als Schikane aufgefasst werden.

Noch etwas: Wenn ihr Euch auf was auch immer einigen könnt, was nur mit nachbarschaftlicher Zustimmung geht, das als gegenseitige Dienstbarkeit ins Grundbuch schreiben lassen mit halben Kosten für jeden. Nicht weil man sich misstraut, aber weil das Erinnerungsvermögen manchmal sehr schnell und selektiv nachlässt und da ist ein Vertrag als Erinnerungshilfe manchmal recht nützlich. "Wer hat dir erlaubt, mit der Hecke bis an die Grenze zu gehen?" "Du, mit deiner Unterschrift vom x.y.z"

 
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