Schräge Wände

luethsim

Mitglied
26. Okt. 2012
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Hallo zusammen

Bei unserem Haus wurde eine Kellerwand nicht parallel zur Aussenwand gemauert. Dieser Fehler hat sich durch alle Stockwerke durchgezogen da niemand nachgemessen hat.

Es ist erst beim Erstellen des Dachstuhls aufgefallen dass die Dachbalken schräg auf der Mauer aufliegen und die Schräge sichtbar ist. Mittlerweile ist das Haus fast bezugsbereit. Was kann da noch gemacht werden? Können wir eine Entschädigung verlangen?

Danke für eure Rückmeldungen

Gruss Simon

 
Lieber Simon

Schade, wenn der Unternehmer gepfuscht und die Bauleitung geschlafen hat. Einem guten Polier sollte dies nicht über +/- 1cm Abweichung passieren, aber Fehler kommen natürlich immer wieder vor.

Leider ist eine Korrektur nicht mehr möglich, da der Aufwand für eine bauliche Korrekur unverhältnismässig ist. Also dürfte als einzige Möglichkeit für eine gütliche Einigung ein Minderwert geltend gemacht werden. Die Höhe ist Verhandlungssache.

Viel Erfolg

Urs Tischhauser 

 
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Hallo Simon

Du hast leider nicht geschrieben, um welches Mass die Wände abweichen...? Wenn es allerdings schon bei der Dachstuhlmontage aufgefallen ist, stellt sich mir natürlich direkt die Frage, warum dies nicht zu diesem Zeitpunkt reklamiert wurde? Im Rohbau ist noch einiges machbar....

Wenn die Abweichungen nicht allzugross sind, kann man durchaus auch jetzt noch eine Wand entsprechend ausgleichen lassen. Eine minimale Preisminderung nützt Dir am Ende nichts, da der optische Mangel dann immer noch vorhanden ist und bleibt.

Eine Korrektur der Situation ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Sprich mit den Beteiligten inkl. Bauleiter.

 
Schiefe Wände? Oh Gott, das wäre mein Alptraum. Mich würds geradezu verrückt machen.


Ob man das noch richten lassen kann, weiß ich nicht. Wäre wahrsch. unverhältnismäßig teuer.
Lieber auf eine Entschädigung hinarbeiten und irgendeine art "Deko" für die sichtbarsten schiefen Stellen überlegen.

MfG
Basti

 

 
Ich habe in meinem Haus keine einzige gerade, zu irgendwas wirklich senkrechte und in sich auch noch ebene Wand. Das steht auch schon recht lange so.

Also kein Grund zu wirklicher Sorge.

Aber redet ihr von drei oder dreissig Zentimetern?

 
Guten Tag

Sorry für die späte Antwort und vielen dank für die Antworten. Es sind etwa 6 cm auf 5 m. Also am Anfang liegt der Balken auf der Mauer nacher schaut er 5 cm darüber. Die sonstigen "normal" schiefen Wände hat der Gipser ausgeglichen. Der Plattenleger hat auch darauf geschaut. Da merkt man jetzt nichts mehr. Man sieht es eben nur beim Übergang von Mauer zum Dachstützbalken dass es schräg ist. Kann jemand sagen was eine angemessene Entschädigung ist?

Vielen Dank

MFG Simon

 
Hallo Simon

Gem. der Rückmeldung wäre es derzeit "nur noch ein optischer Schaden"...  den Rest haben die Handwerker (Gipser+Plattenleger) bereits korrigiert.

Über den "Wert" eines optischen Schadens lässt sich trefflich streiten.. wenn Du 100-500 CHF forderst, wird man die Dir ggf. anstandslos geben... wenn Du dir viel mehr vorstellen würdest, wird man wohl darum streiten müssen.

Wie ich aber zuvor schon geschrieben hatte, ärgert man sich über so einen geminderten Schaden meist doch noch sehr lange Zeit, weshalb eine Korrektur, oder Verbesserung der Situation meist die sinnvollere Lösung wäre.

In Deinem Fall, sofern der besagte Balken, über der Wand, zwischen 2 Wänden verlaufen würde, kann Dir der Zimmermann auch ein passendes Gegenstück hobeln und auf den Balken montieren. Dann verläuft die sichtbare Kante wieder exakt gerade und der Überstand ist gleichmässig.

Das sollte also eigentlich kein grosses Problem ergeben.

Falls Du mit einem GU gebaut hast, wären die Mehrkosten für Gipser und Plattenleger (für Dich) egal. Falls Du mit einem Architekten gebaut hast, wäre allerdings zu prüfen wer die vermutlichen Mehraufwendungen zum Ausgleich gezahlt hat? Würden bei den beiden Gewerken Mehrkosten aufgeführt sein, die Du auch schon bezahlt hättest, dann hättest Du in der Tat zudem auch einen wirklichen Schaden erlitten.... also prüfen und falls es so zuträfe, das Geld vom Verursacher zurück fordern.

 
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