Schuldbrief - Bankenwechsel

santana

Mitglied
Mit dem Schuldbrief ist mir noch nicht so alles klar...

Wer kennt sich besser aus? Ich würde gerne wissen, was und ob es für Einschränkungen usw. gibt in folgendem Fall:

Ich habe mein Land gekauft und habe einen Schuldbrief über 150'000.-, was aber nicht die ganze Schuld für das Land ausmacht. Nun baue ich nächstes Jahr und nehme eine weitere Hypothek dafür auf (d.h. muss den Schuldbrief weiter erhöhen) und frage mich, ob ich die Bank unter diesen Umständen überhaupt wechseln könnte und wenn ja, unter welchen Bedingungen, in Bezug auf den Schuldbrief. Für die Hypothek habe ich 3 Monate Kündigungsfrist.

Es ist eigentlich nicht meine Absicht, die Bank zu wechseln, aber man weiss ja nie...

 
Der Schuldbrief ist hinterlegt (bei der Bank) du kannst also problemlos wechseln, dabei wird einfach die bestehende Hypothek abgelöst und der Schuldbrief übergeben.

 
Hallo

Es kommt auch noch drauf an ob Du einen Inhaber oder Nominalschuldbrief hast. Der Eine ist in Deinen Händen und ist quasi bares Geld wert. Der andere liegt bei der Bank und der Rechteinhaber (Bank) ist darauf vermerkt. Willst Du die Bank wechseln muss dies doch notariell geschehen wenn mich nicht alles täuscht.

 
Hallo

es gibt heute nur noch Inhaber-Schuldbriefe, falls tatsächlich noch ein Namen-Schuldbrief aus früheren Zeiten zirkuliert, kann der bequem und ohne Notar 'indossiert' werden, das heisst, mit Datum/Unterschrift an den neuen 'Inhaber' übertragen werden. Bei den Namenaktien läufts übrigens genau gleich. Zudem, die Höhe des Schuldbriefes sagt nichts über die tatsächliche Forderung aus, schlussendlich aber ist diese von Bedeutung und nicht der Schuldbrief.

Gruss

Till

 
? Ich habe eine "cédule hypothécaire nominative", also einen Nominal- oder Namenschuldbrief und der stammt auch nicht aus älterer Zeit (2005).

Danke für die Antworten, sieht ganz so aus, als ob das kein Problem wäre, ausser ev. Notariatskosten und die Einhaltung der Fristen bei der Bank...

 
@ santana;

Der Schuldbrief, losgelöst ob es ein Inhaber- oder ein Namenschuldbrief ist, kann sofern Du die Bank wechseln möchtest grundsätzlich problemlos an die neue Bank weitergegeben werden.

Ist der Schuldbrief belehnt (sprich existiert ein Kredit gegen das Land), so erwartet die aktuelle Bank eine Ablösung der Schuld und händigt danach den Schuldbrief an die neue finanzierende Bank aus. Handelt es sich um einen Inhaberschuldbrief, so geschieht die Aushändigung mit der blossen Übergabe, handelt es sich um einen Namenschuldbiref, so muss die Übergabe (der Sicherheit) an die neue Bank erfolgen (mittels Indossament). Diese Abtretung erfolgt, ohne dass Du dies bemerkst, eine notarielle Übergabe ist nicht erforderlich (die Details machen die Banken unter sich aus). Die Erhöhung des Schuldbriefes (egal ob Namen- oder Inhaber) muss durch das Notariat (oder Grundbuchamt) erfolgen und wird entweder von der bestehenden oder auch von der neuen Bank initialisiert.

Also... ein Bankwechsel ist unproblematisch, es sei denn, dass Ihr einen Kredit mit langer Laufzeit abgeschlossen habt, oder Ihr eine vertragliche Verpflichtung eingegangen seit, dass Ihr nebst dem Land auch das nachfolgende Projekt über die Bank finanziert. Das findest Du am besten mit Deinen bestehenden Kreditdokumenten heraus.

@Till; es gibt nach wie vor die Möglichkeit Namenschuldbriefe zu erstellen, manche Notare bevorzugen dies sogar, sofern keine andersweitige Weisung vorliegt.

Gruss, Yogi

 

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