Schuldbrief erhöhen oder 2. Neuerstellen ?

Caol

Mitglied
20. Aug. 2008
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Hallo,

Wir haben ein Haus erworben worauf ein Schuldbrief über 600K.- errichtet wurde. Die benötigte Hypothek hat jedoch eine Höhe von 750K.-.

Was ist gescheiter (bzw. günstiger /emoticons/default_smile.png), den bestehenden Schuldbrief zu

erhöhen oder einen zweiten neuen Schuldbrief über die Differenz von 150K.-

neu zu erstellen ? /emoticons/default_confused.png

Habe bei der Suche im Forum nichts entsprechendes gefunden.. /emoticons/default_ohmy.png

Dank für eure Antworten.

Grüsse

Caol

 
Ein zweiter hat den Vorteil, dass du ihn wieder löschen lassen kannst, falls du die 150k wieder abgezahlt hast. Von dem her würde ich jetzt auch eher einen 2. machen.

 
auf der anderen seite muss man das löschen ja auch wieder berappen und hat nicht wirklich weitere vorteile davon, oder sehe ich das falsch.

nachteil beim löschen wäre, dass man dann wieder einen neuen machen muss, sobald wieder mehr geld gebraucht würde.

Dann stellt sich noch die Frage ob das Löschen günstiger käme als das nach unten anpassen des ersten.

 
Denke da hast du recht, von dem her macht löschen wahrscheinlich nicht wahnsinnig viel Sinn.

 
Banken werden nicht beliebig Schuldbriefe erstellen bzw. genehmigen.

Es müssen die Belehnungsrichtlinien (Wert des Pfandobjektes als auch die Kreditwürdigkeit bzw. Tragbarkeit des Antragsstellers) gesichert sein.

Ich sehe keine Vorteile bzw. es macht keinen Sinn, wenn man mehrere Schuldbriefe hat oder nur einen einzigen.

(betreffend Erstkauf einer neu zu erstellenden/erstellten Wohnung oder Haus !)

Ältere bestehende Objekte sind jedoch oft mit mehreren Schuldbriefen belastet.

Banken belehnen bis zu max. 80% des Verkehrswertes des entsprechenden Objektes (Belehnungsrichtilinien vorausgesetzt)

Der Verkehrswert ist höher als der Steuerwert. Der Verkehrswert kann aber unter Umständen tiefer sein oder höher als die Kaufsumme.

Der Verkehrswert wird von den Banken oder ihnen beauftragten neutralen Schätzungssstellen berechnet.

Die Belehnung im 1. Rang geht bis ca. 65-66% (des 80%-Wertes des Verkehrswertes)

Schuldbriefe im bzw. ab 2. Rang müssen amortisiert werden.

Schuldbrief im 1. Rang nicht, ausser auf freiwilliger Basis.

Der Kredit (bzw. Schuldbrief) ist mit dem entsprechenden Objekt (Wohnung oder Haus) verbunden. Die Wohnung oder das Haus ist die Garantie für die Bank.

Deshalb auch der Eintrag im Grundbuch.

Ein abbezahlter Schuldbrief wird/muss nicht automatisch auch im Grundbuch so ausgewiesen sein.

Ein aktueller Grundbuchauszug kann Schuldbriefe aufgeführt haben, die abbezahlt oder nur teils beansprucht sind.

Deshalb ist es von grosser Wichtigkeit, dass alle im Grundbuch aufgeführten Schuldbriefe bei einem allfälligen Verkauf einer Wohnung/Haus an den Käufer bzw. an dessen Bank übergehen !

(Haftung Objekt !)

Alter Schuldbrief erhöhen oder neuen erstellen:

Es wird eher ein neuer erstellt.

Bei einem 600?-Schuldbrief macht es keinen Sinn, zu erhöhen, sondern es wird ein neuer erstellt (immer vorausgesetzt, die Belehnungssrichtlinien sind erfüllt)

Bei wirklich älteren Objekten, die teils mit Schuldbriefen mit Beträgen wie 12'500, 5'700, 8'300 belegt sind, würde man das ganze dann eher zusammenfassen, und entsprechend erhöhen. (schlussendlich 1 Schuldbrief)

(Vorausgesetzt es ist immer die gleiche Bank, die seinerzeit die Kredite gegeben hat)

Falls unter uns Mitgliedern jemand vom Bankfach (Hypotheken) ist, könnte diese Person u.Umständen meine Aussagen bestätigen oder falls nötig korrigieren oder ergänzen.

Mit freundlichen Grüssen

Poker08 /emoticons/default_smile.png

 

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