Hallo zusammen!
Bei uns wird jetzt der Ablauf wie folgt sein: Wir kaufen jetzt Bauland und finanzieren das zu 50% über die Bank. Dann in einem halben Jahr haben werden wir das Hausprojekt fertig geplant haben und entsprechend die Finanzierung für das Gesamtprojekt durchführen (Budget kennen wir aber schon in etwa). Das Bauland finanzieren wir jetzt variable damit wir bei der Gesamtfinanzierung dann eventuell auch die Bank nochmal wechseln können.
Nun sind wir gerade bei der Abwicklung des Grundstückkaufs. Was uns die Bank empfohlen hat, ist das wir den Schuldbrief gleich auf die Höhe des Gesamtprojektes (kennen wir schon) + Sicherheitsbuffer ausstellen sollen (Gesamtbetrag ist mit Bank abgestimmt), damit wir ihn nicht später nochmal erhöhen müssen. Aus meiner Sicht kein Problem, aber ich bin bei dem Thema etwas unsicher. Macht das Sinn? Und beinflusst das irgendwie unsere Möglichkeiten später die Bank zu wechseln?
Danke für eure Antworten.
Und noch ein zweiter Punkt: Ich hab versucht mittels Forum schonmal die Gebühren abzuschätzen (Kanton Aargau), bin aber beim Schuldbrief etwas unsicher. Stimmt das so?
Grundstückskauf: 0.4% vom Grundstückswert jeweils für Notar und Grundbuchamt (geteilt zw. Käufer/Verkäufer)
Schuldbrief: 0.15% des Kreditwerts für Grundbuchamt und für den Notar vom Kreditwert 2/3 von 0.2%
Notar
Quellen: http://www.aargauernotar.ch/f_kosten.html
2.
Promilletarif
a) Die Gebühr für die Beurkundung von Verträgen zur Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie zur Begründung von selbstständigen und dauernden Baurechten richtet sich nach dem Vertragswert und beträgt:
4 ‰ bis Fr. 600'000.--, mindestens Fr. 300.--
plus 2 ‰ von Fr. 600'001.-- bis Fr. 3'000'000.--
plus 1‰ ab Fr. 3'000'001.--, höchstens Fr. 20'000.--
b Die Gebühr für die Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten richtet sich nach der Pfandsumme und beträgt zwei Drittel der Ansätze von it. a) hiervor, aber höchstens Fr. 7'500.--.
Grundbuch Quelle: https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1669
§ 23
Eintragung von Grundpfändern
1
Für die Eintragung von Grundpfändern werden von der jeweiligen Pfandsumme folgende Abgaben, mindestens jedoch Fr. 100.–, erhoben: *
a) * vertragliche Grundpfandrechte: 1,5 ‰; b gesetzliche Grundpfandrechte 1. zu Gunsten des Verkäufers, der Miterben, der Gemeinde, des Pfrundnehmers oder des Bauhandwerkers: ½ ‰, 2. bei gleichzeitiger Abtretung an Dritte oder bei Ausstellung eines Schuldbriefes: 1½ ‰;
Bei uns wird jetzt der Ablauf wie folgt sein: Wir kaufen jetzt Bauland und finanzieren das zu 50% über die Bank. Dann in einem halben Jahr haben werden wir das Hausprojekt fertig geplant haben und entsprechend die Finanzierung für das Gesamtprojekt durchführen (Budget kennen wir aber schon in etwa). Das Bauland finanzieren wir jetzt variable damit wir bei der Gesamtfinanzierung dann eventuell auch die Bank nochmal wechseln können.
Nun sind wir gerade bei der Abwicklung des Grundstückkaufs. Was uns die Bank empfohlen hat, ist das wir den Schuldbrief gleich auf die Höhe des Gesamtprojektes (kennen wir schon) + Sicherheitsbuffer ausstellen sollen (Gesamtbetrag ist mit Bank abgestimmt), damit wir ihn nicht später nochmal erhöhen müssen. Aus meiner Sicht kein Problem, aber ich bin bei dem Thema etwas unsicher. Macht das Sinn? Und beinflusst das irgendwie unsere Möglichkeiten später die Bank zu wechseln?
Danke für eure Antworten.
Und noch ein zweiter Punkt: Ich hab versucht mittels Forum schonmal die Gebühren abzuschätzen (Kanton Aargau), bin aber beim Schuldbrief etwas unsicher. Stimmt das so?
Grundstückskauf: 0.4% vom Grundstückswert jeweils für Notar und Grundbuchamt (geteilt zw. Käufer/Verkäufer)
Schuldbrief: 0.15% des Kreditwerts für Grundbuchamt und für den Notar vom Kreditwert 2/3 von 0.2%
Notar
Quellen: http://www.aargauernotar.ch/f_kosten.html
2.
b Die Gebühr für die Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten richtet sich nach der Pfandsumme und beträgt zwei Drittel der Ansätze von it. a) hiervor, aber höchstens Fr. 7'500.--.
Grundbuch Quelle: https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1669
§ 23
Eintragung von Grundpfändern
1
Für die Eintragung von Grundpfändern werden von der jeweiligen Pfandsumme folgende Abgaben, mindestens jedoch Fr. 100.–, erhoben: *
a) * vertragliche Grundpfandrechte: 1,5 ‰; b gesetzliche Grundpfandrechte 1. zu Gunsten des Verkäufers, der Miterben, der Gemeinde, des Pfrundnehmers oder des Bauhandwerkers: ½ ‰, 2. bei gleichzeitiger Abtretung an Dritte oder bei Ausstellung eines Schuldbriefes: 1½ ‰;
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