Schuldbrief

Johnny

Mitglied
18. Jan. 2011
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Hallo zusammen

Ich habe eine Frage betreffend Schuldbrief.

Der Verkäufer hat mir schon einige male gesagt dass wenn man eine Schuldbrief

beim Notar aufsetzt/angibt dann wird der Betrag aufgerundet.

Fragt mich nicht warum.

Gerne möchte ich wissen ob ihr vielleicht wisst was er damit meint?

Grüsse, Johnny

 
Hallo Johnny,

Das ist üblich, und macht Sinn. Stell dir vor, du möchtest das Haus in Kürze oder auch erst in einigen Jahren umbauen. So kann dir die Bank, vorausgesetzt natürlich das die Limiten (Eigenkapital und Tragbarkeit) dies zulassen weiter Geld leihen, ohne dass du wieder einen neuen Schuldbrief ausstellen lassen musst.

Das teure an einem solchen Schuldbrief ist ja nicht die Höhe der Schuldensumme, sondern die Tatsache, dass ein Jurist damit beschäftigt wird.

Im Kanton Bern braucht es übrigens nicht zwingend ein Notar, um ein Schuldbrief auszustellen. Hier kann dies jeder selber mittels einem Formular und einem etwas speziellen Prozess diesen Notar umgehen...

liebs Grüessli, jomazi

 
Meistens wird der Bau ja dann doch teurer als geplant. Hier noch etws zusätzlich, da no was usw... verursacht oft Mehrkosten welche vom Bauherrn verursacht werden. Daher ist eine gewisse Reserve auf dem Schuldbrief sicher nicht falsch.

 
hallo jomazi

wie kann man denn im kanton bern den schuldbrief via notar austellen umgehen? die notarkosten sind je generell sehr hoch in BE, würde uns interessieren wenn man zumindest beim Schldbrief das umgehen könnte.

danke und gruss

 
Hallo Tinkerbelle

So wie ich das in Erinnerung habe kannst du die Formulare beim Grundbuchamt beziehen.

Zu beachten ist folgendes: das Erstellen und Eintragen des Schuldbriefs dauert relativ lange. Und bevor das nicht abgeschlossen ist wird dir die Bank kein Geld geben. Beim Notar sieht die Sache anders aus. Sobald du unterschrieben hast gibts Geld, da der Notar der Bank quasi garantiert das der Schuldbrief auch tatsächlich erstellt wird.

Wenn du das selber machen willst einfach genug Zeit einplanen.

Gruss

canaz

 
Betreffend Schuldbrief ohne Notar erstellen muss ich leider widersprechen: Dies ist seit 2012 aufgrund einer ZGB-Revision nicht mehr möglich. Vorher war dies für Eigentümerschuldbriefe (wenn also kein Gläubiger vorhanden ist) und bei Inhaber-Schuldbriefen (ohne ersichtlichen Gläubiger), nicht aber bei Namen-Schuldbriefen möglich.

Heute braucht es für die Erstellung eines Grundpfandvertrags und damit eines Schuldbriefs in jedem Fall einen Notar.

 
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