Schuldbriefe verschiedenen Ränge

@Alpenwelt

Schön das du Google benutzen kannst, aber eine Antwort auf meine Frage liefert das trotzdem nicht.

Was wird in welchen Rang eingetragen?

 
OK

1. Rang die Bank/Versicherung bei der du die Hypothek (Schuldbrief/e) auf dein Grundstück eingetragen hast.

2. Rang, hier wird wohl zur Zeit keine Bank/Versicherung einsteigen.

Ist das für dich nun klar?

Aber, es kann ja sein das du dich diesbezüglich noch nicht mit der Realität auseinandergesetzt hast und noch in einer Illusion behaftet bist.

Darum, hast du die Information von meinen Links genau gelesen?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Bank und Versicherung nur den ersten, bzw. maximal den zweiten Rang eintragen lassen ist klar, aber was wird typischerweise in Rang 3. und 4. eingetragen?

Wo wird z.b. das Handwerkergrundpfand eingetragen, oder ein Darlehen der Eltern, welches per Pfand gesichert werden soll?

 
Naja, eine Bank nimmt wohl auch den 5., 6. oder 25. Rang, solange  sie die Ränge vorher auch hat oder die Finanzierung auch mit dem Vorgang noch problemlos ist.

In der Theorie gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge, in der Praxis wird aber die Bank verlangen, dass mindestens die Hypothek in den ersten Rängen ist (ob dies nun nur der 1. Rang oder ob dies 10 verschiedene Schuldbriefe vom 1. - 10. Rang sind spielt dabei keine Rolle).

Also:

1. - ? Rang  Bank

ab ?  Rang  ev. Privatdarlehensgeber "Eltern" (falls diese eine Absicherung möchten).

Die gesetzlichen Pfandrechte (wie z.B. Bauhandwerkerpfandrecht oder Grundpfandrecht zur Sicherung der Handänderungssteuer) haben soweit ich weiss (aber da kenne ich mich auch nicht 100 % aus) keinen "Rang" resp. den Rang "0" und sind somit "vor" den anderen Rängen.

Vielleicht hilft dir dies noch weiter.

https://www.kollokationsplan.ch/lastenverzeichnis/rangordnung

Oder sonst würde ich mal beim Grundbuchamt deiner Region nachfragen.

@Alpenwelt; sorry, aber dein Kommentar und die Links können die Frage (welche zugegeben nicht sehr genau beschrieben ist) in keiner Weise beantworten!

 
Der Grundsatz ist folgender:

Bei Zahlungsunfähigkeit und bei Betreibung auf Grundpfandverwertung werden die Gläubiger in der Reihenfolge der Ränge befriedigt.

Das bedeutet, dass der Gäubiger mit einer Sicherheit im 2. Rang erst Kohle sieht, wenn der Gläubiger im 1. Rang vollumfänglich befriedigt ist.

Aus dieser Logik ist dann deine Frage zu beantworten.
Wenn im 1. Rang eine Sicherheit eingetragen ist, wird der Gläubiger im 2. Rang abwägen, wie gross denn noch die Sicherheit des 2. Ranges tatsächlich ist. Das hängt mit der Höhe der durch den 1. Rang (also vorrangig) gesicherten Forderung sowie dem Wert der Sicherheit (Liegenschaft) ab.

Eine fix denfinierte Reihenfolge gibt es nicht, aber es wird vom 1. Rang her erstellt.

Grüsse
Tom

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