Schuldpfandbriefe

Daneee

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18. Okt. 2006
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N`Abend Zusammen

Wir sind ja dran ein bestehendes Häusle im AG zu kaufen.

Wie ist denn das mit diesen Pfandbriefen ?? Wofür sind die eigentlich ??

Haus wurde im 1985 gebaut damals ein Brief i.H. von 600T errichtet und 1991 noch ein zweiter i.H.von 200T

Was hat das jetzt für uns zur Folge ?? Hypothek die wir aufnehmen werden ist ja

kleiner als die 800T, was wenn wir zur Renovation noch mehr aufnehmen und das dann die 800T überschreitet ?? Müsste man dann noch einen dritten errichten ???

Hoffentli chömed er ab mim Fragechuderwälsch drus was ich fröge wett !!!/emoticons/default_additional/149.gif

Grüsschen Daneee

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für die Antwort !!

Verstehe ich das so richtig :

Bis zu einer Hypo von 800T müssen wir nicht`s unternehmen....

...erst wenn wir diese überschreiten, dann !!

Und wenn die jetzt schon bestehen kommen momentan auch keine Kosten auf uns zu, oder ??

 
Es ist anzunehmen. Aber genau sagen kann das nur die Bank die die Hypothek gibt. Es ist aber üblich dass man die bestehenden Schuldbriefe übernimmt und weiterverwendet da das Errichten neuer Briefe Geld kostet. Vermutlich wirst du die Schuldbreife genau 1x ganz kurz sehen beim Notar bei der Vertragsunterzeichnung (wenn überhaupt).

 
Das Erstellen eines Pfandbriefs kostet im AG richtig Geld, erstens geht es nach Summe zweitens braucht man dazu zwingend einen Notar der auch auf die Summe seine Prozent schlägt.

Die Pfandbriefe übernimmt man darum wenn möglich und in deinem Fall einfach schauen dass ich innert der 800T bleibt.

Über eine zu grosse Deckung musst du dir keine Sorge machen, die Bank kann ja nur den geschuldeteten Beitrag einfordern ist aber grundsätzlich höher gedeckt was denen sicher auch gefällt.

 
Es ist anzunehmen. Aber genau sagen kann das nur die Bank die die Hypothek gibt. Es ist aber üblich dass man die bestehenden Schuldbriefe übernimmt und weiterverwendet da das Errichten neuer Briefe Geld kostet.
Ist er dann auf dieselbe Bank für die Finanzierung fixiert oder übernimmt eine andere Bank Fremdbankenschuldscheine?

 
Hallo

Aber bitte nicht denken, dass die Schuldbriefhöhe auch gleich die maximale Kredithöhe ist. Das heisst Du kanns 1 Mio. SB haben, aber das heisst nicht, dass Du 1 Mio. Hypotheken erhältst.

Die Bank geht dabei von Ihrem errechneten Verkehrswert aus, der bei einem Neubau/Kauf in der Regel der Kaufpreis ist, davon werden 66.66 % 1. Hypothek gewährt und 13.333 2. Hypothek, welche dann auch bis zum Pensionsalter amortisiert werden muss (Direkt durch Abnahme der Schuld oder Indirekt auf eine Vorsorgekonto/Police. Vorteil Schuldhöhe bleibt gleich, somit auch höhere Schuldzinsen (für Steuern) und der in die Vorsorge einbezahlte Betrag kann in den Steuern abgezogen werden.

Wenn Du Renovieren musst und die Schuldbriefhöhe nicht ausreicht und sofern der errechnete Verkehrswert es zulässt kannst Du den Schuldbrief im 2. Rang erhöhen lassen, aber wie schon beschriebe, ist dies mit Kosten verbunden. Zum 1. muss der Notar bezahlt werden und zum zweiten das Grundbuchamt welches die Erhöhung vornimmt.

Ich hoffe ich konnte Dir Klarheit bringen.

Grüsse Claudia

 
Ist er dann auf dieselbe Bank für die Finanzierung fixiert oder übernimmt eine andere Bank Fremdbankenschuldscheine?
Die Scheine beziehen sich auf die Immobile - von der Bank steht da nichts drauf. Auf meinen steht z.B. der Name des Vorbesitzers, aber das ist egal da es sich um ein Inhaberpapier handelt - d.h. wer das besitzt hat die Rechte. Deshalb immer ganz sicher verwahren, wenn man sie nicht mehr braucht offiziell beim Grundbuchamt löschen lassen und ja nicht wegwerfen (und auch ja nicht lochen zur Ablage - denn lochen macht die Scheine ungültig).
 
Hallo

Es kommt darauf an, ob es sich um einen Inhaberschuldbrief oder einen Namenschuldbrief handelt. Beim Namenschuldbrief steht vorne drauf der Name der Bank resp. bei den Abtretungen die aktuell finanzierende Bank. Wenn das Haus verkauft wird und eine neue Bank die Finanzierung überimmt. Wird der Namenschuldbrief an die neue Bank abetreten. Diese lässt sich dann wie beim Inhaberschuldbrief als Gläubigerin beim Grundbuch eintragen. Somit erhält sie alle Aenderungen. Wie z.b. wenn der Schuldbrief zuerst nur auf den Mann läuft also im Alleineigentum und dann auf den Mann und die Frau übergeht ins Mit- oder Gesamteigentum erhält die Bank eine Schuldübernahme. Somit ist sie immer orientiert was läuft.

Grüsse claudia

 

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