Hallo,
Wir kaufen eine fertige Wohnung im Stockwerkeigentum. Der Verkäufer lässt diese durch eine TU erstellen. Ein Schutzraum ist nicht geplant. Nun steht in der Baubewilligung:
Was ist bei der Ersatzabgabe üblich? Sollten wir dies im Kaufvertrag noch explizit definieren?
Gruss, Xcoder
Wir kaufen eine fertige Wohnung im Stockwerkeigentum. Der Verkäufer lässt diese durch eine TU erstellen. Ein Schutzraum ist nicht geplant. Nun steht in der Baubewilligung:
Im Baubeschrieb ist in den Baunebenkosten eine allfällige Ersatzabgabe nicht aufgeführt. Im Vertrag sind "alle behördlichen Abgaben" als im Kaufpreis enthalten definiert, aber die Ersatzabgabe ist nicht explizit erwähnt. Da die Eigentumsübertragung aber nach Fertigstellung erfolgt, kann ja eigentlich nichts mehr zum vereinbarten Kaufpreis hinzukommen.Die Festsetzung einer Ersatzabgabe oder einer anderweitigen Abgeltung der Schutzraumbaupflicht durch das Kontrollorgan Baulicher Zivilschutz bleibt vorbehalten.
Vor Baubeginn muss der Entscheid des Kontrollorgans Baulicher Zivilschutz über die Schutzraumbaupflicht vorliegen und die entsprechenden Auflagen (Bezahlung einer Ersatzabgabe, Beteiligung an einem privaten Schutzraum etc.) müssen erfüllt sein.
Was ist bei der Ersatzabgabe üblich? Sollten wir dies im Kaufvertrag noch explizit definieren?
Gruss, Xcoder