Hallo Zusammen
Wir haben eine kleine Frage die uns schon seit längerem beschäftigt.
Wir wohnen seit dem letzten Jahr in einem Doppeleinfamilienhaus.
Dieses bewohnen wir für 2 Jahre zur Miete und haben danach ein Vorkaufsrecht.
Nun ist es so, dass wir uns Übehrlegungen betreffend Sicherheit gemacht haben...
Situation ist folgende:
Der Garten/Rasenplatz grenzt an einen Garageinnenhof, welcher 1.10m bis 1.35m tiefer liegt als unsere Rasenfläche, sprich wir haben eine Absturzstelle, welche über 1m ist!
Das selbe gilt für den Aussenparkplatz, welcher „aufgeschüttet“ ist und dort hat es auch keinen Zaun oder Schutzvorrichtung und man könnte auch über 1m runterfallen.
Unserer Meinung nach wurde dies nicht Sicherheitsgeprüft!
Meine Fragen sind nun folgende:
Muss der Eigentümer eine Schutzvorrichtung anbringen?
Wenn ja, auf was stützt sich das? SIA 358, bfu oder OR Art. 58/59
Was kann ich tun, wenn sich der Architekt querstellt? Da wir ja nur Mieter sind, aber die Absicht haben das Haus mal zu kaufen.
Er teilte uns mit, dass er nicht gewillt sei mehr zu investieren, auch dann nicht, wenn er die Investition vorschiesst und wir es bei einem Hauskauf bezahlen!
Besten Dank für Eure Meinungen/Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sandro
Wir haben eine kleine Frage die uns schon seit längerem beschäftigt.
Wir wohnen seit dem letzten Jahr in einem Doppeleinfamilienhaus.
Dieses bewohnen wir für 2 Jahre zur Miete und haben danach ein Vorkaufsrecht.
Nun ist es so, dass wir uns Übehrlegungen betreffend Sicherheit gemacht haben...
Situation ist folgende:
Der Garten/Rasenplatz grenzt an einen Garageinnenhof, welcher 1.10m bis 1.35m tiefer liegt als unsere Rasenfläche, sprich wir haben eine Absturzstelle, welche über 1m ist!
Das selbe gilt für den Aussenparkplatz, welcher „aufgeschüttet“ ist und dort hat es auch keinen Zaun oder Schutzvorrichtung und man könnte auch über 1m runterfallen.
Unserer Meinung nach wurde dies nicht Sicherheitsgeprüft!
Meine Fragen sind nun folgende:
Muss der Eigentümer eine Schutzvorrichtung anbringen?
Wenn ja, auf was stützt sich das? SIA 358, bfu oder OR Art. 58/59
Was kann ich tun, wenn sich der Architekt querstellt? Da wir ja nur Mieter sind, aber die Absicht haben das Haus mal zu kaufen.
Er teilte uns mit, dass er nicht gewillt sei mehr zu investieren, auch dann nicht, wenn er die Investition vorschiesst und wir es bei einem Hauskauf bezahlen!
Besten Dank für Eure Meinungen/Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sandro
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: