Schwanger = Krankheit?

lukas_ch

Mitglied
Salü zusammen

Ist es richtig, dass wenn eine Frau während der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann, jedoch eigentlich noch möchte, das als Krankheit gilt? Z.B. wenn man körperlich was tun muss, was fürs Kind nicht gut ist, grössere Lasten tragen oder so, dass man dann auf ärztliches Rezept zu Hause bleiben kann? Ich hab mal gehört, dass die Firma einem dann entsprechende Arbeit zuteilen muss und wenn sie das nicht kann, darf man halt zu Hause bleiben. Kennt sich da jemand im Detail aus?

Lukas

 
Danke dir, ist sicher eine interessante Sache die andere auch interessieren könnte......ist ja ein halber Rechtsauskunfts-Service hier /emoticons/default_icon/smile.gif

 
Ich wurde ab der 25. SSW 50% krankgeschrieben, da ich Psychisch schwer zu nagen hatte und auch körperlich, ich hatte ständig einen harten Bauch. Ich muss dazu sagen dass ich 8 Std. am Tag stehe und schwer heben musste.

Aber der 34. SSW blib ich dann ganz Zuhause. U.a. weil sie mich im Geschäft gemoppt haben.

Die Zeit tat mir gut, ich wurde krankgeschrieben und bekam den vollen Lohn bis zur Geburt und 4 Monate Mutterschaftsurlaub.

Aber wenn es mir beim nächsten mal gut geht und mich niemand "blooget" würde ich gerne bis zum Schluss arbeiten.

 
Schwangere und stillende Mütter dürfen gemäss Art. 35a Arbeitsgesetz (ArG) nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Eine Schwangere kann also auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben. Schwangere und stillende Mütter dürfen zudem keine beschwerliche und gefährliche Arbeiten ausführen. Gegebenenfalls hat der Arbeitgeber eine Ersatzarbeit anzubieten.

Schwangere sind somit so zu beschäftigen, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Ist die Arbeit, etwa durch das Tragen grösserer Lasten, beschwerlich, so muss der Arbeitgeber eine vergleichbare Arbeit anbieten. Kann er dies nicht tun, so hat die Schwangere einen Anspruch auf Lohnersatz.

Die Schwangerschaft wird dabei in rechtlicher Sicht betreffend Lohnfortzahlung gleich wie die Krankheit behandelt. Während der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber somit - wenn die schwangere Frau von der Arbeit fernbleibt - für eine beschränkte Zeit den Lohn weiterbezahlen (Art. 324a OR). Bei längerer Absenz ist dabei ein Arztzeugnis vorzuweisen, das die Arbeitsunfähigkeit belegt.

 
In diesem Fall können aber wohl bei längerer Abwesenheit durch Schwangerschaft auch die Ferien gekürzt werden. Das wäre ja bei anderen Krankheiten auch so.

 
In diesem Fall können aber wohl bei längerer Abwesenheit durch Schwangerschaft auch die Ferien gekürzt werden. Das wäre ja bei anderen Krankheiten auch so.
ja genau. die ferien werden dadurch gekürzt. allerdings kann dann der mutterschaftsurlaub nicht gekürzt werden. da gibts oft ganz komische gerüchte darum. der mutterschaftsurlaub dauert immer 16 wochen (14 davon zu 80% bezahlt) egal wie lange man vorher "krank" war.

 
Ist das so, dass 16 Wochen obligatorisch sind für Schwangerschaftsurlaub? Dachte es seihen nur 14 Wochen.
ja 16 wochen sind für die unternehmen obligatorisch. aber nur 14 wochen werden bezahlt. daher gehen einige schon nach 14 wochen wieder arbeiten, damit sie keinen lohnausfall haben.

 

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