Schwarzarbeiten

bbinggeli

Mitglied
06. Juli 2009
2
0
0
Hallo zusammen

durch einen Landschaftsgärtner haben wir den Terrassenplatz neu verlegen lassen. Barzahlung. Leider nicht zu unserer Zufriedenheit. Ein noch ausstehender Betrag wurde von uns zurückbehalten. Die Mängel wurden nur zum Teil korrigiert. Ich habe dem Gartenbauer 56% des Restbetrages angeboten und Er hat den Betrag angenommen. Mein Vorschlag war dass Er nichts mehr machen muss für diesen Betrag.

Jedoch habe ich jetzt einen eingeschriebenen Brief bekommen mit Einzahlungsschein für den Restbetrag von (44%)

Meine Frage:

Was soll ich tun?

Durch das mitnehmen des Betrages hat Er sich doch mit diesem Betrag/Abmachung einverstanden erklärt.

Wie sieht das rechtlich aus?

Kennt sich da jemand aus?

 
Barzahlung heisst noch lange nicht, dass etwas in Schwarzarbeit geleistet wird. Entweder habt ihr dieses Schwarz-Geschäft vorher abgemacht oder nicht. So wie es scheint, will er es offiziell regeln...

 
Hallo Bbinggeli,

wieso "Schwarzarbeit"? Habt Ihr das so vereinbart? Wie kam denn der Auftrag zu stande? Bestehen keine Schrifstücke (Offerte, Auftragsbestätigung, Briefwechsel, Email, Rapporte, o.Ä)?

Im Gartengewerbe wird oft mit Bargeld bezahlt - wie und ob er buchhalterisch abrechnet weisst Du ja nicht. Dass er Dir jetzt eine schriftliche Mahnung zukommen lässt, zeugt eigentlich schon davon, dass er irgendwo wohl auch eine Rechnung im "System" hat.../emoticons/default_confused.png

Wenn Du ihm aber einfach Geld in die Hand drückst und keine Quittung verlangst, dann hoffe ich für Dich, dass Du auch keinen schriftlichen Auftrag erteilt hast.../emoticons/default_rolleyes.gif

So stehts schlussendlich Aussage gegen Aussage - es sei denn er war nicht alleine am werkeln und bringt Zeugen...

Schwarzarbeit ist strafbar und wenn es eine solche "Abmachung" war, dann musst Du schlussendlich selbst wissen, wie Du reagierst/agierst. /emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Bbinggeli,

wieso "Schwarzarbeit"? Habt Ihr das so vereinbart? Wie kam denn der Auftrag zu stande? Bestehen keine Schrifstücke (Offerte, Auftragsbestätigung, Briefwechsel, Email, Rapporte, o.Ä)?

Im Gartengewerbe wird oft mit Bargeld bezahlt - wie und ob er buchhalterisch abrechnet weisst Du ja nicht. Dass er Dir jetzt eine schriftliche Mahnung zukommen lässt, zeugt eigentlich schon davon, dass er irgendwo wohl auch eine Rechnung im "System" hat.../emoticons/default_confused.png

Wenn Du ihm aber einfach Geld in die Hand drückst und keine Quittung verlangst, dann hoffe ich für Dich, dass Du auch keinen schriftlichen Auftrag erteilt hast.../emoticons/default_rolleyes.gif

So stehts schlussendlich Aussage gegen Aussage - es sei denn er war nicht alleine am werkeln und bringt Zeugen...

Schwarzarbeit ist strafbar und wenn es eine solche "Abmachung" war, dann musst Du schlussendlich selbst wissen, wie Du reagierst/agierst. /emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos
Wir haben den Restbetrag nur mündlich abgemacht. Natürlich habe ich mir den Betrag quittieren lassen. Wir hatten vorhinein abgemacht das ich den Betrag schwarz bezahlen würde. Auch für den ersten Betrag habe ich eine Quittierung über das Geld.

 
Ich habe dem Gartenbauer 56% des Restbetrages angeboten und Er hat den Betrag angenommen. Mein Vorschlag war dass Er nichts mehr machen muss für diesen Betrag.

Jedoch habe ich jetzt einen eingeschriebenen Brief bekommen mit Einzahlungsschein für den Restbetrag von (44%)
Hallo bbinggeli,

wenn er Dir nun einen passenden Brief schickt, dann kannst Du davon ausgehen, dass er entweder blufft, oder den bisherigen Betrag als Rechnung offiziell gebucht hat, oder je nach Zeitraum noch buchen wird.

Wie dem auch sei, dies ändert ja nichtst daran, dass seine Leistung offensichtlich nicht Deinen Vorstellung entspricht und Du deshalb einen Mangel angemeldet hast.

Darum schreibe ihm einfach nett zurück, dass der Mangel nach wie vor besteht, die mündliche Abmachung auch weiterhin Bestand hätte, dass er mit Erhalt der letzten Zahlung diesen quais "Nachlaß" akzeptiert hatte und somit keine weiteren Forderungen mehr zu erfüllen seien.

Sollte er sich jedoch in der Lage sehen, was ihm ja bisher fachlich wohl nicht möglich war, den Mangel zu Deiner vollsten Zufriedenheit zu beseitigen, könne nach erfolgter Abnahme der Leistung, unter Beizug eines Experten, auch eine 100% Auszahlung (ausgemachter Endbertrag inkl. Steuer und Nebenkosten) erfolgen.

Dann warte ab, was er Dir darauf antwortet?

 
Natürlich habe ich mir den Betrag quittieren lassen. Wir hatten vorhinein abgemacht das ich den Betrag schwarz bezahlen würde. Auch für den ersten Betrag habe ich eine Quittierung über das Geld.
mein Gott, der ist ja noch blöder als BLÖD /emoticons/default_ohmy.png:o

 
Dann bist du am längeren Hebel. Ich hoffe doch sehr, dass ihr einen tieferen Preis für die Schwarzarbeit abgemacht habt. Jetzt kannst du im Prinzip alles offiziell umkehren, den tieferen Preis theoretisch bezahlen (resp. Rückbehalt für die noch offenen Mängel) und er muss die Mängel beheben. Schwarz bedeutet ohne nichts! Auch auch ohne Quittung - irgenwie habt ihr das beide nicht wirklich verstanden... (nicht bös gemeint)

 
hallo beat (/emoticons/default_smile.png)

kleiner, gutgemeinter tip nebenbei: in einem öffentlichen forum zu schreiben, dass man schwarzarbeiter für sich arbeiten lässt und dazu noch name & wohnort zu veröffentlichen, ist nicht sehr geschickt /emoticons/default_wink.png

gruss,

raphael

 
hallo beat (/emoticons/default_smile.png)

kleiner, gutgemeinter tip nebenbei: in einem öffentlichen forum zu schreiben, dass man schwarzarbeiter für sich arbeiten lässt und dazu noch name & wohnort zu veröffentlichen, ist nicht sehr geschickt /emoticons/default_wink.png

gruss,

raphael
Er hat bezahlt und eine Quittung. Wenn hier jemand was illegales macht dann höchstens der Unternehmer. Als Auftraggeber muss ich keine Vorkehrungen treffen und bin auch nicht in der Lage zu kontrollieren was der Unternehmer in seine Steuererklärung schreibt und ob seine Mitarbeiter AHV mässig abgerechnet werden. Barzahlung ist noch lange nichts illegales. Insofern glaube ich nicht an Schwarzarbeit in diesem Fall...Selbst wenn auf der Rechnung keine MwSt. drauf ist kann es immer noch sein dass der Auftragnehmer wenige als 75k Umsatz macht und somit nicht MwSt. pflichtig ist.

 
naja, es war ja nur gut gemeint. Ich glaube, wenn man öffentlich schreibt, dass man jemanden was schwarz machen liess und dafür bezahlt hat, ist das schon nicht ganz unproblematisch, aber wie gesagt: nicht mein Problem, letztendlich.

 
Hallo

Ich gehen nicht davon aus, das der Unternehmer so doof ist und für Schwarzarbeit eine Quittung ausstellt. Das wahr vielleicht mal so gedacht, wurde bei Verlangen der Quittung aber sicherlich hinfällig.

Mit der Bezahlung des Teilbetrags hast du eine Schuldanerkennung gemacht.

Der Unternehmer kann jetzt einmal mahnen und anschliessend den Zahlungsbefehl ausstellen lassen. Den Rechtsöffnungstittel für den Rechtsvorschlag hat er mit der Zahlung erhalten.

Der nächste Gang wird dann die Schlichtungsstelle und bei nicht Einigung das Bezirksgericht sein.

Liebe Grüsse

Turbo

 
... wie gesagt, du hast aber "Glück im Unglück" indem du sicherlich einen tieferen Preis ausgehandelt hast...

 
Mit der Bezahlung des Teilbetrags hast du eine Schuldanerkennung gemacht.

Der Unternehmer kann jetzt einmal mahnen und anschliessend den Zahlungsbefehl ausstellen lassen. Den Rechtsöffnungstittel für den Rechtsvorschlag hat er mit der Zahlung erhalten.

Der nächste Gang wird dann die Schlichtungsstelle und bei nicht Einigung das Bezirksgericht sein.

Turbo
in der Theorie hast Du ja recht, aber in der Wirklichkeit wird das bestimmt nich so ablaufen. Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus.

Hier noch einen Link für die Interessierten.... SECO - Keine Schwarzarbeit - Willkommen!

 
in der Theorie hast Du ja recht, aber in der Wirklichkeit wird das bestimmt nich so ablaufen. Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus.
Da währe ich mir nicht so sicher. Wenn der Kunde ein überpenibler Kontrollfreak ist, der nicht weiss, wo Natur halt seine Unebenheiten und Tolleranzen etc. hat.

Auch der Gärtnermeisterverband wird nicht gratis zur Begutachtung vorbei kommen.

Es währe interessant zu wissen von welchen Summen wir da sprechen.

Vermutlich handelt es sich nur um einige tausend Franken. Wenn überhaupt.

Auf jeden Fall kann der Kunde jetzt mal abwarten was passiert. Bis zur Schlichtungsbehörde kostet der Spass ausser Verzugszins und Betreibungskosten nichts.

Aber es ist immer wieder schade. Jede Reklamation ist eine Chance um einen glücklichen Kunden zu gewinnen. Die sollte man als Unternehmer nutzen.

Turbo

 
ich kenne ja die Details nicht. Aber so wie sich das mir darstellt hat der Auftraggeber (Bbinggeli) vom Gärtner verlangt oder zumindest geduldet, dass die ganze Arbeit "schwarz" abgerechnet wird.

Also wird es (wenn überhaupt) kaum Unterlagen geschweige den einen Vertrag geben. Das meiste wurde gemauschelt, mündlich vereinbart etc.

Das Ergebnis entspricht nun nicht der Vorstellung des Auftraggebers, der Gärnter verlangt aber den Gesamtbetrag und gibt sich mit der Teilzahlung nicht zufrieden.

So, nun glaubst Du echt, dass einer dieser Parteien den Rechtsweg beschreiten? Wenn einer (oder gar beide) wirklich so doof sind und zum Friedensrichter oder gar vor Gericht gehen kriegen beide ihr Fett weg und es werden beide verlieren.

Deswegen sage ich ja - der rechtliche Weg ist nur Theorie.

Ich an Deiner Stelle (BBinggeli) würde hier am besten gar nichts mehr schreiben zu dem Thema (kann alles gegen Dich verwendet werden) und eingist dich möglichst rasch mit dem Gärnter -und zwar am besten ohne viel Briefverkehr...

Nachtrag: Sollte ich die Sachlage falsch erfasst habe tut es mir natürlich leid. Wollte nicht ganz so krass schreiben wie es vielleicht rüberkommt. Bin halt ein kleiner Gerechtigkeitsfanatiker - und wenn es um Ungerechtigkeiten geht (wie hier um Schwarzarbeit - also eine Unterschlagung von Geld/Steuern an den Ehrlichen) kann ich leicht säuerlich werden. /emoticons/default_smile.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was kann ein Auftraggeber noch tun ausser eine Quittung (Rechung) verlangen um Schwarzarbeit zu verhindern? Nichts! Somit sind alles Aussagen zu Schwarzarbeit nur unbewiesene Worte und der Kunde muss mal schauen was auf der Quittung steht. Steht da Akkontozahlung oder Teilzahlung ev. vorbehältlich irgendwas? Oder eventuell Fr. xxxx für Gartengesstaltung. Je nach dem ob auf der Quittung ersichtlich ist dass es sich nur um eine Teilzahlung handelt bestehen Chancen oder auch nicht. Gibt es eine schriftliche Offerte für den vollen Betrag?

Der Auftragnehmer hat sich ja mit dem Auuftraggeber über eine Zahlung von 56% geeinigt da noch Nacharbeiten ausstehend waren. Nur wurden ein Teil der ausstehenden Arbeiten erledigt aber der Kunde ist noch nicht zufrieden. Also wird vermutlich ein Teil der Zurückbehaltenen 44% zu zahlen sein. Wie viel das ist muss wohl verhandelt werden. Der Restbetrag ist dann weiter zu diskutieren, d.h. erfolgt noch mal eine Nachbesserung oder einigt man sich (oder geht den Rechtsweg).

 
Wir haben den Restbetrag nur mündlich abgemacht. Natürlich habe ich mir den Betrag quittieren lassen. Wir hatten vorhinein abgemacht das ich den Betrag schwarz bezahlen würde. Auch für den ersten Betrag habe ich eine Quittierung über das Geld.
was zu beweisen war - er schreibt es ja selber, sogar im Titel...

 
Schwarzarbeit heisst für mich, es werden keine Steuern für eine Arbeit bezahlt (kein MWSt, keine Einkommenssteuern und auch keine Gewinnsteuer, keine AHV etc.). Da dies ja nicht legal ist, werden keine Schriftstücke ausgefertigt (Betrag kommt nicht in die Buchhaltung, erscheint nicht in der Steuererklärung, es gibt keine Rechnung und auch keine Mahnung und es werden auch keine Quittungen ausgestellt). Auszahlung ist immer in bar (damit nichts in den Büchern der Bank erscheint).

Ich kann mir also kaum vorstellen, dass der Gärtner Dir eine Quittung unterschreibt bei Schwarzarbeit. Und er würde Dir auch keine Mahnung schicken.

Ich gehe also davon aus, dass es keine Schwarzarbeit war. Wenn Du nun eine Mahnung erhälst, würde ich zurückschreiben, dass es einen Mangel gibt und dieser zu einer vereinbarten Minderung des Betrags gefährt hat.

Gruss, Barney

 

Statistik des Forums

Themen
27.539
Beiträge
257.917
Mitglieder
31.818
Neuestes Mitglied
Ponder_Wisely