Selbstbehalt

maege

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28. März 2009
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Hallo, in unserem Haus (Stockwerkeigentum) gab es vor einem Jahr in der obersten Wohnung einen Wasserschaden. Ein Leitungsrohr der Heizung war leck und der Hausverwalter hatte zuerst eine Fehldiagnose gestellt. So wurde zuerst in der obersten Wohnung das Racord der Dusche angeschaut, dabei wurden natürlich Fliesen beschädigt. Weil es keine Erstzfliesen gab, wurde dann die ganze Dusche neu gefliest. So kam der Besitzer nach vielen Jahren zu einer neu gefliesten Dusche. Erst später fand man dann das Leck am Heizungsrohr. Nun wurde uns allen den Selbstbehalt der Gebäudeversicherung aufgebrummt. Ich frage mich nun, ob es in Ordnung ist, dass alle Stockwerkeigentümer an den Selbstbehalt zahlen müssen, aber der Wohnungsbesitzer so zu einer neuen Dusche kam..... Auch ist es fraglich, wenn bei einer Fehldiagnose das ganze Haus daran zahlen muss..... Bin etwas gefrustet. Vielen Dank für Eure Kritik, Anregungen oder Ratschläge

 
Hallo maege

Lass das nicht auf dir sitzen. ich würde an deiner stelle zum Mieter Verband gehen. Am besten du schliesst dich mit anderen Betroffenen zusammen.

 
Hallo maege

........... zum Mieter Verband gehen. Am besten du schliesst dich mit anderen Betroffenen zusammen.
Hallo.

Bin mir nicht sicher, ob der Mieterverband für Eigentumswohnungen wirklich zuständig ist.

Betreffend Wasserschaden: Ob und wie etwas ersetzt wird, hängt von den Versicherungsbedingungen bei der Gebäudewasserversicherung ab. Die Lecksuche und die daraus resultierenden Folgekosten sind in der Regel bis zu einer gewissen maximalen Summe versichert. Die Leistung ist Neuwert. Muss man die Platten ersetzen bekommt der Eigentümer gleichwertige entschädigt.

Der Selbstbehalt wird von der Versicherung dem Versicherungsnehmer abgezogen oder verrechnet. In eurem Fall - Stockwerkeigentum - seit ihr alle Versicherungsnehmer. Kommt nun also auf den Stockwerkeigentümervertrag an, was dieser betreffend Sanierungen und Kosten beinhaltet. Die Prämie der Versicherung (laufende/wiederkehrende Kosten) ist niedriger für alle, je höher der Selbstbehalt ist. Davon profitieren alle. Hingegen werden vermutlich auch alle zur Kasse gebeten, wenn mal was nicht versichert ist oder eben eine Beteiligung des Versicherungsnehmer (also vermutlich alle Miteigentümer anteilsmässig) vorliegt.

 
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich dachte immer, wenn ein Schaden schon durch die Versicherung bezahlt wird, ist es klar, dass der Selbstbehalt vom Geschädigten übernommen wird. Dieser Eigentümer hat ja nun nach vielen Jahren eine neue Dusche erhalten und nun bezahlen noch die anderen Eigentümer an sein "Geschenk", wenn ich das so formulieren darf. Wäre es bei uns passiert, hätte ich dien Selbstbehalt natürlich selber berappt, weil mich jede neue Dusche bedeutend mehr gekostet hätte. Nun hätte meine Wohnung ja wieder einen Mehrwehrt erhalten, und ich würde es unangebracht finden, die anderen Eigentümer zur Kasse zu bitten.......

 
Na ja, der kann ja nichts dafür, dass in seiner Dusche gemeisselt wurde. Es wäre ja noch schöner, wenn der Geschädigte den Selbstbehalt des Verursachenden (in diesem Falle die Stockwerkeigentümergemeinschaft) zu tragen hätte.

Zudem frage ich mich, wie hoch dieser Selbstbehalt ist. Wenn er 500 Franken für alle Eigentümer zusammen ist, lohnt sich ja keine Diskussion mehr.

 

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