Service - Abo bei Wärmepumpe (?)

Ladyacid

Mitglied
18. Juli 2006
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Hallo zusammen,..

ich hab ne Frage :

a) Ist es nötig, ein Service- Abo für eine Wärmepumpe abzuschliessen (?) spr. sinnvoll?

/emoticons/default_cool.png ist es Obligatorisch, dass man eine Wartung alle 2 Jahre durchführen muss (?) /emoticons/default_smile.png

c) wenn ja ,.. wen würdet ihr im Raum KT. Bern empfehlen (Preisigünstig) ?

Lg

 
Hallo

Irgendetwas an deinen Frage ist seltsam...

a) Ein Service-Abo für die Wärmepumpe solltest Du nur beim Lieferanten oder Hersteller deiner Wärmepumpe abschliessen.

Der kennt schliesslich sein Produkt und hat auch die entsprechenden Ersatz- und Verschleissteile vorrätig. Ich würde so ein Abo aber erst nach der Garantiezeit abschliessen.

b)Wenn Du eine Wärmepumpe hast, hast Du keinen Kamin und brauchst deshalb auch keine Abgaswartung...

(Hat Dir da jemand einen Bären aufgebunden?)

c)siehe a)

Gruss Stetson

 
Wie lange dauert im normal Fall denn eine garantie an einer WP ?/emoticons/default_smile.png

 
Keine Ahnung, das müsste in Deinen Unterlagen stehen. Aber ich denke mal so 2 Jahre sollten das schon sein. Frag im Zweifelsfall den Lieferanten.

Gruss Stetson

 
Hallo zusammen,..

ich hab ne Frage :

/emoticons/default_cool.png ist es Obligatorisch, dass man eine Wartung alle 2 Jahre durchführen muss (?) /emoticons/default_smile.png

Lg
Eine 2-jährliche Wartungspflicht besteht angeblich bei Erdsondenpumpen, die > 3 Liter Frostschutz enthalten. Dies wurde mir zumindest vom Techniker gesagt, der bei uns am saukalten Ostersonntag kommen musste, weil ein Relais bei der Pumpe ausgestiegen war (auf Garantie übrigens, die bei uns 2 Jahre dauert). Wer das wie und wann überprüft, und ob dies wie so vieles kantonal unterschiedlich ist, weiss ich nicht.

 
Eine Wartungspflicht besteht bei WP die mehr als 3 kg Kältemittel in der WP haben, das aber auch erst nach 6 Jahren das erste mal, danach alle 2 Jahre eine Dichtheitskontrolle. (man schaut schnell ob genügend Kältemittel vorhanden ist) würde dafür aber keinen Wartungsvertrag abschliessen.

Ist bei einer EFH Wärmepumpe eigentlich nicht sinnvoll, und wenn ja, dann würde ich den Lieferanten wechseln.

Wenn der Boiler über die WP betrieben wird ist auch die Boilerentkalkung überflüssig. Bei einer Boilertemperatur von ca 45-50 Grad entsteht auch kein Kalkausfall.

Das Beste was ich in dieser Hinsicht gesehen habe, eine neue Anlage mit einer Wasserenthärtungsanlage und WP-Boiler mit Servicekleber für die Entkalkung nach 2 Jahren. Tüchtiger Unternehmer.....

 
Hallo Ladyacid

An einer Wärmepumpe gibt es überhaupt nichts zu warten und von einer 2jährigien Kontrollpflicht habe ich auch noch nie etwas gehört.

Von dem verkaufen eines Serviceabos allerdings schon. Einerseits verstehe ich den Heizungsmonteur, denn bei diesen Heizungen gibt es in der Regel nur noch einmal etwas zu tun: beim einbauen, so also auch nur noch einmal etwas zu verdienen. Eine Kontrolle bezüglich Kältemittelverlust ist überhaupt sinnlos. Diese Flüssigkeiten sind elektronisch überwacht. Falls ein Verlust auftritt stellt die Pumpe sofort ab und sagt dir über die Steuerung auch wieso sie nicht merhr läuft.

Liebe Grüsse, Jomazi

 
nur so zur info

hab mich mal schnell genau schlau gemacht für alle die es konkret wissen wollen was Pflicht ist und was nicht. diese Verordnung ist aber auch ziemlich neu

http://www.declaration-froid.ch/media/pdfs/SMKW_Wartungsheft_d.pdf

Auszug aus diesem Dokument

Bei Anlagen mit synthetischen Kältemitteln wird im Wartungsheft zusätzlich

festgehalten, wann die Dichtigkeitskontrollen gemäss Stoffverordnung

durchgeführt worden sind.

In der Regel erfolgt die Dichtigkeitskontrolle bei Geräten und Anlagen

mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln bei jedem Eingriff in den

Kältemittelkreislauf der Anlage, mindestens aber 2 Jahre nach Inbetriebnahme

und anschliessend jährlich.

Für Anlagen und Geräte, deren Kältemittelkreislauf gemäss

Norm SN EN 378 industriell gefertigt und dauerhaft verschlossen

ist und bei der Installation bzw. bei der Endmontage und

Inbetriebnahme unverändert bleibt, gilt folgender Kontrollzyklus:

Erste Dichtigkeitskontrolle: 6 Jahre nach Inbetriebnahme.

Zweite Dichtigkeitskontrolle: nach weiteren 4 Jahren.

alle weiteren Dichtigkeitskontrollen: in Abständen von jeweils 2 Jahren.

 
Wenn der Boiler über die WP betrieben wird ist auch die Boilerentkalkung überflüssig. Bei einer Boilertemperatur von ca 45-50 Grad entsteht auch kein Kalkausfall.

Das Beste was ich in dieser Hinsicht gesehen habe, eine neue Anlage mit einer Wasserenthärtungsanlage und WP-Boiler mit Servicekleber für die Entkalkung nach 2 Jahren. Tüchtiger Unternehmer.....
Hallo

45-50 Grad sind schon sehr wenig, Der Boiler wird hoffentlich periodisch auf 60 Grad aufgeheizt, sonst gibt es Legionellen!

Die Kalkauscheidung ist bei jeder Anlage verschieden, generell ensteht am meisten Kalk bei einem elektro Einsatz, da dieser sehr warm wird! Alle Boiler würde ich das erste Mal nach 4 Jahren öffnen und kontrollieren, wenn nicht viel oder sogar kein Kalk Vorhanden ist würde ich im 6 Jahresintervall verbleiben, aber Achtung die Schutzanode muss auch gewechselt werden, da das agressive Wasser sonst den Boiler angreift (ausser Chromstahlboiler ohne Anode oder elektronisch überwachte). Auch würde ich, wenn der Sanitär schon im Haus ist, den Feinfilter wechseln bevor ich den Boiler wieder auffülle (diese sehen meistens Schwarz aus nach ein paar Jahren). Und dieses Wasser trinkt Ihr doch alle!

Gruss Ceretto

 
Mörgeliii /emoticons/default_smile.png

Vielen Dank für Eure Infos!/emoticons/default_smile.png/emoticons/default_wink.png Weiss dies zu schätzen,..

Wir haben ein DEFH gebaut und unser Nachbar erklärte uns, das der KT. Bern (Bund) darüber entscheiden hat das man betreffend des Kältemittels was die WP beinhaltet einen jährl.

Kontrolle durchführen muss. *grübelundstudier* es wird dann auch durch ein Kontrollkleber festgehalten,dass dies auch erledigt wurde.Da blicke ih nicht so durch./emoticons/default_additional/103.gif Das mit dem Serviceabo ist mir klar:)

 
Frage: Was passiert bei Anlagen unter 3kg? Gild dann die Norm SN EN 378?

Gruss, GlenMhor
Die "SN EN 378" gilt eigentlich für alle EFH WP, alle EFh WP sind industriel gefertig, nur Grossanlagen (Verwaltungsgebäude, Industrie, Turnhallen und Schulanlagen) die beim Kunden gebaut werden (Die WP wird beim Kundenzusammengebaut Anlagenbau, keine Industriele Fertigung, sondern bau nach Wunsch) fallen nicht in diese Norm.

- Anlagen unter 3 kg Syntetischen Kältemittel bedürfen keiner Wartung.

- Anlagen über 3kg die industriel nach der Norm "SN EN 378" gebaut wurden gilt obligatorisch

Wartungsheft

1. Kontrolle Dichtheit nach 6 Jahren

2. Kontrolle Dichtheit nach 4 weiteren Jahren

danach alle 2 Jahre

Was auch immer unter Kontrolle Dichtheit zu verstehen ist./emoticons/default_biggrin.png

Solange die WP Läuft sollte sie auch Dicht sein, die neusten WP die jetzt auf den Markt kommen haben sogar Druckmesser die einem der Kältemitteldruck angeben und er elektronisch überwacht wird.

mabala

Wie immer alle Angaben ohne Gewehr:D

 

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