F
Fred+Tobi
Guest
Auf Unserem Grundstück verlaufen 2 Glasfaserleitungen löngs der kurzen Seite, 4 Glasfaserleitungen entlang der langen Seite vom Rechteck.
Von den 6 Leitungen Glasfaser wurde kein Haus-Anschluss gemacht, wir entschieden uns für Satellitenempfang, billiger und ohne Zusatzkosten!
Wir vermuten eine "Wilde Verlegung" durch die Kabelgesellschaft.
Wärme beziehen wir von der Gemeinde Schnitzel-Fernwärme, obwohl im Plan diese Leitungsverlauf, mitnichten der Realität entspricht, statt im Zufahrtweg verläuft auch diese Leitung ebenfalls auf unserm Grundstück. Wahrscheinlich einfacher, weil im weichen Boden.
Wir haben im Kaufvertrag für Baugrund keine Leitungen eingezeichnet im Plan der Parzelle.
Abgesehen von der Wärmeleitung, an die wir angeschlossen sind, Wärmezähler vorhanden, folglich einen Nutzen haben, dafür werden wir auch zur Kasse gebeten und bezahlen.
Wobei jetzt die Frage auftaucht, Grunddienstbarkeiten (Servituten) und persönliche Dienstbarkeiten.
Wertminderung Grundstück ganz allgemein oder wie stuft man das ein?
Beim Baubeginn war mir das Forum nicht bekannt. Die Leitungen wurden schon in der ersten Woche gesichtet.
Bauaufschub wollten wir nicht, Kosten würden nur Anwachsen.
Diese Tatsachen In die Runde geworfen, was ist rechtlich korrekt, sollten wir in diesem Fall Einsprung erheben?
Fred + Tobi, neuer Wohnstil im Doppel-Single-Haus
Von den 6 Leitungen Glasfaser wurde kein Haus-Anschluss gemacht, wir entschieden uns für Satellitenempfang, billiger und ohne Zusatzkosten!
Wir vermuten eine "Wilde Verlegung" durch die Kabelgesellschaft.
Wärme beziehen wir von der Gemeinde Schnitzel-Fernwärme, obwohl im Plan diese Leitungsverlauf, mitnichten der Realität entspricht, statt im Zufahrtweg verläuft auch diese Leitung ebenfalls auf unserm Grundstück. Wahrscheinlich einfacher, weil im weichen Boden.
Wir haben im Kaufvertrag für Baugrund keine Leitungen eingezeichnet im Plan der Parzelle.
Abgesehen von der Wärmeleitung, an die wir angeschlossen sind, Wärmezähler vorhanden, folglich einen Nutzen haben, dafür werden wir auch zur Kasse gebeten und bezahlen.
Wobei jetzt die Frage auftaucht, Grunddienstbarkeiten (Servituten) und persönliche Dienstbarkeiten.
Wertminderung Grundstück ganz allgemein oder wie stuft man das ein?
Beim Baubeginn war mir das Forum nicht bekannt. Die Leitungen wurden schon in der ersten Woche gesichtet.
Bauaufschub wollten wir nicht, Kosten würden nur Anwachsen.
Diese Tatsachen In die Runde geworfen, was ist rechtlich korrekt, sollten wir in diesem Fall Einsprung erheben?
Fred + Tobi, neuer Wohnstil im Doppel-Single-Haus