Serviceleitungen Glasfaser- und Fernheizungsleitung auf privat Grundstück

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Fred+Tobi

Guest
Auf Unserem Grundstück verlaufen 2 Glasfaserleitungen löngs der kurzen Seite, 4 Glasfaserleitungen entlang der langen Seite vom Rechteck.

Von den 6 Leitungen Glasfaser wurde kein Haus-Anschluss gemacht, wir entschieden uns für Satellitenempfang, billiger und ohne Zusatzkosten!

Wir vermuten eine "Wilde Verlegung" durch die Kabelgesellschaft.

Wärme beziehen wir von der Gemeinde Schnitzel-Fernwärme, obwohl im Plan diese Leitungsverlauf, mitnichten der Realität entspricht, statt im Zufahrtweg verläuft auch diese Leitung ebenfalls auf unserm Grundstück. Wahrscheinlich einfacher, weil im weichen Boden.

Wir haben im Kaufvertrag für Baugrund keine Leitungen eingezeichnet im Plan der Parzelle.

Abgesehen von der Wärmeleitung, an die wir angeschlossen sind, Wärmezähler vorhanden, folglich einen Nutzen haben, dafür werden wir auch zur Kasse gebeten und bezahlen.

Wobei jetzt die Frage auftaucht, Grunddienstbarkeiten (Servituten) und persönliche Dienstbarkeiten.

Wertminderung Grundstück ganz allgemein oder wie stuft man das ein?

Beim Baubeginn war mir das Forum nicht bekannt. Die Leitungen wurden schon in der ersten Woche gesichtet.

Bauaufschub wollten wir nicht, Kosten würden nur Anwachsen.

Diese Tatsachen In die Runde geworfen, was ist rechtlich korrekt, sollten wir in diesem Fall Einsprung erheben?

Fred + Tobi, neuer Wohnstil im Doppel-Single-Haus

 
in der Regel muss jedes Wohnhaus einen sog. Grenzabstand einhalten, welcher also einen Steifen Land entlang den grenzen als Land belässt und in der Regel nicht bebaut wird.

Es ist nicht grundsätzlich ein Nachteil, wenn Leitungen in diesem Landteil verlaufen. Es würde Euch auch viel mehr kosten, wenn Ihr an den Leitungen anschliessen wollt und dafür extra die Strasse aufbrechen müsst (und wieder zuteeren)

Hingegen finde ich es wichtig, eine sog. Dienstbarkeit im GB einzutragen. Ein Durchleitungsrecht welches zu Gunsten des Kabelbetreibers lautet. Aber ich würde Wert darauf legen, dass in diesem Durchleitungsrecht auch geregelt ist, was mit der Leitung passiert, wenn Ihr dort mal was bauen wollt. Dann muss die Leitung umverlegt werden und somit könnt ich das in der Dienstbarkeit so formulieren lassen, dass der Begünstigte (somit der Kabelbetreiber) die Umverlegung auf eigene Kosten vornehmen müsste.

Fragt auf der Gemeinde oder beim Grundbuchamt... für neue Leitungen verstehe ich ohnehin nicht, warum da nicht von Anfang an solche Dienstbarkeiten erstellt wurden.

 
maf, ganz herzlichen Dank, entsprichst so ziemlich auch unserer Einstellung, wir haben GESTERN eine Anfrage betr. Leitungsaustausch erhalten, es soll ein Unterbruch vorhanden sein. Aber eben die Dinge jagen sich. Es wird auf dem Grundstück gegraben, wurde soweit auch erlaubt - aber nur wenn wir den genauen Tag wissen und wir anwesend sind. 100% Freiheit gibt es einfach nicht, bezahlt wurde der Boden von uns, wenn schon wollen wir wissen was passiert.

Auf dem Grundbuchamt GB wird nach Einzug noch vorgesprochen.

 

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