SIA 181 - Lärmisolierung bei Stockwerkseigentum unzureichend

Dierk

Mitglied
08. Nov. 2008
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Hallo,

also in unserem 7 Parteien-Haus (Neubau Ende 2011 Kanton Freiburg, Schweiz, Bauauftrag seitens eines Promoters, der über einen Makler das Stockwerkseigentum an die Parteien verkauft hat) wohne ich im dritten und obersten Stock direkt unter dem Dach. Die Art der Schallisolation ist nicht erkenntlich. Ich habe die Wohnung neu 3/2012 gekauft. Ende 2012 waren alle Stockwerksnachbarn eingezogen.

Folgende Lärmproblematik hat sich ergeben:

  • Man hört bereits leichten Regen auf das Dach trommeln. Ich muss nicht rausschauen, um zu wissen, ob es regnet. Regnet es nachts mässig, schlafe ich schlecht ein und bin am nächsten Morgen unfit. Regnet es nachts stärker, wache ich von starkem Trommeln und Dröhnen auf den Dachziegeln auf. Es hört sich an, als würde ich nicht in einem aus Stein gebauten Haus, sondern in einem Wohnwagen schlafen.
  • Im Winter, wenn es taut, gleiten Eisplatten zentimeterweise auf dem Dach Richtung Dachrinne (Winkel geschätzt ca. 25-30°). Das macht ein erstaunlich lautes Geräusch, erheblich lauter als starker Regen (die Dezibel-Anzeige des Soundmeters zeigt ca. 70 dB im Zimmer). Die Geräusche dauern jeweils ca. 1 Sekunde und widerholen sich unvermittelt alle 10 bis 60 Sekunden, das Dach ist gross und das Eis rutsch ständig, aber jedesmal sehr langsam und ruckweise, immer nur ein kleines Stück. Davon wache ich nachts regelmässig auf. Glücklicherweise sind es max. 10 Tage im Jahr, wenn es bei nächtlichem Südwind taut.
  • man hört sehr deutlich den Trittschall von kleinen (3-jährigen) Kindern in der Nachbarswohnung auf gleicher Etage
  • man hört, wenn der Nachbar unter mir redet oder lacht
  • man hört, wenn kleine Gegenstände im Nachbarszimmer auf den Boden fallen (von Kindern fallen gelassene kleine Objekte) oder eine Schranktür geschlossen wird
  • man hört sowohl die eigenen als auch die elektrischen Jalousien der Nachbarn
  • man hört den Aufzug anfahren, obwohl der ziemlich leise ist
  • man hört das Bellen kleiner Zwergpudel (Grösse etwa wie eine Katze), die zwei Stockwerke unter mir leben.
  • Man hört den Kondensationstrockner oder die Waschmaschine laufen (jede Partei hat diese im Bad)
morgen kommt der Architekt. Welche Handhabe habe ich, um die Mängel abzustellen?

Es gibt ja die SIA 181

http://www.stauffer-schallschutz.ch/de/thema-schallschutz/sia-norm-181-schallschutz-im-Hochbau

http://www.sia.ch/fileadmin/content/download/sia-norm/korrigenda_sn/181_2006_d_faq.pdf

Wenn der Architekt nicht einsichtig ist, muss ich dann auf eigene Kosten ein Lärmgutachten machen? Wo finde ich die entsprechenden Experten?

Grüsse,

Dierk

 
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Lieber Dierk

Einleitend möchte ich anmerken, dass die Störung durch Lärm individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Daher können nur unabhängige Messungen den Sachverhalt richtig festhalten und wiedergeben.

Die erste Frage welche zu beantworten ist, ist diejenige nach dem vereinbarten Schallschutz. Sind nur die Mindestanforderungen zugesichert oder die erhöhten Anforderungen. Dies sollest Du im GU-Vertrag finden.

Ich war bei einem vergleichbaren Fall der vom Gericht bestellte Gutachter bei einem 5-Familienhaus mit luxuriösen Eigentumswohnungen. Dort wurden die erhöhten Anforderungen geschuldet. Teilweise wurden aber nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllt. Die dazu notwendigen Messungen führte die EMPA Dübendorf auf meine Anweisungen hin aus.

Grundsätzlich ist es ausnahmsweise vernünftig, falls der Ersteller ganz anderer Meinung ist, vor Gericht zu klagen. Mangelnder Schallschutz ist in vielen Fällen nur mit äusserst kostenintensiven Massnahmen zu beheben. In meinem oben beschriebenen Fall, wurden die notwendigen Massnahmen auf CHF 400'000 beziffert, also CHF 80'000 pro Wohnung. Da kannst Du Dir vorstellen, dass da genau herausgefunden werden musste, wer dafür verantwortlich war. In meinem Fall hätten aufgrund der Planungsunterlagen die erhöhten erreicht werden müssen. Aber in der Ausführung wurde massiv gepfuscht. Die Unternehmer und die verantwortlich Bauleitung wurden dann zur Kasse gebeten. 

Ich kenne mich im Kanton Fribourg nicht aus. Das zuständige Bezirksgericht sollte aber auch einen Richter haben, welcher auf solche Baufragen spezialisiert ist. Frage dort einmal nach.

Wünsche Dir, dass diese komplexen Probleme gelöst werden können. Aber ein Sonntagsspaziergang wird dies leider nicht werden....

Herzlicher Gruss und viel Erfolg

Urs Tischhauser 

 
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