SIA Norm 271 Flachdach

arci

Mitglied
17. Jan. 2013
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Hallo Zusammen

Habe von meinem Bauleiter diese Woche erfahren, dass unser Flachdach keine Neigung hat. Wie ich aber im Forum erfahren habe ist dies nicht so gut. Für eine Ausführung ohne Neigung gibt es in der SIA Norm eine speziell Regelung.

Dies wird im Kapitel 5 der SIA Norm behandelt.

Nun zu meiner Frage: Wer hat einen Ausdruck von diesen Kapitel. Der Bauleiter hat gesagt er wisse von dem nichts und ich solle mit der Norm vorbeigehen.

Kann diese jemand hier posten (Nur Kapitel 5).

Währe äusserst dankbar. Falls dies nicht geht währe ich auch froh über jegliche Informationen wo ich diese beziehen könnte.

Besten Dank an alle

Gruss

Arci

 
Der Bauleiter hat gesagt er wisse von dem nichts und ich solle mit der Norm vorbeigehen.

Gruss

Arci
Hallo ArciDein Bauleiter ist viel zu früh .... Aprilscherze macht man bekanntlich erst und nur am 1. April./emoticons/default_biggrin.png

Es ist nicht Deine Aufgabe ihn über die gültigen Normen zu informieren.. da fragt man sich doch, nach welchen Grundlagen die überhaupt die tägliche Arbeit verrichten?

Die Norm muss er selbst haben.

Trotzdem ist es so wie von Dir beschrieben. Der SIA gibt zwar grundsätzlich eine Mindestneigung vom 1,5% vor, ermöglicht aber gleichzeitig besagte Ausnahme (dann allerdings mit anderen Vorgaben an die Abdichtungsbahnen). Leider gibt der SIA dabei nicht an, ob es grundsätzlich auch für Neubauten gilt (was eigentlichen überhaupt keinen Sinn macht, da ich hier ja neu plane und erstelle, somit auch die Möglichkeit habe ein Gefälle herzustellen), oder eben nur bei Sanierungen von bestehenden Dächern ginge, was dann eben wieder Sinn gäbe, da hier nur bedingt bei Sanierungen auch ein nachträgliches Gefälle erstellt werden kann.

Insofern gibt es eben diese Ausnahme. Wobei noch zu unterscheiden wäre, ob es ein reines Flachdach oder eine Dachtrerrasse wäre.

Ich persönlich vertrete die Meinung, dass wenn ich plane, ich dem Wasser auch vorgebe wohin es zu fliessen hat. Wenn man dies nicht macht, davon ausgeht dass es schon irgendwo, irgendwie und irgendwann abfliesst, dann plane ich nicht, dann hoffe ich nur. Dann bin ich aber nicht der Planer.

Es ist überall in der Schweiz sehr oft anzutreffen, dass aktuelle Neubauten ohne jegliches Dachgefälle geplant und ausgeführt werden. Sofern Du nicht mit einem GU baust, würde ich anraten das Gespräch mit Architekt und Bauleiter zu suchen und dies ggf. noch zu ändern. Hier bist Du ja der Bauherr und kannst die Richtung vorgeben.

 
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Hallo Pfälzer

Besten Dank für deine Antwort.

Wir sind mit einem GU am bauen und das Haus steht schon. Als ich vor ein paar Wochen aufs Dach gegangen bin habe ich gesehen, dass an diversen Stellen grössere Pfützen liegen bleiben und der Ablauf trocken liegt (Wenn alles fertig ist wird das Dach extensiv begrünt und am Rande wird Kies verlegt).

Ich habe den Bauleiter diesbezüglich gefragt ob es in Ordnung ist wenn Pfützen liegen bleiben und er hat gesagt, dass sei so. Daher habe ich ein bisschen nachgeforscht und über die SIA 271 Norm gelesen. Danach hat sich meine obige Frage ergeben.

Ich will ihn mit dieser Norm gegenüber treten und schauen ob man etwas machen kann.

Wie würdest du/ihr vorgehen.

Besten dank

Gruss

Arci

 
Hallo arci

Das mit dem Gefälle war auch bei uns eine Diskussion. Auf den initialen Plänen war noch eines eingezeichnet. Auf den Detailplänen fehlte es jedoch. Anscheinend gibt es dagelegen keine eindeutige rechtliche Handhabe.

Bei uns wurde das Garagendach mit Schottersteinen gefüllt. Unter diesem haben wir nun eine komische Matte welche das Abfliessen begünstigen soll. Nass resp. Feucht ist es trotzdem noch.

Gruss,

Thomas

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