SIA-Norm Wand schräg

famrosa

Mitglied
24. Jan. 2013
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Guten Tag

Wir ziehen in 10 Tagen in unsere StWE ein und haben vor 2 Wochen in Eigenleistung Schränke beim Eingang in die dafür vorgesehene Nische montiert. Als das letzte Schrankelement montiert war und wir das Ganze von der Seite aus betrachtet haben, viel uns sofort auf, dass die Wand schräg ist  /emoticons/default_additional/213.gif  Wir haben einen befreundeten Schreiner zur Rate gezogen und dieser hat die Schränke kontrolliert, welche gerade bzw. senkrecht sind. Es ist also die Mauer die schräg. Nun habe ich dies dem Bauleiter gemeldet und heute habe ich von ihm die Antwort bekommen, dass alles noch im grünen Bereich sein /emoticons/default_additional/116.gif .

Ich habe ein Bild angehängt. Fakten:

Raumhöhe 2.40

Schrankhöhe 2.36

Abstand obere Kante Schrankrückwand zu Wand: 2.8cm

SIA_Wand.jpg

Natürlich kann man die Seite (und den offenen Bereich für die Garderobenstange) jetzt vom Schreiner verblenden lassen, aber wir hatten das eigentlich nicht vor und so entstehen uns jetzt Mehrkosten.

Kann es wirklich sein, dass eine solche Differenz von fast 3cm noch in den SIA-Normen ist? Kennt sich hier jemand per Zufall aus?

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten /emoticons/default_additional/115.gif

famrosa

 
Hallo famrosa

Nach SIA 414/10 gilt für Mauerarbeiten bei einer Raumhöhe zwischen 2m und 4m an der senkrechten Wand gemessen, eine Toleranz von 16mm.

Da die Wand jetzt aber schon verputzt ist, kann man das aber nun nicht mehr genau messen. Bei Gipserarbeiten gilt eine Genauigkeit von 8 - 10 mm

Wenn die Wand so schräg ist, hätte der Gipser eigentlich die Arbeit des Maurers nicht abnehmen / resp. ahnden sollen, so dass der Maurer die Mehrkosten des Gipsers für die Ausgleichung der Wand übernehmen müsste. Da er das nicht gemacht hat (Annahme) muss er die Wand auf seine Kosten ausgleichen, so dass er seine Toleranzen einhalten kann, SIA 414.

Ich nehme an ihr baut mit einem GU? Er soll das beweisen, das es noch im "grünen Bereich" ist, vor Ort mit geeigneten Messmitteln, und er soll die Norm mitbringen. Falls die Wand dann wirklich zu schräg ist, schreibt ihr eine Mängelrüge und nehmt die Wand in diesem Zustand nicht ab. Der Gipser muss dann die Wand ausgleichen... Bei einem GU ist das aber meist ziemlich mühsam, da die oft irgend eine Ausrede haben...

 
Kann es wirklich sein, dass eine solche Differenz von fast 3cm noch in den SIA-Normen ist? Kennt sich hier jemand per Zufall aus?

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten /emoticons/default_additional/115.gif

famrosa
Nein, kann es nicht..bzw. ist es nicht. 28 mm ist definitiv weit ausserhalb jeglicher Norm, auch für ggf. oder vermutlich ausgeschriebner Standardwerte in Bezug auf lotrechte Ausführungen.

Das kannst Du Dir aber ganz einfach vom Bauleiter "beweisen" lassen... also nix mit "ist so".

Der Rohbauer hätte hier ca. 18 mm abweichen dürfen.... Endbeläge...Putzer/Trockenbau/Platten, bei Standardanforderungen dann letztlich nur 4-6 mm. Das ist dann eben auch augenscheinlich weniger als 28 mm... gell.

 
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

Habe dem Bauleiter geschrieben und er behauptet, die Differenz sei nur 3-4mm /emoticons/default_blink.png Ich frage mich, wie das gehen soll! Bzw. dann müsste ja der Boden schief sein...

Wir lassen es jetzt mal so stehen und werden es bei der Übergabe auf die Mängelliste nehmen...

LG

famrosa

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