SIA Normen

Lieber Amar

Jetzt forderst Du aber... Die Frage ist weder trivial noch einfach, und schon gar nicht kurz zu erklären.

Die SIA-Normen sind erstens Normen. D.h. grundsätzliche Handlungsanweisungen. Es gibt darin grundsätzlich den Ausnahmeartikel 03, der besagt, dass man es auch anders machen kann, wenn man ein passendes Modell hat.

Allerdings sind die Normen auch - da sich weit mehr als 80% der Planer dran halten - "allgemein anerkannter Stand der Technik" als juristischer Begriff. Entsprechend ist ein Abweichen von der Norm eine Ausnahme, die, wenn sie zu einem Schaden führt, einfach ein grundsätzlicher Fehler darstellt. (Weil man ja weiss, allgemein anerkannt, dass man es hätte anders machen müssen.) Insofern sind die Normen tatsächlich sehr nahe an einem gesetzlichen Status, und der Ausnahmeartikel verliert seine Bedeutung.

Juristisch ist es sehr umstritten, ob der Ausnahmeartikel wirklich noch angewendet werden darf, diverse Baurechtsjuristen raten wärmstens davon ab.

Grundsätzlich kann ein Staat (z.B. BL) nicht einfach ein "privates Schriftstück", das Copyright-geschützt ist und nicht frei einsehbar als Vorschrift übernehmen. Gesetze und Vorschriften müssen zwingend öffentlich sein. (Stell Dir auch vor!) Der Staat kann lediglich vorschreiben, sich an den "allgemein anerkannten Stand der Technik" zu halten. Und er kann (eben besonders in den beiden Basel) vorschreiben, dass ein geprüfter Erdbebennachweis erbracht worden sein muss. (der sich dann wieder auf den Stand der Wissenschaft und Technik und damit implizit auf die Norm bezieht.)

Konkret, was BL fordert, weiss ich nicht.

Hilft das?

Haba

 
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Vielen Dank, lieber Haba, ja, das hilft. Sehr interessant auch, was ich hier nicht alles lerne! /emoticons/default_smile.png

 

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