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Landei
Guest
Hallo liebe haus-forümler,
Wir haben in unserem Haus (7 Fam. haus, alles Eigentümer) folgendes Problem:
Wir haben bei der letzten Eigentümerversammlung über eine Verschönerung des Hauseingangs abgestimmt. Wir hatten div. Pläne von Steingärten und haben uns für eine Variante entschieden. Soweit so gut.
Wir haben ebenfalls entschieden, einen Brunnen beim Hauseingang zu stellen. Da der "Brunnenbauer/Sponsor" ebenfalls Eigentümer ist, wollte er ihn schenken. Wie der dann aussieht, wussten wir nicht. (ja ja, ich weiss, ein Fehler...)
Nun steht also seit Samstag der Brunnen dort : 1m20 auf 1m20, Bodeneben, der Brunnenrand 25 cm ab Boden. Wasserpegel bei 21 cm. (Jetzt bei Regen ist er höher...)
Da wir aber 2 kleine Kinder (2 und 4 Jahre) haben und es im Haus nebenan auch genügend Kleinkinder (zum teil unter 2j) hat, ist es für uns zu gefährlich und wir fragten nach einem Gitter, Zaun oder Steine, welche man in den Brunnen legen könnte.
Nun gibts Streit, weil laut dem "Sponsor" keine Gefahr besteht. Er ist nicht gewillt, weder Steine, Zaun noch ein Gitter anzubringen (sieht hässlich aus, argumentiert er)
Wir möchten auch nie haftbar gemacht werden, falls ein Unglück geschehen würde (vorallem aus moralischen Gründen)
Ich habe mit der Gemeinde schon Kontakt gehabt, ich weiss, was ich machen könnte. Ich habe auch die Bfu-Blätter gelesen...
Nur, wie ist es eben bei den Bodenebenen Brunnen? Dürfen diese wirklich so tief unten sein UND 20 cm Wasser haben ohne Gitter, Zaun etc ??
Wir haben uns einfach einen anderen Brunnen vorgestellt...eben so einen in der Höhe.
Kann mir jemand hier die gesetzlichen Vorschriften genau erklären?
Vielen Dank
Landei
Wir haben in unserem Haus (7 Fam. haus, alles Eigentümer) folgendes Problem:
Wir haben bei der letzten Eigentümerversammlung über eine Verschönerung des Hauseingangs abgestimmt. Wir hatten div. Pläne von Steingärten und haben uns für eine Variante entschieden. Soweit so gut.
Wir haben ebenfalls entschieden, einen Brunnen beim Hauseingang zu stellen. Da der "Brunnenbauer/Sponsor" ebenfalls Eigentümer ist, wollte er ihn schenken. Wie der dann aussieht, wussten wir nicht. (ja ja, ich weiss, ein Fehler...)
Nun steht also seit Samstag der Brunnen dort : 1m20 auf 1m20, Bodeneben, der Brunnenrand 25 cm ab Boden. Wasserpegel bei 21 cm. (Jetzt bei Regen ist er höher...)
Da wir aber 2 kleine Kinder (2 und 4 Jahre) haben und es im Haus nebenan auch genügend Kleinkinder (zum teil unter 2j) hat, ist es für uns zu gefährlich und wir fragten nach einem Gitter, Zaun oder Steine, welche man in den Brunnen legen könnte.
Nun gibts Streit, weil laut dem "Sponsor" keine Gefahr besteht. Er ist nicht gewillt, weder Steine, Zaun noch ein Gitter anzubringen (sieht hässlich aus, argumentiert er)
Wir möchten auch nie haftbar gemacht werden, falls ein Unglück geschehen würde (vorallem aus moralischen Gründen)
Ich habe mit der Gemeinde schon Kontakt gehabt, ich weiss, was ich machen könnte. Ich habe auch die Bfu-Blätter gelesen...
Nur, wie ist es eben bei den Bodenebenen Brunnen? Dürfen diese wirklich so tief unten sein UND 20 cm Wasser haben ohne Gitter, Zaun etc ??
Wir haben uns einfach einen anderen Brunnen vorgestellt...eben so einen in der Höhe.
Kann mir jemand hier die gesetzlichen Vorschriften genau erklären?
Vielen Dank
Landei