Sichtbermen SN 640 273 A

Froschkonig

Mitglied
27. März 2010
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Hallo Zusammen

Musste jemand schon mal die Sichtbermen auf die Staatsstrasse von einem Fachbüro Berechnen lassen nach SN 640 273 A

Wir möchten einen Maschendrahtzaun bauen der über ein Eck gezogen wird wo die Nebenstrasse auf die Hauptstrasse trifft.

Wie teuer kommt das etwa ?

Wenn man so eine Berechnung hat ist das dann eine Fixe Aussage ja/nein oder liegt dann das wieder im Ermessen der Gemeinde.

 
Hallo Froschkönig

Ich sehe zwar nicht ganz ein, inwiefern ein Maschendrahtzaun die Sicht behindert, aber wenn du bloss die Sichtweiten nachweisen lassen musst, ist das mE keine grosse Sache und kann höchstens ein paar Hundert Franken kosten (Bauingenieurbüro anfragen).

Du benötigst einen Situationsplan, in dem man die beiden aufeinander treffenden Strassen sowie den Verlauf deines Zauns sieht. Ist das Gelände im betreffenden Bereich eben? Welche Geschwindigkeiten gelten auf den beiden Strassen? Gibt es ein Stoppschild auf der Nebenstrasse oder herrscht kein Vortritt?

Wenn die Strassen rechtwinklig aufeinander treffen und dein Zaun steht ebenfalls rechtwinklig über Eck, dann könnte es schwierig werden, wenn die Gemeinde der Meinung ist, dass der Zaun die Sicht behindert. Sie könnte dann von dir verlangen, dass der Zaun höchstens entlang der Sichtweitelinie verlaufen darf.

Gruss von VanTor

 
Hallo Froschkönig

Die Parzelle ist in diesem Bereich nocht nicht durch Strächer begrenzt ?

Wie machen es deine Nachbarn in ähnlicher Situation ?

Von wem kommt die Vorschrift und der Bezug zu SN 640 273 A ?

Begrenzte Weitsicht führt in den meisten Fällen zu vorsichtiger Fahrweise !

Dies dient allen Beteiligten.

Ist eine Strasse nicht einsehbar, wird auf der Gegenseite ein Spiegel montiert - vom Betreiber der Strassen !

Will die Komune hier etwas auf Privatpersonen abschieben ?

klöti

 
Hallo

Nein die Parzelle ist nicht durch Sträucher begrenzt bis vor kurzem durch einen Brunnen ca. 50cm aber der gehörte der Gemeinde wurde nun aber entfernt da er defekt war. Für diesen Brunnen gab es keine solche Berechnung soviel ich weis gehörte ja der Gemeinde.

Ich Glaube die Gemeinde besteht auf diese Berechnung, da Sie vor kurzem die Rückbaukosten für einen Sichtschutz erstatten mussten den Sie bewilligt hatten der aber die Sicht zu stark einschränkte.

Die Vorschrift kommt von der Gemeinde (Kanton) im Zuge der Baubewilligung. Baubewilligung musste erfolgen da die Parzelle gegenüber der Hauptstrasse um 1m erhöht ist. Das hat zur Folge 1 m Erhöhung + 1 m Zaun Ergibt Erhöhung um 2 m was ein Baubewilligung braucht.

So wie ich mich bis jetzt informiert habe, kann es sein, dass man verpflichtet ist die Sicht bis zu 30m frei zu halten. Das gilt natürlich nur für neue Vorhaben. Spiegel werden nicht mehr montiert wegen neuen Bauvorhaben diese werden angeblich nur in äussersten Notfällen bei alten Problemen als Lösung angedacht.

Ich hab mal ein Ingenieurbüro angefragt leider noch keine Antwort.

 
Hallo Froschkönig

Man kann nicht generell sagen, die Sicht müsse 30m frei sein. Es kommen folgende Faktoren zum Zuge:

- Längsneigungen der beiden Strassen

- zugelassene Geschwindigkeiten

- Vortrittsregelung

- Geometrie der Strassenachsen (Gerade/Kurve)

Die Sicht muss auf andere Verkehrsteilnehmer (Kfz/Velo/Fussgänger) frei sein. Wenn das Grundstück gegenüber der Strasse 1m höher ist und bis vorne an die Kreuzung geht, besteht die Möglichkeit, dass ein zusätzlicher Zaun die Sicht zu sehr behindert, da die Augenhöhe eines Fahrzeuglenkers ebenfalls massgebend ist. Wichtig ist natürlich auch, ob das Auto ganz vorne an der Kreuzung anhalten muss oder kann, deshalb meine Frage der Vortrittsregelung.

Gruss von VanTor

 
Hallo zusammen

Ich hab das Berechnen lassen. Das Resultat ernüchternd. Das Feld auf dem keine Behinderung sein darf ergibt ein rechtwinkliges Dreieck von ca. 2.5m Höhe und 17.5m Länge. Das würde auch bedeuten, dass selbst wenn unser Grundstück nicht erhöht wäre gegennüber der Strasse, dürfte in diesem Dreieck nichts höher als 60 cm sein. Da frage ich mich warum gibt es tausende von 1 m hohen Zäunen die das nicht einhalten.

So nun hat mir das Bauamt mitgeteilt, wenn ich mich daran halten würde (diesen Platz frei lassen würde), ich die Bewilligung bekommen würde.

Irgendwie nervt mich das. Was kann ich dagegen tun. Es ist eine absolute Entscheidung, dass das so ist. Ober bekomme ich erst den Grund wenn das Baugesuch abgelehnt wird.

Anmerkung: Es Nervt mich, dass ich keine Ahnung von solchen Dingen habe.

 
Nochmals Hallo

Es erstaunt mich, dass sich sowenige auf meinen Beitrag gemeldet haben. Wie es aussieht bleibt mir nichts anderes übrig als 18m2 Land der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, diese auch noch zu pflegen (gras kurz zu halten), und zu versteuern.

Ist wirklich niemand von dieser Regelung betroffen oder wie habt ihr sie umgangen, wenn ich so durch das Dorf fahre kommt es mir auch so vor, als dass ich der einzige bin bei dem diese Regel angewendet wird, obwohl mir das Bauamt versichert hat, dass sich neu alle daran halten müssen und nur bei Reklamationen bestehende Zäune, Hecken überprüft werden.

 

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