Sichtbetondecke schief! Ab wann Baumangel?

KaBeLpEiTsChE

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07. Mai 2012
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Hallo,

wir haben in unserer DHH Sichtbetondecken (SB2+SHK2). Leider wussten wir nicht, dass die nicht verputzt werden. Jetzt ist es allerdings so dass im EG an den Stellen wo die Fertigteile aneinander liegen (also da wo die Fugen sind) ein Versatz von ca 1 - 1,5 cm vorhanden ist. Sprich zwei Platten sind einfach niedriger als die anderen. Da wir die Malerarbeiten selbst machen wollten müssten wir jetzt fast die ganze Decke verspachteln oder sonst was machen um das ausgleichen zu können (meinte auch der Maler von nebenan dass das anders nicht auszubessern ist...)

Meine Frage ist jetzt allerdings ob ich mit so einem Versatz leben muss oder ob das ein Baumangel ist. Als ich den Verkäufer/Architekten gefragt habe hat er sich erstmal rausgeredet und gemeint er müsse da mal die Wasserwaage dranhalten ob das in der Toleranz wäre... Wie gesagt 1-1,5 cm Höhenunterschied (evtl. sogar 2cm an der schlimmsten Stelle). Beim Nachbarn in der anderen DHH war alles super gerade mit max(!) 0,5 cm Höhendifferenz der Plannten... wenn überhaupt...

PS:Als Notlösung wollten wir sie jetzt wenns an uns hängen bleibt entweder verspachteln und streichen lassen oder die Decke abhängen und Deckenstrahler einbauen. Da meinte der Verkäufer jedoch dass wir das nicht dürfen weil wir sonst die Mindestwohnraumhöhe unterschreiten. Unsere Räume sind 2,40 hoch. Ich kann doch in meinem Haus machen was ich will oder?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen /emoticons/default_smile.png

 
In den meisten Kantonen ist eine mindesthöhe für Wohnräume von 2.40m vorgeschrieben. Ein Baugesuch kriegst du mit weniger nicht bewilligt, aber wenn dus nachträglich machst merkts wohl keiner. Aber das ist halt wie bei allen Gesetzen und Vorschriften, Übertretung ist solange egal wie du nicht erwischt wirst, Ärger gibts erst dann.

 

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Christian77