Hallo allerseits! Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe auf eure Hilfe.
Seit bald 4 Jahren wohnen wir in einem Eckhaus mit Sitzplatz. Bis jetzt waren wir auf dem Sitzplatz so ziemlich für uns, da die alte Frau im Mittelhaus nicht oft draussen war und die Nachbarn im anderen Eckhaus ihren Sitzplatz auf der anderen Seite haben. Nun ist unsere liebe Nachbarin verstorben und das Haus wird verkauft. Jetzt möchten wir zum Mittelhaus hin einen Sichtschutz bauen. Wir stellen uns eine einfache Konstruktion aus Rundhölzern vor, ca. in der Höhe von 1.50 bis 1.60m. Das Ganze soll dann auch noch etwas begrünt werden. Es wäre also keine hässliche Wand und so wie wir denken auch nicht zu hoch. Das Problem ist jetzt, dass sich der Sohn der Vorbesitzerin quer stellt. Wir dürften nichts machen, so lange das Haus nicht verkauft worden sei. Jetzt meine Frage: Darf er uns dieses Vorhaben tatsächlich verbieten? Welche Regelungen gelten betreffen Höhe eines Sichtschutzes bei Reihenhäusern und wo erfahre ich mehr darüber? Das Problem ist auch, dass die Erbengemeinschaft viel zu viel für das Mittelhaus verlangt - das kann also dauern mit dem Verkauf! Die Nachbarn im anderen Eckhaus haben zum Mittelhaus hin einen Holzunterstand gebaut von mindestens 1.50m Höhe und 3m Breite - ohne zu fragen. Sind wir jetzt die Gelackmeierten, nur weil wir nachgefragt haben /emoticons/default_mad.png?
Danke für eure Hilfe bei der Beantwortung der vielen Fragen /emoticons/default_smile.png
Seit bald 4 Jahren wohnen wir in einem Eckhaus mit Sitzplatz. Bis jetzt waren wir auf dem Sitzplatz so ziemlich für uns, da die alte Frau im Mittelhaus nicht oft draussen war und die Nachbarn im anderen Eckhaus ihren Sitzplatz auf der anderen Seite haben. Nun ist unsere liebe Nachbarin verstorben und das Haus wird verkauft. Jetzt möchten wir zum Mittelhaus hin einen Sichtschutz bauen. Wir stellen uns eine einfache Konstruktion aus Rundhölzern vor, ca. in der Höhe von 1.50 bis 1.60m. Das Ganze soll dann auch noch etwas begrünt werden. Es wäre also keine hässliche Wand und so wie wir denken auch nicht zu hoch. Das Problem ist jetzt, dass sich der Sohn der Vorbesitzerin quer stellt. Wir dürften nichts machen, so lange das Haus nicht verkauft worden sei. Jetzt meine Frage: Darf er uns dieses Vorhaben tatsächlich verbieten? Welche Regelungen gelten betreffen Höhe eines Sichtschutzes bei Reihenhäusern und wo erfahre ich mehr darüber? Das Problem ist auch, dass die Erbengemeinschaft viel zu viel für das Mittelhaus verlangt - das kann also dauern mit dem Verkauf! Die Nachbarn im anderen Eckhaus haben zum Mittelhaus hin einen Holzunterstand gebaut von mindestens 1.50m Höhe und 3m Breite - ohne zu fragen. Sind wir jetzt die Gelackmeierten, nur weil wir nachgefragt haben /emoticons/default_mad.png?
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