Sichtschutz Reihenhaus

Noomi

Mitglied
03. März 2011
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Hallo allerseits! Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe auf eure Hilfe.

Seit bald 4 Jahren wohnen wir in einem Eckhaus mit Sitzplatz. Bis jetzt waren wir auf dem Sitzplatz so ziemlich für uns, da die alte Frau im Mittelhaus nicht oft draussen war und die Nachbarn im anderen Eckhaus ihren Sitzplatz auf der anderen Seite haben. Nun ist unsere liebe Nachbarin verstorben und das Haus wird verkauft. Jetzt möchten wir zum Mittelhaus hin einen Sichtschutz bauen. Wir stellen uns eine einfache Konstruktion aus Rundhölzern vor, ca. in der Höhe von 1.50 bis 1.60m. Das Ganze soll dann auch noch etwas begrünt werden. Es wäre also keine hässliche Wand und so wie wir denken auch nicht zu hoch. Das Problem ist jetzt, dass sich der Sohn der Vorbesitzerin quer stellt. Wir dürften nichts machen, so lange das Haus nicht verkauft worden sei. Jetzt meine Frage: Darf er uns dieses Vorhaben tatsächlich verbieten? Welche Regelungen gelten betreffen Höhe eines Sichtschutzes bei Reihenhäusern und wo erfahre ich mehr darüber? Das Problem ist auch, dass die Erbengemeinschaft viel zu viel für das Mittelhaus verlangt - das kann also dauern mit dem Verkauf! Die Nachbarn im anderen Eckhaus haben zum Mittelhaus hin einen Holzunterstand gebaut von mindestens 1.50m Höhe und 3m Breite - ohne zu fragen. Sind wir jetzt die Gelackmeierten, nur weil wir nachgefragt haben /emoticons/default_mad.png?

Danke für eure Hilfe bei der Beantwortung der vielen Fragen /emoticons/default_smile.png

 
Wieso die Eile? Solange das Mittelhaus nicht bewohnt sieht dir ja auch niemand auf den Sitzplatz. Zudem möchte der spätere Käufer sich evtl. auch etwas zu euch abgrenzen und hat ebenfalls Interesse an einem Sichtschutz.

Wir haben mit unserer Hecke bewusst gewartet, bis das Nachbarshaus fertiggestellt wurde. Anschliessend haben wir mit dem neuen Nachbarn gemeinsam einen Sichtschutz realisiert und die Kosten aufgeteilt. Wenn beide Parteien einverstanden sind kann man diesen Sichtschutz auf die Grenze stellen und verliert somit keinen Platz wegen Grenzabstände.

 
Je nach Kanton und Gemeinde sind die Vorschriften anders. Du willst grundsätzlich etwas auf, resp. an die Grenze stellen und da gelten Mindestabstände, resp. Maximalhöhen. Je nach Art des Sichtschutzes (Grünhecke, Wand, Zaun, etc.) gelten andere Abstände. Das Bauamt deiner Gemeinde kann dir dazu Auskunft geben.

Solange die die gesetzlichen Grundlagen einhaltest, kannst du machen was du willst, ohne zu Fragen. Verletzt du aber die Vorschriften, ist eine Bewilligung des Grundstückeigentümers nötig.

 
Tja, warum die Eile...? /emoticons/default_ohmy.png

Weil ich ein ungeduldiges Füdli bin! /emoticons/default_ohmy.png

Wir haben das Haus erst letzten Herbst gekauft. Vorher waren wir zur Miete hier. Jetzt können wir ENDLICH das machen, was uns gefällt. Und nun das /emoticons/default_rolleyes.gif

Es wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben als zu warten. Ich habe auf der Gemeinde angerufen. Die haben mir mitgeteilt, dass wir höchstens 1.20m an die Grenze bauen dürfen. Das bringt ja irgendwie auch nix. Für eine Lebendhecke bräuchten wir 60cm Abstand (Kante), für einen "Bau" nach unseren Vorstellungen müssten wir 2m Abstand einhalten. Und wir wissen ja alle wie breit so ein Reihenhausgarten ist.../emoticons/default_rolleyes.gif

Naja, dann halt ein anderes Projekt in Angriff nehmen. Der Garten ist gross. Da gibt es noch einiges zu tun.

 
Ich kann Dir nur das empfehlen, was rman geschrieben hat. Wenn die neuen Nachbarn nicht mitmachen, kannst du immer noch bauen, was die Bestimmungen erlauben. Andernfalls hast Du Fläche verloren, und musst Dich möglicherweise auch noch um den Heckenschnitt auf der Nachbarsseite kümmern.

Schau mal nach, wenn alle Häuser gleichzeitig gebaut worden sind, ob da etwas geregelt worden ist. Wenn seit dem Bau noch keine Handänderung erfolgt ist oder wenn im Grundbuch eine Grenzhecke oder Grenzmauer als zulässig vermerkt ist, kannst Du auf die Grenze.

 
Und? Wie ist's rausgekommen in der Zwischenzeit?

Wir haben gerade unser Reihenhaus verkauft und bei den Hausbesichtigungen ist mir aufgefallen, dass den meisten Interessenten nicht gefallen hat, dass es keinen Sichtschutz zum Nachbarn gab.

Das nur so als Tipp, um vielleicht die Erbengemeinschaft zu überzeugen, jetzt schon etwas auf gemeinsame Kosten hinzustellen.

Prinzipiell schätze ich mal, dass gegen 80% der Leute lieber einen Sichtschutz haben, weil - auch wenn man die Nachbarn gut mag - man nicht immer Lust hat, grosse Gespräche zu führen, sondern man auch mal seine Ruhe auf dem Sitzplatz geniessen will. Am mühsamsten ist es, wenn man (oder beide) Besuch hat und dann alle quasi aufeinander sitzen...

 

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