Sickergrube bei Garagentor abgesprochen

res

Mitglied
13. Aug. 2010
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Hallo zusammen,

Ich habe eine rechtlcihe Frage: Aufgrund eines Umbaus (Fenstervergrösserung bei selbstbewohntem EFH) musste ich im letzten Jahr eine Baubewilligung einholen. Dabei wurde mir das Inlinern der Abwasserleitungen aufgedrückt; deswegen kam jemand vom Tiefbauamt vor Ort, und hat bei der Regenrinne der Garage eine Sickergrube gesehen, die nicht in seinen Plänen war, und prompt abgesprochen.

Hintergrund: die Regenrinne ist und war immer eigentlich am Abwasser angeschlossen. Da die relativ lange Auffahrt (ca. 10m) gegen die Garage geneigt ist (mit einer 90-Grad Kurve unten), fliesst bei starkem Regen viel Wasser in die Rinne. Das hat früher, in meiner Kindheit, manchmal zu Überschwemmungen im Keller geführt. Darum haben meine Eltern vor 40 Jahren eine Sickergrube als *ÜBERLAUF* (also nicht Ersatz für den Abwasseranschluss) bauen lassen. Das sei zwar nie wirklich zugelassen gewesen, aber früher habe man manchmal Vernunft walten lassen und ein Auge zugedrückt. Der Grund, Sickergruben nicht zuzulassen, sei die Angst, dass Öl oder Laugen in den Boden fliessen könnte (was übrigens unabhängig davon ist, ob man ein Auto hat oder nicht - man fürchtet wohl, dass man auf dem Vorplatz etwas putzt und so Lauge in den Boden kommt). Das ist ja noch einigermassen nachvollziehbar, wenn alles in die Sickergrube gehen würde; wenn es sich aber um einen Überlauf handelt, der nur bei starkem Regen benutzt wird (wer putzt bei starkem Regen draussen sein Auto?), ist dieser Grund aber kaum nachvollziehbar. Das scheint das Tiefbauamt aber nicht gross zu beeindrucken, der Buchstaben ist schliesslich Gesetz. Vollends lächerlich wird die Sache aber bei der vorgeschlagenen Lösung. Ich kann ja nicht einfach die Sickergrube aufheben, sonst habe ich wieder einen überfluteten Keller. Also muss ich für viel Geld die ganze Auffahrt aufreissen und den Belag durch - man halte sich fest - *SICKER*steine ersetzen! Denn das Versickern in die Sickersteine ist offenbar erlaubt, nur das in die Sickergrube ist es verboten. Zusätzlich soll ich die Neigung unten wegbaggern, damit das Wasser nicht alles in Richtung Garagentor fliesst, sondern neben der Wand entlang in den Boden. Das heisst, es soll "böses Versickern" durch "gutes Versickern" ersetzt werden. Kostenpunkt etwa 20'000. Ich könne zwar den Entscheid anfechten und auf Gewohnheitsrecht pochen, das habe aber nicht viel Chancen (laut Aussage meines Architekten). Bestenfalls könne ich einen Aufschub um 1-2 Jahre bekommen.

Wegen der hohen Kosten muss ich die geplante Isolation der Fassade sein lassen, es wird sonst zu teuer. Das ist sicher sehr im Sinn des Gesetzgebers, nix mit Energie sparen, dafür wird dem Amtsschimmel Genüge getan. Aber das ist dem Tiefnauamt logischerweise egal, die Energiewende ist ja nicht ihr Bier.

Wie beurteilt ihr das, hat da ein Einspruch Chancen, oder muss man dieses Seldwyla einfach hinnehmen? Einen Prozess will ich ja auch nicht am Hals - es nervt zwar, aber der Weg des geringsten Widerstands ist halt, das Zeugs machen zu lassen. Wie gesagt, die Fassadenisolation bleibt dann aber gezwungenermassen vorerst aussen vor.

Danke im Voraus, Andreas

 
Lieber Andreas

Versickern in den Boden von begangenen/befahrenen/usw Flächen ist grundsätzlich verboten. Umweltschutzgesetz, das ist übergeordnet, da müssen die Behörden Dir sogar Vorschriften machen. Der Unterschied zu den Sickersteinen ist der, dass dort eine sog. "Bodenpassage" vorhanden ist, Humus, welcher mit lebenden Mikroorganismen mithilft, Schadstoffe abzubauen, und dank der grossen Oberfläche teilweise Schadstoffe adsorbieren (nicht absorbieren!) kann.

Gegen das USG vor Gericht mit "Gewohnheitsrecht" durchzukommen dürfte schwierig sein.

Und eigentlich ist es ja total vernünftig, eine Änderung nur dann zu verlangen, wenn Du ohnehin baust; dass sie nicht einfach kommen und sagen es sei falsch und müsse jetzt korrigiert werden.

Und: Sickersteine helfen Dir bei einem Starkregen auch nicht. Wenn der Boden nach einem 2014-er Sommer schön feucht und gesättigt ist, läuft der nächste Regen über die Oberfläche ab.

Item. Das hilft Dir ja auch nicht weiter.

Lösungsidee:

Grundsätzlich müsstest Du die Einfahrt wahrscheinlich via SS an das Schmutz- oder Strassenwasser anhängen. Wo es ja auch mal war (vor der Lösung Deiner Eltern). Das heisst, da müsste eine Leitung / Übergabe / Schacht irgendwo in der Nähe sein. Wenn Du nun in den Sickerschacht eine dichte Sohle baust, und den Sickerschacht als "Retentionsschacht" definierst und das dann an die ordentliche Kanalisation (wieder) anhängst, sollte das doch funzen. Evtl. mit Rückschlagklappe, damit im Regenfall kein Wasser von dort in die Retention zurückfliesst.

Wobei eben. Graben, Leitung legen, Betonsohle, usw dürfte auch nicht ganz günstig sein. Da fragt es sich dann, ob Du nicht statt einem Inliner die GAL gleich ganz erneuerst, wenn der Bagger ohnehin da ist. Kommt auf den Zustand der Leitung und Anschlüsse an. Wäre ärgerlich, wenn Dir die Gde in 4 Jahren noch eine gesamte Sanierung der GAL auf das Auge drückte.

Hoffe das hilft

Haba

PS. Oder, da es ja nur ein Überlauf ist: Den Einlauf in den Sickerschacht "aufheben". Und abnehmen lassen «wir dichten dann das Garagentor». Dichte Sohle machen im Sickerschacht. Kleine Pumpe mit Schwimmschalter montieren, der Überlauf pumpt das Zeug nach dem Regen in die Kanalisation. Oder bei genügend Gefälle ist die Pumpe nicht mal nötig, dann reicht auch eine Heberleitung.

 
Hallo Haba,

OK, das mit den Sickersteinen verstehe ich jetzt, ist für den Laien halt nicht einfach klar; es ist auch wichtig, zu wissen, dass die Sickersteine Lösung nicht bloss eine Alibi-Sache wäre, dann tut die Investition auch weniger weh. Wegen gesättigten Böden, das wäre bei der Sickergrube ja dasselbe Problem, und diesen Sommer hatte ich nei ein Problem (in den ganzen 40 Jahren nie). D.h. Abwasser und Sickergrube kamen mit dem Wasser problemlos zurecht. Wäre das Risiko der Überschwemmung bei den Sickersteinen wesentlich anders als bei der Sickergrube?

Die Idee mit dem Abdichten und eventuell einer Pumpe klingt einleuchtend, ich frage das mal beim Architekten nach. Wie du sagst, ans Abwasser ist es ja noch immer angeschlossen, das wurde nie abgebaut (wäre auch dämlich gewesen). Wenn ich dich richtig verstehe, würde man die Sickergrube als Art "Reservoir" umbauen, wo kurzfristige Spitzen gebrochen werden können. Wäre das deiner Ansicht nach mit der Sickersteine-Lösung gleichwertig?

Wegen der Abwassereitung, die haben sie ja schon letztes Jahr per Kanal-TV gecheckt und das Inlinern empfohlen (Erneuern wäre kaum bezahlbar, die Leitung ginge danach - nach dem Eintreten in die Haupt-Abwasserleitung - ja noch etwa 30 Meter unter dem Grundstück des Nachbarn bis zur Strasse). Die Hauptleitung wurde auch schon letztes Jahr ge-inlinert (was wegen der Länge auch 20'000 kostete), es geht nur noch um die Nebenleitung aus Garage und zwei Dachkäneln. Ich gehe mal davon aus, dass die wissen, was sie tun... ich hätte auch die billigere Variante, statt die Leitung zu Inlinern (es ist nur eine Zuleitung zum Sinkschacht, wo die Hauptleitung durchgeht), dies sein zu lassen und nur beim Übergang zur Hauptleitung ein Rücklaufventil einbauen zu lassen. Mit dem Risiko, dass Feuchtgkeit aus der Leitung in Richtung Hauswand sickern könne. Deshalb hat man mir eher das Inlinern empfohlen.

lg, Andreas

 
Sorry, Andreas

Habe mich einmal mehr zu technisch ausgedrückt.

"Retention" heisst "zurückhalten" also richtig, ein Reservoir, welches das Wasser zurückhält bis es abfliessen kann. In deinem Fall: anstelle der Garage.

Je nach Schluckvermögen vom Boden ist der Sickerschacht als Retention mehr oder weniger geeignet. (= hat mehr oder weniger Zwischenlager-Volumen)

Sickersteine:

Wasser welches dort nicht mehr versickert (weilder Boden schon nass ist) läuft einfach oberflächlich weg. Eben, zur Rinne und Garage.

Grundsätzlich sind Sickersteine i.O., ich würde es nicht ohne Rinne und Retention machen. Unterschied: im Schacht hast Du Platz zum Wasser zwischenlagern. Auf den Sickersteinen nicht, bzw. das Wasser nimmt sich dann den Platz. Eben... in der Garage.

HINWEIS: Falls doch mal Öl, Benzin, ... ausläuft auf den Sickersteinen muss dann dort der ganze Boden entsorgt werden. Falls es kein Familienmitglied war, zahlt zwar des Verursachers Haftpflicht, trotzdem... und falls man den Verursacher kennt.

Je nach Situation würde ich das deswegen kritisch beurteilen. (Auspumpen von einem Retentionsschacht ist deutlich günstiger)

Inlinern ist grundsätzlich eine kostengünstige und anerkannte Lösung. Ist sicher nicht so schlecht.

Haba

 

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