Sickergrube

paliman

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12. März 2007
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Abklärungen bei der Gemeinde für unseren Hausbau haben ergeben, dass wir das Meteowasser über eine Sickergrube abführen müssten. Kann mir jemand erklären was das für uns bedeutet?

 
Das bedeutet für euch weniger Anschlussgebühren da sonst die Fläche des Daches und der Nebenflächen zur Berechnung der Abwassergebühren beigezogen werden.

Sickergrube heisst physisch nichts anderes als 2 Schächte, 1. ein Schlammsammler und 2. der Sickerschacht welcher einfach Öfnnungen hat damit das Wasser ins umgrenzende Erdreich abfliessen kann.

Voraussetzung für das ganze ist die Möglichkeit Wasser versickern zu lassen, dazu muss je nach Baugrund ein Versickerungsversuch gemacht werden. Bei uns war dieser negativ, d.h. wir mussten 2 Abwasserleitungen bauen, eine für das Schmutzwasser, die andere für's Sauberwasser.

Die Gemeinde ist nach Gewässerschutzgesetz dazu verpflichtet die Sauberwasserabfuhr zu gewährleisten, darum haben sie lieber Versickerung, sonst müssen sie das Leitungsnetz verdoppeln.

Bis die Gemeinde bei uns soweit ist, führen wir 2 Leitungen zum gleichen Gemeindeschacht, wenn die Gemeinde dann soweit ist, können wir nur noch umhängen.

 
vielen dank für die rückmeldung! solche tests müssen dann wohl bei uns auch noch gemacht werden, da noch kein haus auf dem angrenzenden bauland erstellt wurde.

 
@ raycecile

Was genau sind Nebenflächen? Aussenflächen mit Platten oder auch solche mit Kies?

Grüssli und Danke, leila

 
Was als Nebenflächen usw. definitiert wird steht in den Bauverordnungen, generell ist es so dass versiegelte Flächen (sprich Asphaltiert) abgabepflichtig sind. Bei Flächen mit Versickerungsmöglichkeit, d.h. Vorplätze, Gartenplatten usw. wird kein Regenwasseranteil gerechnet, da der Regen ja nicht die Kanalisation belastet, sondern im Boden irgendwie verschwindet.

http://www.herznach.ch/dienste/reglemente/bno.pdf

 

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