Hallo zusammen
Frage: gibt es eine gesetzliche Regelung, dass es Besucherparkplätze braucht?
MFH 8 Parteien / 7 verkauft / 1 zum Verkauf
Wir, alles STWE haben 4 Parkplätze, die man kaufen konnte, aber niemand davon Gebrauch machte, da jeder eine eigne Garage dazukaufte.
Nach letzten STWE Versammlung beschloss man, das die Parkplätze nicht verkauft werden.
Der GU hat eine Wohnung noch zum Verkauf ausgeschrieben und auch ein Parkplatz könne dazu gekauft werden.
Frage, darf der GU sich über unseren Beschluss hinwegsetzen?
Ich fand keinen Eintrag im Plan, dass die Parkplätze separat eingezeichnet oder parzeliert sind, auch nicht im Grundbuchplan.
Laut STW Reglement gehört das Land allen, d.h. Allgemeingut, dass jeder zu gleichen Teilen davon Gebrauch machen kann.
Das würde dann heissen, dass es theoretisch keine Besucherpärkplätze mehr gibt.
Obwohl es nie vorkommt, dass alle Parkplätze belegt sind.
Gibt es ein Gesetz, dass Besucherparkplätze vorschreibt, oder können wir STWE selber bestimmen?
Besten Dank für Infos
Frage: gibt es eine gesetzliche Regelung, dass es Besucherparkplätze braucht?
MFH 8 Parteien / 7 verkauft / 1 zum Verkauf
Wir, alles STWE haben 4 Parkplätze, die man kaufen konnte, aber niemand davon Gebrauch machte, da jeder eine eigne Garage dazukaufte.
Nach letzten STWE Versammlung beschloss man, das die Parkplätze nicht verkauft werden.
Der GU hat eine Wohnung noch zum Verkauf ausgeschrieben und auch ein Parkplatz könne dazu gekauft werden.
Frage, darf der GU sich über unseren Beschluss hinwegsetzen?
Ich fand keinen Eintrag im Plan, dass die Parkplätze separat eingezeichnet oder parzeliert sind, auch nicht im Grundbuchplan.
Laut STW Reglement gehört das Land allen, d.h. Allgemeingut, dass jeder zu gleichen Teilen davon Gebrauch machen kann.
Das würde dann heissen, dass es theoretisch keine Besucherpärkplätze mehr gibt.
Obwohl es nie vorkommt, dass alle Parkplätze belegt sind.
Gibt es ein Gesetz, dass Besucherparkplätze vorschreibt, oder können wir STWE selber bestimmen?
Besten Dank für Infos