Sind Fugen Garantiearbeit?

Olliplex

Mitglied
07. Juni 2009
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Ich habe zwei Fragen betr. Fugen:

1. Bei uns sind nach 1.5 Jahren (also noch vor der 2-Jahresabnahne) einige Fugen bei den Bodenplatten und dem Laminat 'geplatz'. Wir haben unseren GU einmal darauf angesprochen und der meinte Fugen gehen nicht unter Garantiearbeiten, da sich der Unterlagsboden am Anfang immer etwas senkt/bewegt. Geht das wirklich nicht unter Garantie bzw. unter welchen Umständen würde es unter Garantie laufen?

2. Wir sind mit einigen Fugen an der Wand (Wandpatten) im Bad unzufrieden (brökeln, leichte Verfärbung). Geht so was unter Garanite oder kommt es da auf die Verhältnismässigkeit an (z.B. bei der leichten Verfärbung die mehr ein ästethisches Problem ist)?

Danke

 
Hallo Olliplex,

willkommen im Forum.

Ob die dauerelastischen Fugen (also eure Kittfugen) unter die Garantie fallen, hängt von dem Baubertrag bzw. des Baubeschriebes, welcher ja Grundlage des Vertrages ist, ab! Also nachschauen, was dort hinsichtlich der Fugen steht.

Bei uns, für mich, sind sie es nicht. Denn es handelt sich um Bewegungsfugen an Trennungen verschiedener Bauteile und Flächen. Somit unterliegen sie auch einer gewissen Verformung und Alterung.

Ob sie von Beginn an korrekt ausgeführt wurden, können wir hier natürlich nicht beurteilen. Das musst Du ggf. nochmals überprüfen, sofern Du von damals Bilder oder die Erinnerung daran hast?

Sollte im Baubeschrieb die Fugen enthalten sein, dort aber nicht gleichzeitig und explizit die Haftung ausgeschlossen sein, dann melde sie als Mangel. Dann hätte der GU vergessen dies so eindeutig und ausdrücklich von seiner Gewährleistung auszuschließen. Wäre dann etwas dumm gelaufen, für Ihn.

Die normale Fliesenverfugung, in der Fläche, sollte nicht bröckeln. Das ist ein Mangel. Hier war die Fugenmasse beim einbringen wohl schon am abbinden und wurde nochmals glatt gerieben... das nützt dann aber auf lange Sicht nichts mehr, die obere Sicht löst sich ab.

Die farblichen Veränderungen sind ggf. als normal zu betrachten. Insbesondere dann, wenn es sich um eingefärbte Fugenmaterialien handelt. Also in passender Farbe zu den Santiärobjekten oder ähnlich... Dies kommen auf dem zementösen Unterputz oft wolkig und unterschiedlich intensiv hervor. Dies hängt zum Teil mit der vorhandenen, aber unterschiedlichen Restfeuchte zusammen..

Ggf. eine Verhandlungssache mit dem GU, bzw. es würde sich evtl. mit der Überarbeitung der bröckelnden Fugenmassen von selbst erledigen.

 
Hallo zusammen

Der nachfolgende Passus bezieht sich auch Parkettarbeiten, ist aber nach meiner Meinung sinngemäss auf Kittfugen bei Plattenarbeiten anzuwenden.

Die Norm SIA V251/1 ?Schwimmende Unterlagsböden?, Kapitel 5.83 regelt Folgendes:

  • Die Aufwölbung darf bei zementgebundenen Unterlagsböden maximal 5mm, die Rückverformung maximal 7mm betragen.
  • Die Rückverformung wird bestimmt, indem die Fugenöffnung zwischen Fussleiste und Bodenbelag gemessen wird.
  • Massgebend ist die Differenz zwischen der maximalen und der minimalen Fugenöffnung. Die Absenkung wird mit einer Genauigkeit von 1mm gemessen.
Folge:

Zwischen Sockelleisten und Bodenbelag entstehen Fugen, welche maximal 7mm messen dürfen und keinen Ausführungsmangel seitens Endbelagsverleger oder Sockelleistenmonteur darstellen. Das Gleiche gilt für abgerissene Kittfugen bei Sichtanschlüssen.

Beste Grüsse

 
Danke für die Antworten. Die Fugen zw. Wand bzw. Sockelleiste und Boden bemängeln wir nicht. Da wissen wir, dass es im Laufer der Zeit zu Spalten kommen kann.

Wir bemängeln die Fugen zw. einzelnen Bodenplatten in der Fläche, welche stellenweise zu bröckeln beginnen. Aus der Antwort vom Pfälzer entnehme ich, dass dies durchaus ein Mangel ist den man nicht akzeptieren muss.

Bei den farblichen Veränderungen handelt es sich tatsächlich um eingefärbtes Fugmaterial.

 

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