sinomi baut ein haus

sinomi

Mitglied
07. Aug. 2006
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hallo zusammen

nachdem ich nun schon lange angemeldet bin und fleissig mitgelesen habe, eröffne ich endlich mein eigenes hausbau-tagebuch für unseren grossen wunsch nach einem eigenen haus. ob es dann tatsächlich mit unserem aktuellen projekt bis zum fertigen haus geht, steht in den sternen. aber auf jeden fall waren wir noch nie so nah dran, wie jetzt gerade. /emoticons/default_biggrin.png

anbei möchte ich euch die grundrisse zeigen - nachdem wir schon ganz viel im inneren verändert und ausprobiert haben, entschied ich mich doch die ursprünglichen pläne des architekten zu zeigen. ist es doch interessant was andere an den ursprünglichen plänen spannend oder doof finden. /emoticons/default_wink.png

noch was zum projekt: wir haben es bis jetzt weder reserviert oder gekauft... sind aber jeden moment so weit... /emoticons/default_rolleyes.gif

http://www.haus-forum.ch/picture.php?albumid=263&pictureid=2688&thumb=1 http://www.haus-forum.ch/picture.php?albumid=263&pictureid=2689&thumb=1 http://www.haus-forum.ch/picture.php?albumid=263&pictureid=2690&thumb=1

gruss und danke für eure tipps, ideen, hinweise etc.

sinomi

 
Hallo sinomi,

keine Angst, die kommen noch. Aber schön, dass Du hier schon ein Haustagebuch eröffnet hast, dann können wir ja den weiteren Fortgang neugierig verfolgen.

 
hallo zusammen,

damit ihr wisst, was bei uns gerade so läuft - hier ein update.

wir kämpfen uns gerade durch die verträge und andere unterlagen die wir erhalten haben. das ist ja sowas von kompliziert. /emoticons/default_confused.png wir haben aber langsam aber sicher auch das gefühl, dass hier ein paar dinge total vermischt wurden.

und trotz den vielen verträgen und unterlagen, wissen wir noch nicht detailliert genug, was uns denn genau erwartet oder was in den genannten budget-positionen denn genau enthalten ist (katze im sack kaufen). so können wir auf keinen fall einen reservationsvertrag unterschreiben.

gibt es eigentlich die möglichkeit eine rückzugsklausel einzufügen in so einem reservationsvertrag, damit wenn man uns nach unterzeichnung des reservationsvertrages und zahlung der chf 20'000.- die details (baubeschrieb, raumprogramm) zeigt / bereit macht und die überhaupt nicht mit unseren vorstellungen übereinstimmen und / oder mehrkosten die wir nicht zahlen wollen auftauchen oder nicht zu erwarten waren, wir einfach ohne kosten zurücktreten können?

ich habe einfach zu wenig erfahrung mit solchen vertragswerken.

wie läuft das normalerweise ab? wir interessieren uns sehr für dieses projekt und würden gerne mehr wissen. wie können wir sonst unsere doppelhaushälfte ?reservieren? ohne gleich in diesen anzahlungs-vertrags-stress zu geraten? wisst ihr was ich meine? /emoticons/default_smile.png

gruess, sinomi

 
tja, das mit der reservationszahlung ist halt so ne sache. ich würde die erst leisten, wenn ich wirklich weiss, wie die vertragsbedingungen, die aufpreislisten usw. aussehen. ansonsten wirds mit der rückforderung halt wirklich mühsam. grundsätzlich aber gilt folgendes.

geschäfte in bezug auf den kauf einer liegenschaft bedingen eine notarielle beurkundung. solange da nichts läuft, ist auch kein vertrag zu stande gekommen.

zwar musst du deinem geld nachrennen, aber in der regel bekommst du solche reservationszahlungen zurück, sofern der vertrag nicht von reuegeld etc. spricht. auch hier gilt - vertrag sorgfältig prüfen!!!

alternativ reicht vielleicht dem verkäufer auch eine finanzierungsbestätigung deiner hausbank über den gesamtbetrag ohne depot.

 
@adi68: danke für deine tipps...

falls jemand unseren reservationsverpflichtung-vertrag beurteilen / prüfen kann, wären wir sehr dankbar:

************************************

Kaufzusage und Reservationsverpflichtung

Die Parteien vereinbaren folgendes:

1. Die XY AG reserviert dem Besteller/Käufer das vorgenannte Kaufobjekt:

2. Der Kaufvertrag für den Grundstücksanteil ist baldmöglichst öffentlich zu beurkunden.

Die Verkäuferschaft verpflichtet sich, nach dem Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung den Landkaufvertrag umgehend ausarbeiten zu lassen und der Käuferschaft zur Stellungnahme und Unterzeichnung vorzulegen. Für die Erstellung der Baute wird gleichzeitig mit der Beurkundung und Eigentumsübertragung des Landes der Hausvertrag mit dem Ersteller unterzeichnet.

3. Mit den Bauarbeiten wird begonnen, wenn alle Einheiten verkauft sind. Sowie nach erhalt der rechtskräftigen Baubewilligung und der Baufreigabe. Die Parteien wissen, dass bis diese Punkte erfüllt sind, terminliche Verschiebungen aufgrund verschiedener Ursachen eintreten können.

4. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung leistet der Besteller/Käufer eine Anzahlung von Fr. 20'000.-- (Franken zwanzigtausend). Er verpflichtet sich, diesen Betrag zeitgleich mit der Reservation einzuzahlen. Über diesen Betrag erfolgt keine Verzinsung.

Bei Abschluss und Vollzug des Landkaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Architekturvertrages wird die vorgenannte Summe vollständig an den Honorarbetrag XY AG angerechnet.

5. Die XY AG geht davon aus, dass die Besteller/Käufer ihren finanziellen Rahmen vorgängig prinzipiell abgeklärt haben. Und dass sich das Kaufobjekt innerhalb dieses Finanzierungsrahmens bewegt.

Diese Reservation behält ihre Verbindlichkeit 9 Monate ab Unterzeichnung dieser Reservationsverpflichtung. Sind bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle notwendigen Parteien notariell beurkundet, so können beide Parteien von dieser Vereinbarung zurücktreten.

Die Käufer behalten sich das Recht vor, nach Vorlage des detaillierten Baubeschriebs (inkl. detaillierten Budgetpositionen gemäss Baukostenplan), Raumprogrammes und Mehrkosten-Aufstellung ihre Reservation zurückzuziehen.

Treten die Käufer, aus nicht von XY AG verschuldeten Gründen, von der Vereinbarung zurück, sind die der XY AG bis dato entstandenen Kosten bis maximal CHF 5‘000.- mit der vorerwähnten Reservations-Anzahlung zu verrechnen.

Der Abschluss des Architekturvertrages ersetzt diese Vereinbarung.

************************************

was meint ihr dazu?

danke für eure hilfe und gruss,

sinomi

 
Hallo sinomi,

so ist das immer noch zu Deinem Nachteil!

Wenn Du letztlich nicht mit dem/denen möchtest, bist Du 5.000 Stutz für nix losgeworden!

Sorry, dann kannst Du sie auch mir überweisen....

Wenn es darum geht, was ich gut verstehen kann und hier auch immer fordere, dass Du zu einer endgültigen Entscheidung erst alle Kosten wissen möchtest, Du aber irgendwie das Objekt sichern möchtest... für den Zeitraum "X", dann würde ich eine einfache Absichtserklärung, ohne Kosten und Geldfluss, vereinbaren.

Dies wird hier in DE sehr üblich gemacht, aus ähnlichen oder leicht anderen Gründen..., wobei es dabei um einen Vertrag handelt, welcher dem Käufer ein "kostenloses Rücktrittsrecht bis zum......" einräumt. Ist dieser Termin überschritten, wird das ganze erst rechtskräftig... kostet aber bis dahin nichts. Dies setzt aber voraus, dass Du bis zu dem Termin all dies vom Architekten/GU erfahren kannst, was Dich zur Entscheidung bewegt? Lässt er Dich hier zeitlich hängen, müsstest Du einfach vorsorglich wieder kündigen.

Eine andere bei uns übliche Vertragsvariante sieht ein kostenloses Rücktrittsrecht vor, wenn bestimmte Gegebenheiten nicht erfüllt /erreicht werden. Dies muss dann aber passend erklärt und dokumentiert werden.

Gleich wie, keiner unserer Bauherren zahlt nur 1 Cent.... bis es eben klar ist, dass man gemeinsam baut!

Das sollte zur Sicherheit (siehe die 5.000 CHF) auch Dein Interesse sein!

 
Nachtrag bzw. einmal eine Anmerkung zum Grundriss.

Entspricht dieser Deinen/Eueren Vorstellungen? Möblierung wäre passend?

Schallschutz wäre kein oder ein wichtiges Thema?

Da sehe ich noch einiges an Handlungsbedarf.. oder Veränderung... zumindest für mein Empfinden.

 
@pfälzer: danke für deine rasche antwort. /emoticons/default_smile.png

hättest du wohl gerne, dass wir dir die chf 5'000.- überweisen. /emoticons/default_wink.png

die frage ist einfach, ob die dann halt einfach jemand anderen die reservationszahlung machen lassen und wir ?schwupps di wupps? aus dem rennen sind... ich nehme mal an, da sind wir nicht so am längsten hebel. versuchen werden wir so eine art absichtserklärung ohne zahlung auf jeden fall... bloss, wir wollen ja auch bei dem projekt dabei bleiben... /emoticons/default_ohmy.png

@pläne:

nein, diese pläne entsprechen, wie oben geschrieben, nicht unseren vorstellungen, es sind die ursprünglichen von der projekt-ausschreibung durch den architekten. wir haben für uns auch schon ein paar andere grundriss-varianten ausprobiert. wären nun aber an den tipps der forum-user interessiert. auch an deinen.

möblierung wäre sicher auch nicht die unsere... du meinst sicher, ob unsere möbel so in den grundriss passen würden?

was ist mit dem schallschutz? da wir solche pläne nicht bis ins detail lesen / interpretieren können, sind wir für jeden hinweis dankbar.

gruss und danke schon mal ganz herzlich,

sinomi

 
pfälzers ausführungen ist nichts hinzuzufügen. an deiner stelle würde ich den passus betr. den 5'000 streichen lassen und die 20'000 auf ein sperrkonto einzahlen. denn wenn der gu vorher pleite geht, kannst du im schlimmsten fall die 20'000 abschreiben.

schlag dem gu doch vor, dass du die 20'000 sicher stellst und er dir seine mehrkosten, die er hatte bis zu den 5'000 in rechnung stellen kann und diese von diesem depot bezahlt werden (vertrag machen).

wenn du nun aussteigst, so ist der gu in der pflicht nachzuweisen, dass er mehrkosten hatte, die er nicht durch einen neuen käufer gedeckt bekommen hat und dann ist es m.e. auch ok, wenn du diese kosten übernimmst.

kann er das objekt weiterverkaufen, so dürften ihm ja keine mehrkosten (ok, vielleicht ein zusätzliches inserat) entstanden sein.

meiner erfahrung nach muss es schon ein top-objekt sein, dass er alle verkaufen kann, bevor überhaupt irgend etwas steht. die regel ist, dass die bank finanziert, wenn mindestens die hälfte verkauft wurde. von da her frage ich mich ein wenig, ob der gu so wenig vertrauen bei seiner bank geniesst, dass zuerst alle objekte verkauft sein müssen.

 
@adi68: - es ist ein doppeleinfamilienhaus - da denke ich, ist es schon oke, wenn vorher alles verkauft ist, bevor man beginnt.

- es ist kein GU. wir bauen mit architektenvertrag.

- danke für deine zusätzlichen ausführungen zum thema reservationsvertrag. wir haben den vertrag nochmal abgeändert und dem architekten zukommen lassen. sind jetzt gespannt was sie dazu sagen. /emoticons/default_smile.png

 
@all: und, hat jemand etwas zu den plänen zu sagen? oder wegen dem schallschutz oder sonst was? /emoticons/default_smile.png wir sind gespannt.

gruss, sinomi

 
hallo zusammen,

hätte vielleicht jemand etwas zu den plänen zu sagen? wir sind mittlerweile schon ein bisschen weiter und haben unsere ideen und spinnereien auf papier gebracht... aber uns würde immer noch interessiere was ihr von den ursprünglichen plänen haltet. pfälzer hat auch noch den schallschutz angesprochen... ist ja auch ein sehr wichtiges thema in einem doppeleinfamilienhaus. aber wir selbst haben keine ahnung bei diesem thema. hilfeeeee... /emoticons/default_wink.png

gruess, sinomi

 
so bei unserem haus hat sich in der zwischenzeit viel getan. es wird nun definitiv ein doppeleinfamilienhaus - und nicht wie zuerst angedacht - noch mit einer einliegerwohnung (somit fällt das gemeinsame treppenhaus weg und es gibt eine saubere trennung zwischen den beiden haushälften). :-)

nun haben wir versucht, unsere ideen fürs EG unterzubringen.

wir sind gespannt auf eure kommentare.

gruess, sinomi

http://www.haus-forum.ch/picture.php?albumid=263&pictureid=2920&thumb=1http://www.haus-forum.ch/picture.php?albumid=263&pictureid=2921&thumb=1

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
da du ja mittlerweile mehrmals gefragt hast, gebe ich hier meine laienmeinung zum grundriss ab.

in der neuesten version des grundrisses sieht man keinen waschraum mehr. steht die waschmaschine jetzt im keller?

im OG finde ich das elternschlafzimmer etwas klein. aber das ist geschmacksache.

im DG wäre sicher noch ein zweites badezimmer sinnvoll. wer will schon nachts ein stockwerk tiefer laufen, wenn er aufs wc muss? ausserdem ist ab 4 personen ein zweites badezimmer für mich ein absolutes muss.

 
danke baumnuss für deine meinung. es hat sich so einiges geändert seit den ersten plänen des architekten. /emoticons/default_smile.png die waschmaschine werden wir wohl jetzt im OG einplanen, weil nun die beiden doppelhaushälften ganz klar getrennt wurden und uns sozusagen der vorherige hauswirtschaftsraum wegfällt, dafür kommt die ganze technik in die garage. dafür haben wir sonst ein paar m2 gewonnen. die neuen pläne fürs OG und DG sind am entstehen... /emoticons/default_ohmy.png jetzt hat aber noch die gemeinde und der kanton den wunsch geäussert, dass man ev. von der anderen grundstückseite zum hauseingang kommen soll. was uns auch gelegen käme. dann wäre der hauseingang nämlich im osten. so haben wir die ganze west-front zur verfügung und müssen nicht mehr einen eingang und eine garderobe einplanen.

ich halte euch auf dem laufenden, momentan ist der architekt gerade daran die wünsche des ?baubewilligung-gremiums? umzusetzen. /emoticons/default_wink.png

grüessli, sinomi

 
@pfälzer: danke für deinen wertvollen hinweis./emoticons/default_biggrin.png da ich keine - ganz ehrlich - keine ahnung vom bauen etc. habe, wäre ich froh, wenn du deine paar worte erklären könntest. danke dir. /emoticons/default_smile.png

 
Sinomi,

das ist ganz einfach.

Die typische Garage ist Kaltzone. Wenn Du die Technik, darunter versteht man in der Regel die Heizung, Warmwasserboiler...etc.... in einen Kaltraum stellst (bzw. Dein Architekt), dann verlierst Du dort jede Menge an Wärme, damit Energie, damit Geld!

Darum ist dies so nicht optimal... oder gut. Eigentlich sollte man dies strikt vermeiden.. aber das wird Dir Dein Architekt vermutlich noch genau erklären.

 
ja dann herzlichen dank für deinen hinweis. ich werde unseren architekten gerne darauf ansprechen, dass seine idee nicht die beste ist. /emoticons/default_additional/199.gif

grüessli und gute nacht, sinomi

 

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