Sondernutzungsrecht Garten

norri750

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22. Juni 2009
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Hallo

wir haben ein Sondernutzungsrecht am Garten. Nun steht im STW Reglement, das weder Sträucher noch Büsche geplanzt werden dürfen, aussert mit Bewilligung der STW Eigentümer.

Meine Frage: müssen alle zustimmen, sprich einstimmig, oder reicht ein mehr?

Besten Dank für Infos

norri750

 
das steht auch im Reglememt, wie die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung geregelt ist.

 
wir haben ein Sondernutzungsrecht am Garten. Nun steht im STW Reglement, das weder Sträucher noch Büsche geplanzt werden dürfen, aussert mit Bewilligung der STW Eigentümer.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr Mieter einer Eigentumswohnung seid.

Wie du ja beschreibst, bedarf eine "bauliche Veränderung" des Gartens der Zustimmung der Eigentümer. Dies ist m. E. ein Beschluß, den die Mehrheit entscheidet. Der Rest hat sich dem Beschluß der Mehrheit zu fügen.

Egal ob Eigentümer oder Mieter, ein klärendes Gespräch im Rahmen einer Mitgliederversammlung, mit -für alle von Nutzen sein könntenden Ideen- kann durchaus fruchten.

Der eine oder andere mag für deine Vorschläge offen sein und sogar finanziell unterstützen.

Lieben Gruß

Sigi

 

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