späteste Frist für Bauabnahme?

pat_blue

Mitglied
19. Mai 2010
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Hallo zusammen,

weiss jemand, wann der späteste Zeitpunkt für die Bauabnahme (Schlussabnahme) sein muss? Wenn ich viel selber mache, dauert das ja länger als üblich.

Ich habe mal gehört, spätestens 5 Jahre nach Erteilung der Baubewilligung müsse der Bau abgeschlossen sein. Kann das stimmen?

Wann kommt dann die Steuerschatzung?

Habe aber in keinem der Reglemente eine konkrete Angabe gefunden.

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte.

Vielen Dank schon mal

 
Eine eidgenössische Regelung diesbezüglich gibt es nicht. Das kann auf kantonaler Ebene geregelt sein, oder der Kanton lässt es die Gemeinden regeln. Im Planungs- und Baugesetz des Kantons Solothurn habe ich auf die Schnelle das Stichwort Bauabnahme nicht gefunden, vermutlich musst du im kommunalen Gesetz nachschauen.

 

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