Sperrkonto bei Konkurs?

rman

Mitglied
27. Nov. 2007
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Seit einiger Zeit leben wir im neuen Heim. Leider kann ein Teil der Umgebungsarbeiten erst nächstes Jahr abgeschlossen werden, wenn das Haus unseres künftigen Nachbars gebaut wurde.

Unser GU verlangt die Begleichung aller Kosten noch im 2009, obwohl sein Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind! Als Sicherheit hat er mir eine Bestätigung seiner Hausbank überreicht. Darin wird Bestätigt, dass ein gewisser Betrag für unsere offenen Umgebungsarbeiten auf einem Sperrkonto liegen.

Würd euch dieses Sperrkonto als Sicherheit ausreichen?

Was geschieht nun bei einem Konkurs des GU's?

Würde dieses Sperrkonto nicht auch in die Konkursmasse fallen?

Wie könnte diese Gefahr entschärft werden?

 
Seit einiger Zeit leben wir im neuen Heim. Leider kann ein Teil der Umgebungsarbeiten erst nächstes Jahr abgeschlossen werden, wenn das Haus unseres künftigen Nachbars gebaut wurde.

Unser GU verlangt die Begleichung aller Kosten noch im 2009, obwohl sein Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind!
Hallo rman

Muss ja schon einen Grund (für den GU) geben, warum er die Begleichung aller Kosten im 2009 will obwohl noch arbeiten offen sind, welche er ziehmlich sicher auch erst nach Erledigung bezahlen muss.

Den GU zu Fragen aus welchem Grund er die Bezahlung noch dieses Jahr will, wäre wohl legitim.

Würde gut darauf achten, wie der Wortlaut der Bank bezüglich dieses Sperrkontos ist.

Gruss

Bär

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Geld gibts nur für erbrachte Arbeit.

Erhöht die Motivation gewisser Unternehmer, die Sachen ordentlich fertigzustellen. Wenn er es dann nicht mehr so eilig hat, nächstes Jahr fertig zu werden, was dann?

 
Gemäss Zahlungsplan im Werkvertrag ist die letzte Teilzahlung (inkl. aller Mehrkosten) bei der Übergabe fällig. Diese Übergabe fand vor einigen Monaten statt. Ich hatte jedoch sicherheitshalber die Mehrkosten nicht überwiesen, um ein Druckmittel für die Mangelbehebung zu haben. Diese Mängel sind jetzt grösstenteils behoben und der GU fordert nun die Begleichung dieser zurückbehaltenen Mehrkosten...

Ich kann seinen Standpunkt durchaus verstehen. Möchte aber 100%ige Sicherheit, dass die restliche Arbeiten ebenfalls abgeschlossen und vor allem vom GU bezahlt werden. Wenn ich ihm jetzt alles bezahle hat er evtl. keinen Anreiz mehr, diese Arbeiten abzuschlissen. Vor allem möchte ich in der heutigen Wirtschaftslage nicht bezahlen, was ich dann erst in 3/4 Jahren bekomme. Es gibt ja genügend Konkursmeldungen...

 
Vielleicht kannst du ja den Betrag für die noch offenen Umgebungsarbeiten bis zum Abschluss zurückhalten und dem GU sagen, dass du diese Arbeiten bezahlst, wenn sie auch zu deiner Zufriedenheit erledigt worden sind?

Gruss

Bär

 
Hallo Bär

Habe ich versucht. Daraufhin hielt mir der GU diese Bankbestätigung unter die Nase, welche dieses Sperrkonto bestätigt. Aber aus meiner Sicht würde ein solches Konto im Falle eines Konkurses nichts bringen...

Kennt jemand die Rechtslage für einen solchen Fall?

 
wie schon geschrieben: lass das sperrkonto bei dieser bank auf deinen namen laufen, aber klar mit der verpflichtung, dass das geld durch den bauunternehmer ausgelöst werden kann, wenn die strasse erstellt ist.

ansonsten dreh den spiess um und lass dir vom gu ne bankgarantie über diesen betrag geben und wenn du diese hast, kannst du die kohle rüberschieben.

 
Hallo Bär

Habe ich versucht. Daraufhin hielt mir der GU diese Bankbestätigung unter die Nase, welche dieses Sperrkonto bestätigt. Aber aus meiner Sicht würde ein solches Konto im Falle eines Konkurses nichts bringen...
Hallo rman

Recht haben heisst nicht immer Recht bekommen und bevor du wissen wirst, ob du dieses erhälst wirst du eine Menge Zeit, Nerven und Geld investieren und lange Geduld habne müssen.

Die Idee von Adi68 macht Sinn oder wie vorab schon geschrieben, die Bezahlung der offenen Arbeiten noch zurückbehalten.

Gruss

Bär

 
Hallo Rman,

Du schreibst "nach Übergabe ist die Restzahlung fällig"... Die Umgebungsarbeiten konnten ja noch nicht "übergeben/abgenommen" werden... so gesehen ist dies auch noch nicht fällig!

Ein Sperrkonto wäre eine Möglichkeit - aber unbedingt auf Deinen Namen lautend (wie eine Mietkautionskonto, das lautet auch auf den Mieter)/emoticons/default_wink.png. Allerdings begreife ich dann den Sinn dieser "Aktion" für den GU nicht...

Zahle die Mehrkosten, welche erledigt sind und lass die Umgebungsarbeiten noch stehen, bis auch diese erledigt und "übergeben" sind!

Grüssle

Arcuos

 

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