Spielplatz plötzlich 5m neben dem Sitzplatz

turbolover

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24. Mai 2009
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Wir haben unser Haus aufgrund von Plänen gekauft, wo es terrassiert einen Spielplatz gibt, dieser war auf den Plänen ca. 30m von unserem Sitzplatz weg und auch mehrere Meter weiter unten in einer Senke.

Während den Bauarbeiten hiess es plötzlich, dass aufgrund Planänderungen der Spielplatz verschoben wurde.

Nun ist der Spielplatz (der nur aus Sandkasten und so einem Federtier besteht) ca. 5m neben unserem Sitzplatz. Bis jetzt geht das noch, wenn wir eigene Kinder haben ist das praktisch, aber fremde Kinder und deren Familien spielen nun statt 30m nur 5m neben unserem Sitzplatz.

Weiter wurde so der Spielplatz auf unserem Grundstück erreichtet, welches zwar aufgrund Dienstbarkeiten uns nicht vollumfänglich zur Verfügung steht.

Welche Handhabe habe ich?

 
du schreibst, dass der spielplatz auf deinem grundstück errichtet wurde und dass aber auch dienstbarkeiten bestehen. es wäre hilfreich, den genauen wortlaut dieser dienstbarkeit zu kennen, damit man nen tipp geben könnte /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Hallo Turbolover!

Wie Adi68 schon schreibt, wäre der genaue Wortlaut hilfreich... ebenso ob der "Plan" aufgrund Du gekauft hast auch "integraler Bestandteil" des Kaufvertrages ist!

Bei uns war es mit den Besucherplätzen ähnlich - die sollten ursprünglich auch woanders hinkommen... aber der Prospektplan war nicht bindend.../emoticons/default_mad.png

Am Donnerstag sehe ich ja die Situation.../emoticons/default_wink.png

Bis bald & Grüssle

Arcuos

 
In den Verträgen steht, dass die anderen 6 Parteien ein Nutzungsrecht haben für einen ca. 4m x 4m grossen Bereich, der zu 50% auf meinem Land und zu 50% auf dem Land meines Nachbarn steht.

Der Spielplatz ist nicht ausgezont d.h. er ist zu 50% auf meiner Parzelle. Der Zugang erfolgt über einen separaten Weg von unten her oder (bequemer) über mein Grundstück von mehreren Seiten her (was sicher zu wunderschönen Trampfelpfaden führt).

Rot: Meine Parzelle

Hellblau: Der Weg zum Spielplatz

Blau: Die Wege rund um die Siedlung

Lila: Der Sandkasten und die Wippe

Gelb: Der Anteil der Parzellen, den die andern Parteien nutzen dürfen

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hmm, ich würde mal sagen, sieht schlecht für dich aus. ich muss davon ausgehen, dass dir die fläche, welche die anderen nutzen durften bekannt war. verstehe ich das aber richtig, dass die also theoretisch im markierten bereich ne party feiern dürfen?

was mir noch nicht ganz klar ist, woher du die 30 m abstand hernehmen wolltest, wenn du ja sagen wir mal 2x2 m (50 % der 4x4 m) jetzt auf deiner parzelle eingezeichnet hast.

übrigens stellt sich noch die frage nach der versicherungspflicht, wenn auf deinem anteil mal ein unfall passieren sollte und wer haftet für schäden auf deinem anteil durch die übrigen mitbenutzer?

 
Hallo Turbolover,

ich hatte die Situation ja gesehen... So wie Du schreibst, ist das Land einzeln parzelliert (also nicht einfach nur ein Nutzungsrecht) sondern es ist Euer Land. Auf diesem ist aber die Dienstbarkeit betreffend Kinderspielplatz...hmm

Das hiesse ja, dass der Kinderspielplatz schon bei Eintragung im Grundbuch (Dienestbarkeit) ersichtlich gewesen wäre..?

So oder so, ich würde mal mit dem ebenfalls betroffenen Nachbarn von Parzelle Nr. 7 das Gespräch führen und dahingehend lenken, dass Ihr einen Zaun auf die Parzellengrenze errichten könnt. Als Grund könnt Ihr ja anführen, dass Ihr in absehbarer Zeit Euch u.U. einen Hund zulegen wollt und ihr daher Euer Anteil/Parzelle zur Grenze und zum Spielplatz hin abgrenzen wollt.../emoticons/default_wink.png Dann habt Ihr jedenfalls keine Probleme mit "Trampelpfaden"...

Ein wichtiger Punkt wäre sicher das Thema, welches Adi68 angesprochen hat bezüglich Haftbarkeit... ich weiss nicht genau wie das rechtlich aussehen würde - ein Schild am Zaun zum Kinderspielplatz ? la "Betreten auf eigene Gefahr - Haftung wird abgelehnt"... könnte ev. nicht ausreichen.../emoticons/default_wink.png

Diesbezüglich sollte doch etwas vom Verkäufer/Ersteller geregelt sein - es kann ja nicht sein, dass Ihr - weil auf Eurem Land - für allfällige Unfälle in die Haftung genommen werden könnt!

Grüssle

Arcuos

 
Da müsste man eigentlich den Architekten "klopfen".....

In der Regel stellt man Spielplätze auf eine Allgemeinfläche - auch mit Zugang von einer solchen. Euer Konstrukt habe ich noch nie gesehen und aus meiner Sicht sind auf Jahre hinaus Probleme programmiert. Wieso sollte ein allgemein benutzbarer Platz auf eurem Land sein? So einen Vertrag hätte ich nie und nimmer unterschrieben - schliesslich profitieren alle davon!

Guter Rat ist wirklich schwer: Ich sehe auch nur einen Zaun als Möglichkeit. Noch schwieriger ist aus meiner Sicht dann die Frage des Unterhaltes, da das Land ja (teilweise) dir gehört - und der Unterhalt i.d.R. durch den Besitzer zu erfolgen hat. Von Versicherungsproblemen ganz zu schweigen.....

 
Natürlich sollte man den Architekten, den Verkäufer und den GU schlagen, vorallem da im bewilligten Umgebungsplan das anders aussah aber aufgrund von irgendwelchen Schwierigkeiten das geändert werden musste - und wohl fait accomplit mit der Gemeinde auch rückwirkend wieder genehmigt wird.

Und man sollte alle Käufer schlagen, dass sie das akzeptieren - klar. Leider verlief der Verkauf gestaffelt mit allgemeinen Verträgen und viele haben die Tragweite nicht erfasst und wurden auch nicht aktiv darauf hingewiesen seitens des GU/Verkäufers/Architekten. Ehrlicherweise ist mit das auch nicht aufgefallen, kaufe das erste Mal ein Haus :)

Juristisch gesehen ist es am Einfachsten, wenn ich den Nordzugang verzaune und die Benutzung akzeptieren, solange die Nutzer den "Spielplatz" bestimmungsgemäss nutzen und auch pflegen/räumen/putzen.

 
Juristisch gesehen ist es am Einfachsten, wenn ich den Nordzugang verzaune und die Benutzung akzeptieren, solange die Nutzer den "Spielplatz" bestimmungsgemäss nutzen und auch pflegen/räumen/putzen.
es ist sicherlich der einfachste weg und ich hoffe für dich, dass geregelt ist, wer diesen spielplatz pflegen, räumen und putzen muss. andernfalls wird das der landeigentümer sein... /emoticons/default_eek.png

 
Und man sollte alle Käufer schlagen, dass sie das akzeptieren - klar. Leider verlief der Verkauf gestaffelt mit allgemeinen Verträgen und viele haben die Tragweite nicht erfasst und wurden auch nicht aktiv darauf hingewiesen seitens des GU/Verkäufers/Architekten. Ehrlicherweise ist mit das auch nicht aufgefallen, kaufe das erste Mal ein Haus :)
Sorry, kann ich nicht verstehen: Das sieht man doch auf den Plänen, bevor man unterschreibt. Ob man nun das erste Mal baut oder nicht. Schliesslich sieht man doch, dass auf dem dann eigenen Land Sachen stehen, welche von Dritten genutzt werden. Und dass dies nachträglich geändert wurde, ohne eure Zustimmung, glaube ich nicht.

 
Danke Winner, wie erwähnt wurde das geändert. Natürlich haben wir nun Rechtsmittel in der Hand und ja, es wurde nachträglich geändert. Als die ganze Siedlung im Bau war, sah man nicht, wo dann der Spielplatz hinkommt.

 
...ansonsten schaut mir das eher aus wie "Hasenställe" . Warum nicht das Ganze noch ausweiten und einen echten gemeinsamen Aussenbereich machen? Mit grosszügigen Begegnungsflächen. /emoticons/default_smile.png

Für mich erscheinen die Freiräume zwischen den einzelnen Eingentümer eh zu klein um ohne Kompromisse über die verschiedensten Stadien des Lebens zu kommen.

 
Helena scheint das ganze zu verstehen. Meine Parzelle ist immerhin fast 500m2 gross, das ist nicht klein aber auch nicht gross. Das ganze war als Begegnungsfläche geplant, von der Idee her. Aber durch den Tod des "Schirmherrn" irgendwie verwässert und die richtig sinnvollen Passagen sind dann nicht in den Verträgen gelandet. /emoticons/default_mad.png

Und nun ist es halt ein Puzzle und wie bei vielen andere auch, ist halt in Realität nicht alles so, wie in den Vorstellungen, auf den Plänen oder in den Gesprächen. Aber es scheint solche zu geben, da passt alles und dazu noch ein Schnäppchen /emoticons/default_rolleyes.gif

Da auch für die Tiefgarage eine Gemeinschaft gebildet werden muss, werden wir schauen, inwiefern wir hier einen gemeinsamen Weg finden in Richtung "Begegnungsfläche" oder halt doch Richtung "Maschendrahtzaun" /emoticons/default_wink.png

 
...Natürlich haben wir nun Rechtsmittel in der Hand und ja, es wurde nachträglich geändert. Als die ganze Siedlung im Bau war, sah man nicht, wo dann der Spielplatz hinkommt.
Hallo Turbolover,
ich rekapituliere (bitte korrigieren falls ich falsch liege:D)

1) Du kaufst ein Haus (Doppelhaushälfte) auf eigener Parzelle

2) Zum Zeitpunkt der Kaufabwicklung/Eintragung des Kaufvertrags ist der Spielplatz irgendwo eingezeichnet, nur nicht auf Deinem Grundstück/Parzelle (Du kaufst also offensichtlich die Parzelle ohne diesbezügliche Dienstbarkeit)

3) Erst danach wird vom Verkäufer/GU eine Dienstbarkeit auf Deiner Parzelle errichtet für besagten Spielplatz (weil die Eigentumsübertragung erst nach Abnahme/Restzahlung erfolgt)

Dann ist das - für meine Begriffe - eine klare Art von vorsätzlicher Täuschung! Der Verkäufer soll Dir erklären wie das mit der Haftung und Pflege von statten gehen soll!

Zudem würde ich - zusammen mit dem Nachbarn aus Parzelle 7 - eine massive Entschädigung für den Verlust dieser Landfläche, sowie ein zusätzliche Vergütung für die arglistige Täuschung mit welcher Du leben musst fordern. Schlussendlich wäre die Errichtung einer gemeinschaftlichen Parzelle (für diesen Spielplatz) wohl nötig für welche die Kosten sowie die Kosten einer Einzäunung der Verkäufer zu tragen hätte!

Wenn er hier nicht einlenkt, die Kosten vergütet/übernimmt und plausibel erklären kann, was er sich dabei gedacht hat (was er bei dieser Sachlage wohl kaum kann) -> ab zum Anwalt!

Energie, Mut und Grüssle

Arcuos

 

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