Spion an falscher Stelle / geflickte Wohnungstür

*NJ*

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06. Mai 2009
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Guten Tag

Der Spion in der Wohnungstür wurde vom Lieferant fälschlicherweise auf 1.85 m gebohrt. Die Wohnungstüren wurden dann demontiert und wieder mitgenommen. Der neue Spion ist jetzt auf 1.55 m Höhe. Die alte Bohrung wurde zugekittet und verharzt. Angeblich wurden die Türen dann geschliffen und nochmals gespritzt, das man die Flickstelle nicht sieht. Jedoch ist diese ganz deutlich zu sehen und zu spüren.

Dem GU wäre angeblich ein Schaden von Fr. 20'000.-- entstanden für die zehn Wohnungstüren.

Wir sind mit der Lösung nicht happy. Zumal man auch die flasche Bohrung noch sieht.

Was würdet ihr in unserem Falle machen?

Gruss

NJ

 
Tja ist dem GU sein problem, er kann ja das wiederum bei Türlieferanten einfordern.

Wenn man es sieht soll das richtig gemacht werden, schliesslich hast du ja keine Flicktüre bestellt.

Wie kann man ein Spion bloss auf 1.85 Meter Höhe montieren:confused:

 
Naja, die Erklärung war, dass nach ein paar Mal hin und her faxen aus einer 5 eine 8 wurde. Aber der, der das gebohrt hat, war ja auch nicht Harry Hirsch. :)

Offensichtlich werden nun letzte Reparaturen gleich vom Maler vor Ort angebracht. Hab heute noch gesehen, dass das Türblatt auch schon einige Hicks drin hat.

Ich kann mich echt nicht begeistern...

 
Moin.Jetzt müßte ich mal neugierig fragen - habt ihr in der Schweiz keine Grundlage für das Bauwesen wie bei uns (BRD) die VOB ?Darin ist praktisch die "Zumutbarkeit" ganz klar definiert wie z.b. Kratzer oder ähnliches die auf 1 Meter erkennbar sind gelten als nicht zu akzeptierender Mangel.Abgesehen davon,welcher Türbauer wird in solch einem Fall eigentlich nicht stutzig und fragt nochmal vor !! Ausfertigung??Ich müßte mir bei der Höhe auch erst nen Hocker holen und ich falle nicht unter den Begriff "Parkuhr" /emoticons/default_smile.png

 
Doch, bei uns gibt es die SIA-Normen. Diese sind aber nicht öffentlich zugänglich und somit für den Laien, der meistens nur einmal baut, nicht zugänglich. Der GU hofft natürlich auf den unwissenden Laien und versucht zuerst so billig wie möglich die Sache zu beheben bzw. auszusitzen ... dieses Vorgehen wirst Du in diesem Forum noch in vielen anderen Beiträgen antreffen ...

 
@Hennessy: Weisst du die SIA Norm Nummer? Die kann man übrigens online kaufen. Habe die von der Baureinigung gekauft. Hat mich zwar Fr. 18.-- gekostet, aber dafür weiss ich nun mehr.

 
Doch, bei uns gibt es die SIA-Normen. Diese sind aber nicht öffentlich zugänglich und somit für den Laien, der meistens nur einmal baut, nicht zugänglich. Der GU hofft natürlich auf den unwissenden Laien und versucht zuerst so billig wie möglich die Sache zu beheben bzw. auszusitzen ... dieses Vorgehen wirst Du in diesem Forum noch in vielen anderen Beiträgen antreffen ...
kann ich trotzdem nicht nachvollziehen?1Wir arbeiten z.b. nach BGB und VOB.wenn mir dann ein Kunde sagt"ich möchte gerne die entsprechende VOB einsehen" muß ich sie ausdrucken und beifügenn bzw nachreichen! Wie bitte schön soll er das denn auch sonst nachvollziehen können?...Kpfschütteln.....
 
Dann werde ich mal von meinem GU verlangen, dass er mir alle SIAs liefert ... der wird sich freuen!

 
Im Ernst...seine Reaktion würde mich mal interessieren .Es soll sich niemand auf ein Podest stellen , aber es kann doch nicht sein das ich offensichtlich Mist mache und dann rumpfusche.Jeder hat mal einen schlechten Tag und wo Menschen arbeiten können Fehler gemacht werden. Dann kann man aber den Rücken gerade machen ,miteinander ein Gespräch führen und gut ist. Ein kluger Mann hat mal gesagt,daß man aus einer vernünftig abgewickelten Reklamation eine Folgeauftrag bekommen kann. Ich kann mir nicht vorstellen daß du deinen GU unbedingt weiterempfiehlst(außer an Leute die du nicht magst /emoticons/default_smile.png )

 

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