Stall in Nebengebäudezone

cinemax

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07. Okt. 2013
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Hallo zusammen

Gibt es eine Definition was für Nutzungsarten (konkrete Beispiele) in einem Stall in der Nebengebäudezone (Bauzone) zulässig sind?

Ich habe von der Gemeinde die Bewilligung erhalten mit der Anmerkung, dass ich den Stall nicht zu Wohnzwecken nutzen darf.

Ich habe nicht vor ihn zu "Wohnzwecken" zu Nutzen oder eine Wohnung einzubauen, frage mich aber was ich dann dort genau machen darf und was für Nutzungsformen nicht Wohnzwecke sind:

- Garage für Autos?

- Sauna?

- Werkstatt zu Hobbyzwecken?

- Sportgeräte aufstellen?

- Computerarbeitsplatz?

Gibt es eine Liste was genau in der Nebengebäudezone zulässige Nutzungsformen sind / was ich im Stall machen darf?

Danke für euren Support, habe leider nichts im Internet gefunden trotz intensiver recherche.

 
Kannst du nähere Angaben zum Kanton oder gar zur Gemeinde machen?

Was ist eine "Nebengebäudezone"? Steht die so in eurem Baureglement?

Ist es wirklich in der Bauzone oder handelt es sich um die Problematik "Widerrechtlich eingezontes Maiensäss"?

Wenn es sich um einen Stall handelt, wäre es allenfalls ein Nebengebäude in der Landwirtschaftszone? 

 
Sicher kein Thema, Kanton GR, Zonendefinition gibt es mehrfach im GR. Definition Baureglement:

Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen

Ort: innerhalb Bauzone!

Somit kein Meiensäss.

Stall Aussenmasse sind grösser als erlaubte Definition, aber irgendwie scheint es mir dennoch Subjektiv zu sein...

gruss

 
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Grundsätzlich gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt... 

Ich finde im Baureglement deiner Gemeinde keinen Hinweis auf eine einschränkende Nutzung eines Stalls in der Bauzone.
Ablehnen könnte man allenfalls ein Gewerbe in der Bauzone (ausser in Mischzonen), wegen der Immissionen. 

Die Definition der Zone bezieht sich auf Garagen, Gartenhäuschen und Pavillons...
Bildschirmfoto 2020-04-05 um 23.24.55.png

Die Regelung ist unbefriedigend formuliert.
a) Du könntest also weiterhin Kühe halten, mitten im Dorf?  
b) Es handelt sich ja um ein bestehendes Gebäude, das kann "ohne Rücksicht auf die Zonenvorschriften umgenutzt werden, sofern das Gebäudevolumen nicht wesentlich verändert wird". 
?

Im Anhang unter 2.2 werden die Kleinbauten definiert, aber ein Stall wäre eher bei den Gebäuden (zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen) einzuordnen:
Bildschirmfoto 2020-04-05 um 23.51.19.png

Was mich erstaunt: Die Nutzung von umgebauten Ställen als Wohnung innerhalb der Bauzone ist im Sinne des Verdichteten Bauens eigentlich erwünscht... Im Zweitwohnungsgesetz ZWG wird der Umbau von Ställen zur Nutzung als Wohnung sogar explizit erwähnt - vorausgesetzt, der Stall ist in der Bauzone, das Ortsbild wird erhalten und es stehen keine öffentlichen Interessen dagegen. 
Theoretisch wäre es also auch denkbar, dass du den Stall zur Wohnung umbaust und vermietest oder selbst bewohnst. Einschränkungen gäbe es nur in Bezug auf Zweitwohnungen.

Es wird einfach verboten, da zu wohnen - das möchte ich persönlich genauer erläutert haben, innerhalb der Bauzone ;)  

Gut, nun willst du ja da nicht wohnen, aber da es sich um einen Stall handelt, müsstest du genauer wissen, wo der einzuordnen ist. Auch wenn es einen Zusammenhang mit dem Zweitwohnungsgesetz geben sollte, müsste darauf hingewiesen werden. Eine Baubewilligung hat ja den Charakter einer Verfügung, gegen die du Einspruch erheben kannst, also mit Rechtsmittelbelehrung, wenn dir etwas verboten bzw. gestattet wird. Das würde ich auf jeden Fall einfordern - vielleicht willst du ja eines Tages doch da wohnen oder vermieten...

 
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