Steuerabzug für Liegenschaftsunterhalt in Eigenleistung

cirilfab

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09. Juli 2012
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Hallo Forum,

Gerne möchte ich in meinem Eigenheim Malerarbeiten zur Ausbesserung von Abnützungen selber durchführen und diese dann von der Steuer (BL) als Liegenschaftsunterhalt abziehen. Nun bin ich aber etwas überfragt in wie weit ich meine "Arbeitszeit" hierzu zum Abzug bringen kann. Weiss da wer Bescheid?

Danke und Gruss,

 
Hallo cirilfab

Deine Arbeitszeit ist nicht abzugsfähig. Einzig das Material wie zB die Farbe, Pinsel usw. kannst du als Unterhalt deklarieren.

Wenn du als selbständiger Maler Eigenleistungen an deinem Eigenheim machst, sieht es nochmals etwas anders aus...

Gruss

Tom

 
Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung ganz einfach: Abzugfähig sind tatsächlich entstandene Kosten, die dem Unterhalt dienen.

 
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