Steuerabzug für neuen Garten inkl. neuen Wintergarten und Balkon

jungefamilie

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05. Dez. 2014
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Hallo zusammen

Wir haben ein älteres Haus gekauft (Jahrgang 1975) und möchten nun noch folgende Arbeiten erledigen:

Neue Gartengestaltung:

Alte Eisenbahnschwellen werden durch neue grosse Steine ersetzt, Rasenfläche wird zu Lasten vom Garten erweitert. Über dem Garten wird ein kleiner zweckmässiger Holz-Balkon an der Hausfassade angebaut. Gemäss Offerten erwarten uns Kosten von ca. CHF 30'000-40'000.

In den nächsten Jahren möchten wir zudem noch das Vordach auf dem Sitzplatz mit einem Glasdach erweitern damit das Regenwasser besser abfliesst. Evtl.wird später auch noch eine Glasfront installiert womit es dann ein richtiger Wintergarten ergeben würde inkl. neuer Bodenabdeckung. Kosten insgesamt noch unbekannt.

Nun zu unseren Fragen: Weiss jemand von euch, was und wie viel wir von diesen Arbeiten im Kanton Bern an Steuern abziehen können? Besten Dank für eure Erfahrungs-Tipps!

 
Alles was wertvermehrend ist kann nicht angezogen werden.

Holzbalkon: wertvermehrend

Eisenbahnschwelle durch Steine: Verhandlungssache da teilweise Ersatz.

Rasenfläche vergrössern: wertvermehrend

Ob das so korrekt ist weiss ich natürlich nicht. Die Argumentation der Gemeinde wird jedoch so sein.

 
Allgemeine Gartenarbeiten welche dem Unterhalt dienen wie z.B Bäume/Hecken schneiden, Rasenmähen können abgezogen werden.

 

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