Steuerabzug für PV Anlage (Alter des Hauses)

mareo

New member
06. Sep. 2024
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Hallo zusammen

Leider habe ich bisher im Internet keine konkrete Antwort zu meiner Frage erhalten. Daher versuche es in diesem Forum :)

Seit geraumer Zeit beschäftige ich mich mit dem Thema PV Anlage und habe auch schon diverse Offerten erhalten. Kurz vor Bestellung habe ich per Zufall gelesen, dass Steuerabzüge für PV Anlagen nur bei Häusern geltend gemacht werden können, welche älter als 5 Jahre sind (Thurgau). Kein Anbieter hat mir das im Vorfeld gesagt. Und da es doch einige Tausend Franken ausmacht, habe ich nun nichts bestellt.

Das Steueramt konnte mir dies zwar bestätigen, aber nicht ab wann "gezählt wird". Sie meinte sogar, wenn ich auf Nummer sicher gehen will, soll ich erst im 2026 mit dem Projekt beginnen. Wir sind im März/April 2020 eingezogen. Auch wurde dann der Eintrag ins Grundbuch gemacht. Es ist ein Neubau. Ich möchte ungern über ein halbes Jahr warten nur weil mir Niemand eine konkrete Aussage machen kann.

Gibt es hier vielleicht Jemanden, der Erfahrung damit hat?

Beste Grüsse
Mareo
 
Hallo Mareo

wir standen kürzlich vor dem selben Problem. Das Kantonale Steueramt Thurgau hat uns dann nach unserer Anfrage wie folgt geantwortet :

….“Die Berechnung der fünfjährigen Frist erfolgt Tag genau ab Versteuerung des Eigenmietwertes.

Beispiel: Der Eigenmietwert wurde ab dem 01.12.2019 versteuert, somit ist ein möglicher Abzug erst ab dem 02.12.2024 möglich.

D.h. alle Arbeiten zur PV-Anlage dürfen nicht vor dem 02.12.2024 beginnen.

Fiktiv später gestellte Rechnungen etc. welche dazu dienen, die Sperrfrist von fünf Jahren zu umgehen sind nicht abzugsfähig.

Sollten Sie Bedenken, betreffend der Sperrfristverletzung haben, empfehlen wir Ihnen eine explizite schriftliche Bestätigung bei der Veranlagungsbehörde einzuholen.“…

Gruss
Neubauer
 
Die Frage wäre auch eine andere. Wie viel Steuern würdest du tatsächlich sparen. Kann es sein, dass du mehr Kosten sparst, wenn du es aktuell machst, oder ist es tatsächlich günstiger, wenn du auf die Steuerermässigung wartest. Die eigentliche Förderung vom Bund besteht ja trotzdem. Du sparst in dieser Zeit Stromkosten, bekommst evt. noch etwas für die Einspeisung, und "günstig" sind die Preise aktuell auch. Tendenziell dürfte die Talsohle für die Modulkosten, das Montagematerial, und Wechselrichterkosten erreicht sein. Und die Handwerker werden vermutlich nicht günstiger, denn diese Branche langt ganz schön hin. Dachdecker z.B. machen die Montage der Module oft wesentlich günstiger, haben oft eigene Gerüste, und kennen die Dächer vom Aufbau her. Sie arbeiten meist mit Firmen zusammen, welche dann das Elektrische erledigen. Auch da kann man einige Tausend sparen.
Gruss Pit
 
Hallo Pit

Eine interessante Frage, welche du aufwirfst. Ich habe es jetzt auch nicht auf den Rappen ausgerechnet. Aber stand jetzt könnte ich mit Steuerabzügen um die 4000 CHF rechnen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich diese Summe anderweitig wieder reinholen würde. Wie gesagt, wir reden von einigen Monaten bis max. 1 Jahr.

Jetzt frage ich mich wann wir den Eigenmietwert wohl das erste Mal versteuert haben 😅

Gruss
Seto
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Steuerabzug ist da wirklich deutlich höher als die Jahresrendite der PV Anlage. Und die Preise der Anlagen sinken sogar in der Tendenz und die Module werden noch leicht leistungsfähiger. Da verlierst du also unter dem Strich fast nichts, wenn du zuwartest.
 
Nachtrag: Theoretisch könnte ich die PV Anlage bereits bauen lassen, kann die Investition dann einfach erst beim Verkauf des Hauses von der Gewinnsteuer abziehen. Ausserdem frage ich mich, ob die Einmalvergütung ab April ggf. angepasst wird und wir dann noch weniger bekommen. In der Tendenz bekommt man ja jedes Jahr immer weniger.

Aber ich denke ich warte dennoch noch, wer weiss, was in den nächsten Jahrzehnten noch passiert (ich hoffe wir bleiben noch mindestens 25 Jahre in diesem Haus) :)

Danke für euer Feedback.

Gruss
Mareo
 
Hoi zämme

Ich habe noch definitives Feedback vom Departement Finanzen und Soziales erhalten:

"Die Kosten für den Einbau einer Photovoltaikanlage (auf dem eigenen Dach) können ab 5 Jahre seit Fertigstellung des Neubaus (Datum der Bauabnahme massgebend) berücksichtigt werden."

Gruss
Mareo
 

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