Steuererklärung bei Miteingentum

el_migu_el

New member
24. Juli 2013
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Hallo,

wir (meine Partnerin und ich ohne Kinder) haben ein Haus im Miteigentum (je 1/2) erworben. Nun gehts um die erste Steuererklärung (BL) welche ich eigentlich schon fertig habe, jedoch überkamen mich doch Zweifel ob ich alles richtig verstanden/gemacht habe. Konkret betrifft es die Unterhaltskosten, wir haben eine neue Heizung und ein paar Renovationsarbeiten durchgeführt. Ich habe gelesen, dass nur eine Person eine solche Rechnung in Abzug bringen kann, also man kann den Betrag X für das Parkett nicht auf beide aufteilen. Entsprechend bin ich dann auch vorgegangen und habe natürlich versucht zu optimieren. Das Ergebnis ist, dass wir am günstigsten fahren - gesamthaft betrachtet -  wenn alle Rechnungen vom einkommensstärkeren von uns Beiden in Abzug gebracht werden und der andere "nur" den Pauschalabzug geltend macht. Ist das so korrekt?

Zu meinem Verhängnis habe ich, nachdem ich fertig war, wieder begonnen zu Googeln und z.T widersprüchliches zu meiner These aus anderen Kantonen gelesen. Ich wäre sehr dankbar wenn mich da jemand aufklären könnte.

Hypozins, Hypothek und Eigenmietwert ist je hälftig in der Steuererklärung.

Besten Dank  /emoticons/default_additional/113.gif

 
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Das Ergebnis ist, dass wir am günstigsten fahren - gesamthaft betrachtet -  wenn alle Rechnungen vom einkommensstärkeren von uns Beiden in Abzug gebracht werden und der andere "nur" den Pauschalabzug geltend macht. Ist das so korrekt?
Beides zusammen, tatsächliche Aufwendungen und Pauschalabzug, darfst du natürlich nicht geltend machen. Entweder tatsächliche Aufwendungen oder Pauschalabzug.

 
Hallo Freidenker,

besten Dank für Deine Antwort. Eine Person (Steuererklärung) würde natürlich nur das eine haben, die andere aber das andere.

Wenn ich Dich jetzt aber richtig verstanden habe, meinst Du schon, dass beide Steuererklärungen diesbezüglich synchron sein müssen. Also beide nach tatsächlichen Aufwendungen oder beide Pauschalabzug?

In der Steuererklärungssoftware ist dies so nicht vorgesehen, entweder man erfasst totale Aufwendungen oder nimmt die Pauschale. Bei uns wäre dann ja aber das Problem, dass man nicht "nach Aufwendungen aber ohne Aufwendung" auswählen kann  /emoticons/default_additional/149.gif

Kannst Du mir zum Anteilmässigen etwas sagen?

Danke & Gruss

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wieso sollte man den Preis für das Parkett nicht durch 2 dividieren können?

Im Prinzip ist das Vorgehen doch wie bei einer Liegenschaft mit Stockwerkeigentum und zwei Parteien mit einer Liegenschaftsbuchhaltung: Sämtliche Kosten werden erfasst und auf die (beiden ) Parteien aufgeteilt. Bei euch ist die Quote 50:50. Es gibt meines Erachtens kein Wahlrecht resp. Optimierungsspielraum, damit der Besserverdienende mehr abziehen kann (wieso auch; auch ihm/ihr gehört ja nur 50%): Entweder überschreiten die Hälfte der effektiven Kosten den Pauschalabzug oder nicht. Wenn nicht, sollten beide in ihren jeweiligen Steuererklärungen den Pauschalabzug geltend machen. Wenn ja, können beide jeweils 50% der effektiven Kosten geltend machen.

Es kann schon nur aus steuersystemischen Gründen sicher nicht sein, dass Person 1 effektive Kosten (100% der Aufwände) abzieht und Person 2 zusätzlich den Pauschalabzug geltend macht. Sonst wärt ihr ja besser gestellt als ein verheiratetes Paar.

 
Hi Brasser,

Deine Ansicht würde für mein Verständnis auch Sinn machen, jedoch habe ich gegenteiliges gelesen. Die Analogie mit dem StwE ist aber ein guter Punkt.

Leider, und das meine ich aufrichtig, ist man hier steuertechnisch besser gestellt, wenn man nicht verheiratet ist und kinderlos. Was aber nicht ein/der Grund ist, wieso wir (noch) nicht geheiratet haben  /emoticons/default_additional/134.gif

Als Randnotiz, der "Optimierungsspielraum" bei unseren Sphären bewegt sich innerhalb von paar hundert Franken.

Ich kann gerne berichten wie es dann schlussendlich rauskommt bzw. rauskommen muss.

Danke & Gruss

 
Hallo zusammen

Es ist korrekt, dass logischerweise nicht der eine die vollen effektiven Kosten geltend machen kann, während der andere die Pauschale deklariert.

Es ist jedoch durchaus nachvollziehbar, dass die effektiven Kosten bei einer Person deklariert werden. Dies dürfte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Konkubinatspartner kein oder nur ein geringes Einkommen hat und daher die Kosten voll durch den besser verdienenden bezahlt wurden und auch dort abgezogen werden darf.

Ich würde es zumindest versuchen, dies so zu optimieren. Von Vorteil schreibst du auch dazu, dass du die vollen Kosten getragen hast und deshalb auch 100 % deklarierst.

Gruss

Tom

 
Nur so nebenbei: Im 2011 hat das Verwaltungsgericht BE entschieden, dass die Aufteilung strikte nach der Miteigentumsquote aufgeteilt werden muss...

Wie fast immer im Steuerrecht ist jedoch immer die zuständige Person der Steuerbehörde entscheidend. Deshalb wie bereits erwähnt möglichst offene Deklaration. In deiner Steuererklärung vielleicht auch ein Hinweis dass bei deiner Partnerin keine Kosten deklariert wurden.

 

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