Hallo,
wir (meine Partnerin und ich ohne Kinder) haben ein Haus im Miteigentum (je 1/2) erworben. Nun gehts um die erste Steuererklärung (BL) welche ich eigentlich schon fertig habe, jedoch überkamen mich doch Zweifel ob ich alles richtig verstanden/gemacht habe. Konkret betrifft es die Unterhaltskosten, wir haben eine neue Heizung und ein paar Renovationsarbeiten durchgeführt. Ich habe gelesen, dass nur eine Person eine solche Rechnung in Abzug bringen kann, also man kann den Betrag X für das Parkett nicht auf beide aufteilen. Entsprechend bin ich dann auch vorgegangen und habe natürlich versucht zu optimieren. Das Ergebnis ist, dass wir am günstigsten fahren - gesamthaft betrachtet - wenn alle Rechnungen vom einkommensstärkeren von uns Beiden in Abzug gebracht werden und der andere "nur" den Pauschalabzug geltend macht. Ist das so korrekt?
Zu meinem Verhängnis habe ich, nachdem ich fertig war, wieder begonnen zu Googeln und z.T widersprüchliches zu meiner These aus anderen Kantonen gelesen. Ich wäre sehr dankbar wenn mich da jemand aufklären könnte.
Hypozins, Hypothek und Eigenmietwert ist je hälftig in der Steuererklärung.
Besten Dank /emoticons/default_additional/113.gif
wir (meine Partnerin und ich ohne Kinder) haben ein Haus im Miteigentum (je 1/2) erworben. Nun gehts um die erste Steuererklärung (BL) welche ich eigentlich schon fertig habe, jedoch überkamen mich doch Zweifel ob ich alles richtig verstanden/gemacht habe. Konkret betrifft es die Unterhaltskosten, wir haben eine neue Heizung und ein paar Renovationsarbeiten durchgeführt. Ich habe gelesen, dass nur eine Person eine solche Rechnung in Abzug bringen kann, also man kann den Betrag X für das Parkett nicht auf beide aufteilen. Entsprechend bin ich dann auch vorgegangen und habe natürlich versucht zu optimieren. Das Ergebnis ist, dass wir am günstigsten fahren - gesamthaft betrachtet - wenn alle Rechnungen vom einkommensstärkeren von uns Beiden in Abzug gebracht werden und der andere "nur" den Pauschalabzug geltend macht. Ist das so korrekt?
Zu meinem Verhängnis habe ich, nachdem ich fertig war, wieder begonnen zu Googeln und z.T widersprüchliches zu meiner These aus anderen Kantonen gelesen. Ich wäre sehr dankbar wenn mich da jemand aufklären könnte.
Hypozins, Hypothek und Eigenmietwert ist je hälftig in der Steuererklärung.
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