Steuerexperte gesucht/Def. Veranlagung 07

Wiese

Mitglied
18. Apr. 2009
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Hallo

Wir haben die def. Veranlagung 07 im Nov. 08 erhalten, aus einem Missverständniss heraus haben wir erst gestern entdeckt, dass die Steuerver. einen grossen Fehler gemacht hat, obwohl wir in einer Beilage bei der Steuererklärung darauf hingewiesen haben. Wir wissen, dass die Frist abgelaufen ist, können wir da noch was machen? War bereits auf der Homepage habe aber auf die Schnelle nichts gefunden. Danke für Eure Hilfe!

 
Hallo

Ohne zu wissen, in welchem Kanton du wohnst: Normalerweise erhältst du die Veranlagung, gegen die du innert einer gewissen Zeit (normalerweise 30 Tage) Einspruch erheben kannst. Wenn du das nicht machst, hast du kaum mehr eine Chance, nach so langer Zeit noch was ändern zu können. Ein Rekurs oder eine Revision wäre nur bei neuen, bisher unbekannten Fakten möglich, bzw. nach einer abgewiesenen Einsprache - die du aber ja nicht gemacht hast.

Ich weise immer darauf hin, die Veranlagung genau und sofort zu kontrollieren!!

Grüsse Chris

 
Danke Chris

Wir haben uns, dass bereits gedacht!

Die def. Veranlagung 07 ist im Nov. 08 gekommen, super nur ca. 100.- Nachzahlung, ich lege die Rg zum Bezahlen hin, was Mann auch tut und er beachtet nicht, dass es def. ist, bezahlt und ich lege in Annahme, dass er es kontrolliert hat zu den Akten!!!

Freitag ist das Gespräch auf die Steuern gekommen und Mann fragt sich wo wohl die Abrg bleibe, ich schon lange da und bezahlt, da haben wir dann kontrolliert, haben dabei festgestellt, dass die Behörde uns die Liegenschaft die wir im Dez. 06 verkauft haben und beim Online ausfüllen nicht löschen konnten, nur mit Null vermerkt und auch noch eine Aktennotiz beigelegt haben, wieder in die Steuererklärung aufgeführt hat /emoticons/default_mad.png! Es handelt sich dabei um einen Steuerbetrag von rund 4'000.- Fr., könnten heulen.

 
Hallo Wiese

Das Gespräch mit der Steuerverwaltung würde ich trotzdem noch suchen. Man weiss ja nie. Einfach damit rechnen, dass nichts mehr zu machen ist. Aber so müsst ihr euch später keine Gedanken darüber machen, ob ihr was unversucht gelassen habt.

 
ja, werde morgen, nach 3 schlaflosen Nächten, mal dort anrufen und fragen ob es nicht eine Möglichkeit gibt, da wir ausser der Kontrolle, keinen Fehler gemacht haben, sondern noch darauf hingewiesen haben ...

 
Hoffentlich ist eure Steuerbehörde kooperativ. Immerhin habt ihr ja den Wert mit null angegeben (und die Steuerbehörde hat ihn erhöht). Vermutlich nicht mal explizit darauf hingewiesen, dass sie was geändert haben. Aus diesem Grund würde ich nichts unversucht lassen und das Gespräch mit der Steuerbehörde suchen... Viel Erfolg!

 
Hallo

ihr habt auf alle Fälle eine sehr gute Chance! Als Grundsatz gilt, dass die von euch in der Steuererklärung aufgeführten Zahlen richtig sind und der Wahrheit entsprechen. Wenn nun die Verwaltung, aus welchen Gründen auch immer, eure Zahlenwerte korrigiert, euch danach veranlagt, ihr merkt das zu spät - kann sie sich dann nicht darauf berufen, Ihr hättet nicht zeitgerecht Einsprache erhoben.

Dies wäre ein Verstoss gegen die Verfassung, wodurch Rechtsverhältnisse (auch zwischen Bürger und Staat) immer auch mit Treu und Glauben verbunden sind. Wir deklarieren, der Staat hat dies bis zum Gegenbeweis als Wahr anzunehmen. Zudem habt ihr noch das Argument der ungerechtfertigten Bereicherung (des Staates) und damit ein absolutes Rückforderungsrecht.

Nutzt eure Chance und lasst auf keinen Fall locker!

Gruss

Till

 
@dabadee

Danke für den Zuspruch

@Till

Danke für die guten Hinweise, werden uns heute noch hinsetzen und eine Einsprache schreiben und mal schauen, was geschieht. Da wir durch "dumme" (Bank hat uns den Gewinn, aus dem Verkauf der letzten Liegenschaft im 06, ins Eigenkapital für das neue Haus gesteckt, trotz mehrmaliger Hinweise, dass wir ein Teil des Geldes für die Sondersteuer des Pensionskassengeldes benötigen, dass hatte zur Folge, dass die Sondersteuer gleich hoch wie die normale Steuer zusätzlich kam, ohne dass wir mehr Lohn haben) Umstände mit den Steuern in Rückstand sind, werden sie evtl. kooperieren. Zur Zeit haben wir das Gefühl, dass alles schief läuft, was wir auch in die Hand nehmen, so vergeht die Freude am neuen Heim.

 
Hallo

@Wiese: ihr müsst das 'Kind' Wiedererwägungs-Gesuch benennen und nicht Einsprache. Zudem, die Behandlung eures Gesuches ist ein Recht und hat nichts mit eventueller 'Kooperation' der Steuerverwaltung zu tun. Die Steuerverwaltung erlässt nach eingehender Prüfung eures Anliegens eine beschwerdefähige Verfügung, darauf könntet ihr allfällig negativen Bescheid ans Verwaltungsgericht eures Kantons weiterziehen.

Nochmals, lasst nicht locker. Steuerverwaltungen sind oft geübt im Gängeln der Bürger, die ja wiederum deren Lohn bezahlen.

Gruss

Till

 
@Till

Wir haben noch keinen def. Entscheid aber haben im Internet nachgeschaut, dass wir mit unserer Einsprache Erfolg hatten, wir bekommen einen grossen Betrag retour.

 
Hallo

na siehst du, nicht lockerlassen bringt doch oftmals Erfolg, wenn man weiss wie:). Andererseits, wärs nicht so gekommen, hätte ich mich mal kräftig für euch eingesetzt!

Gratuliere und herzliche Grüsse

Till

 

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