Steuerfrage; Baukonto wo eintragen in Steuererklärung?

Sevi1

New member
03. Feb. 2018
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Hallo zusammen

Wir haben im März 2019 unser Haus bezogen. Nach Abschluss der Bauabrechnungen sind wir immer noch im Plus. So wurde unser Baukredit im August 2019 in ein Baukonto umgewandelt. Dieses Geld können wir weiterhin für unsere Liegenschaft oder Amortisation verwenden. Wir bezahlen für dieses Geld Hypozinsen. Diese habe ich in der Steuererklärung schon erfasst. Muss ich das Geld vom Baukonto trotzdem noch erfassen? Wenn ja wo?

Liebe Grüsse

Sevi 

 
Ich habe keine Antwort für dich. Du könntest ja mal beim Steueramt anrufen und fragen. Am Schluss muss dieses Amt ja einverstanden sein (egal welche Antwort du hier im Forum erhältst). 

im Zweifel könntest du es auch einfach beim Vermögen auflisten, die zusätzliche Vermögenssteuer ist wohl eher tief verglichen mit dem gesamten Steuerbetrag. 

 
Ich bin der Meinung, dass dies nicht Vermögen ist, sondern eine Schuld. Andernfalls müssten ja auch nicht steuerlich abzugsfähige Schuldzinsen (Hypozinsen) auf diesem Betrag bezahlt werden. Und wenn es als Vermögen betrachtet würde, dürfte das Steueramt die Schuldzinsen auch nicht akzeptieren. 

Da es nun aber zweifellos Schuldzinsen sind, sind es dann in der Schlussfolgerung eben auch Schulden, die im Schuldverzeichnis anzugeben sind. 
 

 
Die Frage ist, ob die Hypothek diesen Betrag nicht bereits beinhaltet. Falls ja, dann ist im Schuldverzeichnis ja schon der ganze Betrag drin.

oder irre ich mich hier?

 
wenn du eine Hypo über 500k hast, dann zahlst du auch dafür Hypozinsen. Wenn du nun zum Bauen nur 450k benötigst

und 50k bar erhälst, dann hast du immer noch eine Hypo von 500k. Da würde ich kein Bargeld oder Bankonto bei der Steuer angeben.......aber, frag zur Sicherheit mal deinen Steuerberater. Das Steueramt zu fragen ist eine schlechte Idde....die geben dir sicherlich keine "guten Tips", sondern wirtschaften in die eigene Tasche. Ich vertrau da nur meinem Steuerberater. Der lebt ja davon, dass er mir "gute Tips" gibt :)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Als "Steuerberater" resp. dipl. Treuhandexperte (und Emmentaler, by the way) möchte ich Moudi's Kommentar insofern abschwächen, dass man bei solchen Fragen immer das zuständige Steueramt anrufen kann oder sogar sollte, da diese Ämter ein grosses Interesse daran haben, dass die eingereichte Steuererklärung korrekt und somit einfach zu veranlagen ist. Niemand ist daran interessiert, aufwändige Rückfragen zu stellen bzw. zu beantworten. 

Selbstverständlich nehmen wir Treuhänder gerne Anrufe entgegen und beantworten diese. Allerdings kostet das dann etwas (wer wirtschaftet dann in die eigene Tasche...?).

 
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Danke für eure Antworten. 
 

Ich habe mich bei einer Treuhänderin und ex. Steueramtarbeiter informiert. Beide haben mir die gleiche Antwort gegeben. 
Das Geld muss ich auch bei den Wertschriften erfassen. 
 

Liebe Grüße 

Sevi

 
Interessant.

Nun gut ein Gebäude wird auch als Vermögenswert erfasst (auch wenn dieses vielleicht zu +- 80% durch Fremdkapital finanziert ist). 

In diesem Fall scheint dieses Baukonto also als euer Vermögen betrachtet zu werden (obwohl es zu 100% durch Fremdkapital finanziert ist).

 

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