steuerlich abziehbar oder nicht

dumberlin

Mitglied
08. Sep. 2010
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Hallo zusammen,

Bin etwas am budgetieren für nächstes Jahr und nun daran die Steuerschuld einzuschätzen.

Nun stellt sich die Frage ob der Pauschale Abzug ( für unser Haus 25% des Eigenmietwertes, da das Haus älter als 25 Jahre ist ) oder die definitiven Ausgaben genommen werden sollen.

Unser Haus steht in Schaffhausen

Wenn ich die von mir angenommenen Posten für dieses Jahr zusammenehme komme ich mit den definitven Ausgaben höher als die Pauschale ist. Bleibt nun die Frage, ob die von mir kalkulierten Ausgaben auch wirklich abzugsberechtigt sind oder nicht.

Hier meine Liste:

- vor dem Einzug neue Böden in Eigenarbeit verlegt. Effektivkosten für das Material abzugsfähig ?

- Vor dem Einzug diverse Wände in Eigenarbeit neu gestrichen. Effektivkosten für das Material abzugsfähig ?

- Vor dem Einzug neuer Boden in Eigenarbeit auf die Terasse gemacht. Effektivkosten für das Material abzugsfähig ?

- Obligatorische Kontrolle der elektrischen Installationen. Kosten für Kontrolle und Reparaturen abzugsfähig ?

- Defekte Toilette ( ging nach Einzug kaputt ) reparieren lassen. Reperaturkosten abzugsfähig ?

- Defekter Geschirrspühler ( ging nach Einzug kaputt ) ersetzt. Kosten Neugerät ( gleiche Qualität wie das alte ) abzugsfähig ?

- Wartungsabonement heizug. Kosten Abo abzugsfähig ?

- Wartungsabonement Feuerlöscher. Kosten Abo abzugsfähig ?

- Gebäuderversicherung, Haftpflichtversicherungen exkl. hausratsversicherung. Prämien abziehbar ?

- Obligatorische Gebäudeversicherung. Prämien abziehbar ?

- Prämien für Todesfallrisikoversicherung, welche von der Bank als Sicherheit verlangt wurde abzugsfähig ?

Kennt sich da jemand gut aus und kann mir bestätigen, dass die hier gelistetetn Kosten auch wirklich abgezogen werden können ?

Vielen Dank und Gruss

Dumberlin

 
Liebe/r Dumberlin

Schau mal hier:

http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/Steuerverwaltung/Dienstanleitung/34Nr2.pdf

geht es zum Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen. Bei all den Positionen musst Du Dir die Frage stellen, ob es um Unterhalt (d.h. werterhaltend) oder Wertvermehrung geht.

Ist eine Investition wertvermehrend, so gilt sie grundsätzlich als Anlagekosten (bei der Grundstückgewinnsteuer) und ist nicht vom Einkommen abzugsfähig (in der Praxis wird oft auch nur eine Quote (z.B. 30%) als wertvermehrend betrachtet, wenn ein Bauteil durch eine höhere Qualität ersetzt wird (Fussböden, Wände, Küchenabdeckungen, etc.).

Beim Unterhalt ist technisch zwischen Betriebskosten und den Liegenschaftsunterhaltskosten zu unterscheiden, wobei sich die Differenzierung dann noch mehr verfeinern lässt.

Zu Deinen Fragen:

1. vor dem Einzug neue Böden in Eigenarbeit verlegt. Effektivkosten für das Material abzugsfähig ? -> Bei gleicher Qualität ja, ist die Qualität höher (z.B. Teppich raus, Plattenboden rein), darfst Du nur einen Teil abziehen. M.E. sind im Kanton SH Teppiche und Parkett zu 100% abzugsfähig.

2. Vor dem Einzug diverse Wände in Eigenarbeit neu gestrichen. Effektivkosten für das Material abzugsfähig ? M.E. ja, zu 100%.

3. Vor dem Einzug neuer Boden in Eigenarbeit auf die Terasse gemacht. Effektivkosten für das Material abzugsfähig? -> Siehe oben Nr. 1, wenn noch kein Bodenbelag da war nein, gleichwertiger Ersatz zu 100%.

4. Obligatorische Kontrolle der elektrischen Installationen. Kosten für Kontrolle und Reparaturen abzugsfähig ? -> M.E. zu 100% abzugsfähig.

5. Defekte Toilette ( ging nach Einzug kaputt ) reparieren lassen. Reperaturkosten abzugsfähig ? -> M.E. zu 100% abzugsfähig.

6. Defekter Geschirrspühler ( ging nach Einzug kaputt ) ersetzt. Kosten Neugerät ( gleiche Qualität wie das alte ) abzugsfähig ? -> M.E. zu 100% abzugsfähig.

7. Wartungsabonement heizug. Kosten Abo abzugsfähig ? -> M.E. ja, 100%.

8. Wartungsabonement Feuerlöscher. Kosten Abo abzugsfähig ? -> M.E. ja, zu 100%

9. Gebäuderversicherung, Haftpflichtversicherungen exkl. hausratsversicherung. Prämien abziehbar ? -> M.E. sind die Sachvesicherungen (exkl. Hausratversicherung) abziehbar (Gebäude-, Wasserschaden- und Glasbruchversicherung), ebenfalls die Gebäudehaftpflicht.

10. Obligatorische Gebäudeversicherung. Prämien abziehbar ? -> M.E. ja, siehe oben Nr. 9.

11. Prämien für Todesfallrisikoversicherung, welche von der Bank als Sicherheit verlangt wurde abzugsfähig ? M.E. Nein, klarerweise nicht abzugsfähig.

Bitte beachte, dass ich keine Gewähr und Garantie für die obigen Auskünfte übernehmen kann.

Für die Erstellung der Steuererklärung empfiehlt es sich, die Belege zu sortieren und pro Position (z.B. in einer Excel Tabelle) anzugeben, ob diese zu 100%, 66%, 50%, etc. oder gar nicht berücksichtigt wurden. Dies ist dann auch ein gutes Mittel, um in vielen Jahren die Anagaben für eine allfällige Grundstückgewinnsteuer beisammen zu haben.

Viel Spass beim Rechnen,

LG Umbauer

 

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