Hallo,
wir planen erstmalig unser Wohneigentum zu vermieten. Hierzu habe ich eine steuerliche Frage:
Vor der Übergabe wollen wir noch einige Reparaturen im Haus durchführen lassen. Das wird vor dem Beginn des Mietverhältnisses geschehen, damit der Mieter gleich in das "fertige" Haus einziehen kann. Wie können die Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden, da wir zu diesem Zeitpunkt das Haus noch selber bewohnen? Können wir die Ausgaben zu 100% den folgenden Einnahmen aus der Vermietung entgegenstellen, oder können wir nur einen Prozentsatz der Arbeitskosten ansetzen?
Grüße
wir planen erstmalig unser Wohneigentum zu vermieten. Hierzu habe ich eine steuerliche Frage:
Vor der Übergabe wollen wir noch einige Reparaturen im Haus durchführen lassen. Das wird vor dem Beginn des Mietverhältnisses geschehen, damit der Mieter gleich in das "fertige" Haus einziehen kann. Wie können die Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden, da wir zu diesem Zeitpunkt das Haus noch selber bewohnen? Können wir die Ausgaben zu 100% den folgenden Einnahmen aus der Vermietung entgegenstellen, oder können wir nur einen Prozentsatz der Arbeitskosten ansetzen?
Grüße