Steuern bei PK Bezug & indirekter Amortisation

Xcoder

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15. Dez. 2012
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Hallo,

Wir haben folgendes Szenario geplant:

Für den Erwerb der Eigentumswohnung setzen wir 200 kCHF aus PK und 3a ein. Das sind 100 kCHF aus der PK der Frau und je 50 kCH aus ihrer und meiner 3a, meine PK bleibt unangetastet. Darauf zahlen wir sofort die Steuer auf die Summe des Kapitalbezugs, ca. 6% (Kanton ZH).

Ab dem folgenden Jahr beginnen wir mit der indirekten Amortisation auf die 3a von mir und der Frau. Nach meinem Verständnis, können die Einzahlungen auf 3a auch weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Oder gibt es da eine Wartefrist?

Zusätzlich wollen wir auch über die PK steuerlich begünstigt amortisieren. Die PK der Frau ist dann weniger interessant, da diese Einzahlungen wegen des Bezugs nicht von der Steuer abgezogen werden können. Man kann aber den anteiligen Betrag zurückfordern, der beim Bezug versteuert wurde. Nun stellt sich die Frage, ob wenn ich mich mit z.B. jährlich 20 kCHF in meine PK einkaufe, dies bei den Steuern abgezogen werden kann. Von meiner PK hätte es ja bis dann noch keinen Bezug gegeben. Dieser würde erst ca. 3 Jahre später kommen, wenn wir die entsprechende Tranche der Hypo amortisieren.

Es fragt sich also ob die beiden PKs so getrennt bewirtschaftet werden können? Oder sind für beide PKs die ersten 100 kCHF Einkaufsumme kein steuerlichen Abzug möglich? Gibt es allenfalls Fristen die unserem Plan widersprechen?

Gruss, Xcoder

 
Hallo

Eigentlich ist es ganz klar geregelt - Es gibt da einige Grundsätze:

Einen Vorbezug aus der Säule 3a kannst Du nur alle 5 Jahre machen. Danach kannst Du jeweils wieder jährlich den zulässigen Maximalbetrag einzahlen und steuerlich absetzen.

Nach einem Vorbezug aus der PK kann man keine steuergünstigen Einkäufe mehr in die Pensionskasse tätigen; diese sind erst wieder zulässig, wenn der Vorbezug ­zurückerstattet wurde.

Auch nicht zu vergessen - beim Kapitalbezug aus der PK reduzieren sich die Versicherungs- und Rentenleistungen. Bei der Säule 3a reduziert sich nur das Kapital.

Ich würde jetzt mal sagen das Du die 2 PK's durchaus getrennt belasten kannst.

 
Hallo booker,

Grundsätze sind gut, aber oft sind diese nicht eindeutig genug. Die von Dir erwähnten Grundsätze sind klar, sagen aber auch nicht, wie diese für verheiratete Doppelverdiener mit getrennter 3a und PKs anzuwenden sind. 

Gemäss deinem letzten Satz könnten wir also alles machen wie wenn wir nicht verheiratet wären?

Gruss, Xcoder

 

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