Steuern für sich im Bau befindliches Wohneigentum

canivan

Mitglied
07. März 2011
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hallo leute

ich werde im herbst innerhalb des kt. zürichs (von stadt nach agglo) umziehen und erstmals wohneigentümer sein. mir ist inzwischen klar, dass ich für das jahr 2012 die gesamten steuern noch in der stadt zürich bezahlen muss, und dann ab 2013 in der neuen gemeinde. das ist so bei einem interkantonalen umzug in ZH.

folgendes ist mir aber noch nicht klar:

ich habe den kaufvertrag im 2011 unterschrieben und es fand zugleich die eigentumsübertragung statt. ich besitze nun also eine wohnung, die aber weder fertig gestellt noch bewohnbar ist.

wie deklariere ich nun so was in der diesjährigen steuererklärung der stadt zürich? ich stelle mir vor als vermögen, und zwar nur den teil der aus eigenmittel besteht!?

oder muss ich das gar nicht in der stadt zürich deklarieren sondern als vermögen in der neuen wohngemeinde, obwohl ich noch gar nicht dort wohne?

kann mir jemand einen tipp geben?

danke und grüsse

 
Hallo Canivan

Liegenschaftssteuern sind eine kantonale Angelegenheit. D.h. hat keinen Einfuss damit wo du wohnst. Würdest du im Kanton Zürich Wohnen und eine Wohnung in St. Gallen besitzen, würde diese im Kanton St. Gallen versteuert werden. Mit dem Vorbehalt, dass ich kein Steuerexperte bin, ich sehe es so und würde es auch so handhaben: Ich gehe davon aus, dass du erst eine Anzahlung geleistet hast und die komplette Kaufsumme beim Bezug fällig wird. Oder anderst formuliert, du hattest eine notarielle Grundbuchüberschreibung? Darin ist auch der "Schaden/Nutzen" definiert und erst ab diesem Datum bist du der rechtmässige Besitzter und Steuerpflichtig. Zur Zeit hast du ja auch noch keine Schatzung und somit keine Angaben zum Eigenmietwert. Ich würde überhaupt nichts angeben und die Wohnung erstmals bei Vorliegen der Katasterschatzung deklarieren. Falls du nichts falsch und alles richtig machen möchtest, einfach auf dem Steueramt anrufen... Gruss Bär

 
Hallo Canivan

Wir sind in der gleichen Situation unser Haus ist im Bau im Mai 2012 bezugsbereit, Kauf des Hauses inkl. Land im Januar 2011.

Ich war diese Woche beim Steuerberater. Er hat mir folgendes empfohlen:

Bei dem Vermögen, das Eigenmittel für den Hauskauf eintragen, Bei den Schulden die Schuldzinsen, der bereits betehenden Hypothek oder dem Baukredit eintragen.

Bei Bemerkungen eintragen dass das Haus im Bau ist und wann es ca bezugsbereit ist. Vom Kaufvertrag oder vom Schuldbrief des Hauses eine Kopie beilegen, damit das Steueramt alles genau nachvollziehen kann.

Nur soweit kann ich weiterhelfen.

liebe Grüsse

roselady

 
hallo bär und roselady

danke für eure inputs. vermutlich ist ein kurzer anruf beim steueramt die beste variante. dürfte ja ein häufiger und schnell abzuklärender fall sein.

das vorgehen, das der steuerberater roselady empfohlen hat, leuchtet mir aber ein. wenn ich mehr weiss werde ich es posten.

grüsse

 

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